Im aktuellen Schadensfall geht es um die Grundreinigung eines Sporthallenbodens und den anschließenden dreifachen Auftrag einer polymeren Sportbodenbeschichtung. Schon nach kurzer Nutzungsdauer traten bandartige Abtragszonen, unruhige Glanzbilder, lokale Schichtverluste und auffällige Unterschiede im Gleitverhalten auf. Es stand die Frage im Raum, ob es sich hierbei noch um eine nutzungsübliche Anfangsbeanspruchung oder um einen technisch mangelhaften Beschichtungsaufbau handelt.

Die Abtragszonen, Glanzbilder, Schichtverluste und Unterschiede im Gleitverhalten sprachen dafür, dass es im Zuge der Grundreinigung nicht gelungen war, vorhandene Pflege- beziehungsweise Beschichtungsreste vollständig zu entfernen und im Anschluss eine tragfähige, gleichmäßige und dauerhaft haftende Pflegebefilmung aufzubauen.
Herstellerlogik missachtet
Laut Angaben beim Ortstermin wurde der Boden der Sporthalle am Tag des Beschichtungsauftrags nochmals gespült und anschließend dreimal mit einem Polymer für Sportböden beschichtet. Bereits am darauffolgenden Tag wurde die Halle in Abstimmung mit dem Dienstleister wieder für erste Sportveranstaltungen genutzt.
Genau an diesem Punkt beginnt die technische Problematik. Nach Herstellerinformationen sind vor einem Neuauftrag alte Polymerfilme und sonstige Verschmutzungen vollständig zu entfernen. Ebenso sind ausreichende Trockenzeiten zwischen den einzelnen Aufträgen einzuhalten. Diese Reihenfolge ist kein theoretischer Idealzustand, sondern die technische Grundvoraussetzung für einen funktionsfähigen Pflegefilm. Nur wenn alte Beschichtungen (auch Reste von werkseitigen Vergütungen) entfernt werden, die Fläche gleichmäßig vorbereitet ist und die einzelnen Aufträge ausreichend getrocknet sind, kann eine geschlossene, belastbare und dauerhafte Pflegebefilmung entstehen.
Oberfläche: Unruhig, inhomogen und nicht tragfähig
Die vorgefundenen Oberflächenbilder zeigten ein für fehlerhafte Beschichtungsaufbauten sehr typisches Erscheinungsbild. Bereits kurze Zeit nach Wiederaufnahme des Sportbetriebs waren streifenförmig freiliegende Bereiche, lokale vollständige Schichtabträge sowie bandartige Abnutzungszonen erkennbar. Hinzu kamen ungleichmäßige Glanzbilder, lokal anhaftende Beschichtungsreste und eine insgesamt fehlende optische Homogenität.
Gerade in einer Sporthalle ist ein derartiges Oberflächenbild nicht nur ein optischer Mangel. Die Pflegebefilmung hat hier die Aufgabe, eine gleichmäßige, belastbare und funktionsgerechte Oberfläche zu schaffen. Wird diese Schicht bereits unter üblicher sportlicher Nutzung wieder abgetragen, pulverisiert oder löst sie sich lokal vollständig ab, fehlt es am erforderlichen Verbund zum Untergrund.
Die Fläche zeigte damit keinen gleichmäßig aufgebauten und belastbaren Pflegefilm, sondern einen in Teilen instabilen, vorzeitig versagenden Schichtzustand. Das erklärt auch die gleichzeitig feststellbaren Unterschiede in Glanz, Abrieb und Gleitverhalten: Wo der Pflegefilm haftete, blieb ein erhöhter Glanz erhalten; wo er sich bereits wieder löste, entstanden stumpfere oder streifig freigelegte Zonen. Das Ergebnis war keine sportfunktional einheitliche Oberfläche, sondern ein technisch inkonsistentes Gesamtbild.
