Strafrecht: Persönliches Risiko wird oft unterschätzt
Bei Unfällen oder Versäumnissen im Geschäftsbetrieb der Gebäudedienstleister drohen schnell strafrechtliche Konsequenzen. Entsprechende Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sind belastend, die Verteidigung kann teuer werden. Zwar kann die GmbH im Ergebnis nicht ins Gefängnis gehen – der Geschäftsführer hingegen schon.
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