Rotweinflecken auf Sichtbeton: Informieren geht vor probieren

Während einer Treppenhausreinigung konnten durch Rotwein verursachte Flecken nicht entfernt werden. Die Frage, die der Gutachter zu beantworten hatte: Lag es an der fehlenden Imprägnierung oder an einer mangelhaften Reinigung?

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    Beim Ortstermin bot sich folgendes Bild: Dunkle Flecken mit leicht rötlichem Schimmer auf Sicht­beton, verursacht durch Rotwein.
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    Auf einer Musterfläche konnten die Rotweinflecken mit einem dafür geeigneten Spezialprodukt entfernt werden.

In immer mehr repräsentativen Wohnhäusern werden Elemente aus Sichtbeton verbaut. Dies betrifft auch in Innenbereichen die Gestaltung der Treppen. Durch verschiedene Veredelungen wird eine glatte, aber dennoch rutschsichere Oberfläche geschaffen, die frei von Rissen, Kanten oder Ausbrüchen ist.

Im vorliegenden Schadensfall waren in einem Mehrfamilienhaus Treppenelemente aus Sichtbeton verbaut. Der Sachverständige erhielt vor dem Ortstermin die Information, dass die Treppen eine nicht mehr zu entfernende Verschmutzung aufwiesen. Der mit der Treppenreinigung beauftragte Dienstleister habe schon eine Vielzahl an Reinigungsmitteln, die nicht mehr genauer zu ermitteln waren, ausprobiert, um diese Verschmutzungen zu entfernen.

Vor Ort stellte sich das Schadensbild wie folgt dar: ­Eine Vielzahl der Treppenstufen wies eine dunkle Verfleckung mit leicht rötlichem Schimmer auf, die sich beinahe durch das komplette Treppenhaus zog. Wie sich im Nachhinein herausstellte wurde der Schaden durch einen Hausbewohner verursacht, der bei der Entsorgung seines Restmülls nicht bemerkte, dass aus dem undichten Müllbeutel eine Flüssigkeit austrat. Das Problem dabei: Bei der Flüssigkeit handelte es sich um Rotwein.

Recherche, die sich gelohnt hätte

Die Verschmutzung wäre grundsätzlich mit etwas Aufwand zu entfernen gewesen, hätte der Dienstleister erstens die Art der Flecken ermittelt und zweitens daraus ableitend das für deren Beseitigung notwendige Reinigungsmittel eingesetzt. Denn Rotwein als fleckenverursachende Flüssigkeit war relativ gut auszumachen. Entsprechend hätte ein adäquates Reinigungsmittel anhand von sogenannten Fleckentabellen, die eine Vielzahl von Herstellern anbieten, ausgewählt und eingesetzt werden können. Der Rotwein hat im vorliegenden Fall zu einer organischen Verfärbung geführt, die mit einem entsprechenden Reinigungsmittel hätte gebleicht werden können.

Einen Fleck durch Ausprobieren verschiedener Mittel zu entfernen, wie im vorliegenden Fall erfolglos geschehen, funktioniert zwar so manches Mal. Je nach verbautem Werkstoff birgt diese Methode allerdings das Risiko, dass die Oberfläche zusätzlich geschädigt werden kann.

Spezialprodukt zeigt Wirkung

Zur Behebung des Schadens setzte der Sachverständige daher ein Spezialprodukt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers ein. Erschwert wurde das Prozedere dadurch, dass die Flecken vom Dienstleister bereits mit einer Vielzahl von verschiedenen Reinigungsmitteln behandelt worden waren. Daher musste der Reinigungsvorgang mehrfach wiederholt werden. Anschließend wurden die Flächen mit klarem Wasser mehrfach gespült, um Reinigungsmittelreste zu entfernen.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: Schutz durch ­Imprägnierung

Sascha Hintze - © Sascha Hintze

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Sichtbetonflächen, die einer hohen Nutzungsfrequenz ausgesetzt sind, sollten regelmäßig gemäß Pflegeanleitung und Herstellervorgabe durch eine Imprägnierung vor tief eindringenden Verschmutzungen geschützt werden.

Darüber hinaus sollte bei der Fleckentfernung ebenso wie bei der Detachur von textilen Boden­belägen zunächst die Art der Flecken soweit möglich klassifiziert werden. Nur so ist es möglich, diese zu beseitigen, ohne dabei die Oberfläche weiter zu schädigen."