Grundreinigung: Nicht konsequent genug
Es war davon auszugehen, dass sich zum Zeitpunkt der erneuten Beschichtungsmaßnahme noch erhebliche Reste früherer Pflegefilme beziehungsweise zumindest Teile der werkseitigen Vergütung auf dem Sportboden befanden. Diese Einschätzung deckte sich mit bereits im Vorfeld getroffenen Feststellungen eines vorherigen Ortstermins. Bei einer solchen Ausgangslage reicht eine bloße oberflächliche oder nur begrenzt mechanisch unterstützte Grundreinigung in aller Regel nicht aus.
Gerade bei Sporthallenböden mit älteren Pflege- oder Beschichtungsresten ist die vollständige Entfernung des Altbestands mit erheblichem mechanischem Aufwand verbunden. Aus Sachverständigensicht wäre hierfür ein deutlich höher dimensionierter Padeinsatz erforderlich gewesen. Zwar wurde im Ortstermin keine exakte Anzahl der eingesetzten Pads benannt, es wurde jedoch bestätigt, dass keine ausreichende Menge vorhanden war, was zu einem verminderten Abtrag führte.
Gitterschnittprüfung: Deutliche Ablösungen festzustellen
Die technische Bewertung wurde durch eine Gitterschnittprüfung zusätzlich untermauert. Die Gitterschnittprüfung nach ISO 2409 dient nicht der direkten Messung einer physikalischen Haftfestigkeit, wohl aber der Beurteilung des Widerstands einer Beschichtung gegen Trennung vom Untergrund oder von darunterliegenden Schichten. Für die Bewertung des Schichtverbunds ist sie damit ein anerkanntes Verfahren.
Im vorliegenden Fall zeigten sich nicht nur innerhalb des Gitterschnittfelds deutliche Ablösungen. Vielmehr wurden auch außerhalb des Prüffeldes Beschichtungsreste vom Prüfband mitgenommen. Gerade dieser Befund ist besonders aussagekräftig: Wenn sich Beschichtungsmaterial nicht nur im durch den Schnitt vorgeschädigten Bereich, sondern auch darüber hinaus ablösen lässt, spricht dies für eine insgesamt erhöhte Ablöseneigung der gesamten Schicht.
Technisch bedeutet das: Die aufgebrachte Pflegebefilmung besitzt keine ausreichende Verbundstabilität. Sie hält der sporttypischen Beanspruchung nicht stand und verliert bereits unter normaler Nutzung ihre funktionale Gleichmäßigkeit.
Glanzgradmessung: Zu hoher Glanz und damit nicht normgerecht
Die optischen Auffälligkeiten wurden durch Glanzgradmessungen messtechnisch bestätigt. Nach EN 14904 ist der Spiegelglanz bei 85 Grad nach EN ISO 2813 zu beurteilen. Zulässig sind dabei Werte von höchstens 30 GU (Gloss Unit für Glanzeinheit) bei matten Oberflächen beziehungsweise höchstens 45 GU bei lackierten Oberflächen. Auf der beschichteten Sporthallenfläche wurde ein Wert von 76,2 GU bei 85 Grad gemessen. Dieser Wert überschreitet den zulässigen Höchstwert damit deutlich.
Pendelprüfung: Rutschsicherheit nicht gegeben
Für die Beurteilung der Rutschsicherheit eines Sporthallenbodens ist normativ die Pendelprüfung nach DIN EN 14904 in Verbindung mit EN 13036-4 maßgeblich. Unter trockenen Bedingungen bei 23 ± 2 Grad Celsius muss der Mittelwert des Pendelprüfwertes zwischen 80 und 110 liegen.
Die durchgeführten Pendelprüfungen ergaben ein eindeutiges Bild. Lediglich ein Messpunkt war mit einem durchschnittlichen Pendelwert von 98,4 normgerecht und unauffällig. Innerhalb des Spielfeldes wurde dagegen ein durchschnittlicher Wert von 73,8 gemessen. Im Mittelkreis lag der Wert bei 79,0 und damit knapp unterhalb der normativen Untergrenze.
