Im vorliegenden Schadensfall wiesen nach einer Übungsstunde in einem Yogastudio Teilbereiche des Parkettbodens scheinbar nicht mehr zu entfernende schwarze Verfleckungen auf.
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Ein Natursteinboden war durch hohen Schmutzeintrag und mangelhafte Reinigung unansehnlich geworden. Der beauftragte Dienstleister entschied sich für die Kristallisation des Bodens, die auf diesem Belag aufgrund des fehlenden Kalkes nicht funktioniert und somit keinen Erfolg hatte.
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Im aktuellen Schadensfall wurde an der Aussage des Gebäudedienstleisters gezweifelt, PU-Lack in ausreichender Schichtstärke auf den Boden aufgebracht zu haben. Dies kann man mittlerweile aber zerstörungsfrei messen. Eine Argumentationshilfe gegenüber dem Kunden.
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Im aktuellen Schadensfall galt es, eine scheinbar mangelhafte Glasreinigung zu begutachten. Vor Ort stellte sich die Trübung als irreparable Glaskorrosion heraus, verursacht durch Auslaugung der Oberfläche.
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Im vorliegenden Schadensfall hat der Dienstleister die nachträglich aufgebrachte PU-Lackierung bemängelt. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass in vielen Bereichen keine ausreichende Haftung vorhanden war.
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Ein Nebenraum wurde grundgereinigt und beschichtet. Dabei ist jemand durch die Beschichtung gelaufen und hat im angrenzenden Flur Tapser hinterlassen. Im Anschluss konnte niemand die Schuhabdrücke entfernen.
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"Unser Boden vergilbt, ich glaube, wir haben eine mangelhafte Beschichtung erhalten oder die Reinigungschemie hat die Oberfläche zerstört", so der Hilferuf, der den Gutachter erreichte. Was war passiert, dass der Boden in einer derart schlechten Optik erschien und wie war der helle Streifen direkt vor dem Küchenblock zu erklären?
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In einem repräsentativen Eingangsbereich wiesen Sitzelemente aus Glattleder starke blaue Flecken auf. Es sollte geprüft werden, ob sich diese mit Reinigungsmaßnahmen beseitigen lassen. Leider war der Schaden irreparabel.
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Während einer Treppenhausreinigung konnten durch Rotwein verursachte Flecken nicht entfernt werden. Die Frage, die der Gutachter zu beantworten hatte: Lag es an der fehlenden Imprägnierung oder an einer mangelhaften Reinigung?
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Im aktuellen Schadensfall wurde ein elastischer Bodenbelag – konkret Linoleum – in mehreren Räumen nach der Grundreinigung beschichtet. Bereits nach kurzer Zeit bemängelte der Auftraggeber, dass Flächen, die der höchsten Frequentierung ausgesetzt waren, seiner Meinung nach zu glatt seien.
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