Damit war eindeutig festzustellen, dass gerade in sportfunktional besonders relevanten Bereichen keine normgerechte Gleitreibung mehr vorlag. Besonders kritisch ist der Bereich innerhalb des Spielfeldes. Dort treten regelmäßig Antritte, Stopps, Landungen, Rotationsbewegungen und abrupte Richtungswechsel auf. Wenn ausgerechnet in diesem hochbeanspruchten Bereich ein deutlicher Unterschreitungswert vorliegt, ist dies sicherheitsrelevant.
Die Fläche war damit nicht nur optisch uneinheitlich und technisch mangelhaft beschichtet, sondern auch im Hinblick auf ihre nutzungsrelevante Rutschsicherheit nicht mehr durchgehend normgerecht.
Der eigentliche Kern des Schadens: Zu wenig System
In der technischen Gesamtbewertung ist festzustellen, dass der Boden nicht deshalb zu glatt geworden ist, weil eine funktionsfähige und tragfähige Beschichtung versehentlich ein normwidriges Endniveau erzeugt hätte. Das eigentliche Problem liegt tiefer: Es ist nicht gelungen, überhaupt eine dauerhaft haftende, gleichmäßige und belastbare Pflegebefilmung aufzubauen.
Die aufgebrachte Beschichtung zeigte keine ausreichende Verbundstabilität. Sie wurde bereits unter sporttypischer Nutzung wieder abgetragen, pulverisierte beziehungsweise puderte ab und verlor dadurch ihre Gleichmäßigkeit und Steuerungswirkung auf das Gleitverhalten. Die hohe Anfangsglätte war deshalb nicht als isolierter Materialfehler zu verstehen, sondern als Teil eines insgesamt misslungenen Beschichtungsaufbaus: unzureichende Entfernung vorhandener Altfilme, inkonsistente oder zu schwache mechanische Vorbereitung, dreifacher Beschichtungsauftrag in engem Zeitfenster, unzureichende Trocknungs- beziehungsweise Aushärtungsphasen sowie eine Wiederinbetriebnahme bereits am Folgetag. All dies begünstigte einen Zustand, bei dem die Schicht oberflächlich zunächst geschlossen erschien, in der Tiefe aber keine ausreichende Verdichtung und Anbindung erreichte.
Frühe Nutzung: Betriebspraktisch verständlich, technisch aber riskant
Gerade bei mehrfacher Applikation innerhalb kurzer Zeitfenster ist die Einhaltung der Trocknungsphasen ein kritischer Erfolgsfaktor. Wird zu früh überbeschichtet oder zu früh wieder genutzt, kann sich ein Film zwar optisch ausbilden, bleibt jedoch in seiner inneren Struktur unreif und instabil.
Genau dieses Bild zeigte sich hier: hoher Glanz, fehlende Homogenität, frühe Abrieberscheinungen, auffällige Gitterschnittbefunde und lokal vollständige Schichtverluste. In der Gesamtbetrachtung ist deshalb davon auszugehen, dass die Pflegebefilmung nicht ausreichend ausgehärtet war und sich dadurch unter Nutzung weiter in Richtung eines gleitfördernden und ungleichmäßigen Zustands entwickelte.
Aus fachlicher Sicht war zudem nicht zu erwarten, dass sich dieser Zustand durch weitere Nutzung von selbst verbessert. Im Gegenteil: Die schlecht haftende Beschichtung würde sich bei fortgesetzter Beanspruchung weiter ungleichmäßig abtragen oder abpudern. Dadurch war zu erwarten, dass sich die Inhomogenität des Gleitverhaltens weiter verstärken würde.
Fachlich geboten: Erneute Grundreinigung
Die Grundreinigung ist in solch einem Fall erneut durchzuführen. Ziel muss es sein, sämtliche noch vorhandenen Beschichtungs- und Pflegefilmreste vollständig und kontrolliert zu entfernen, um den tatsächlichen Zustand des Sportbodens freizulegen. Erst auf dieser Grundlage kann fachgerecht darüber entschieden werden, ob und in welcher Form ein neuer Pflegeaufbau erfolgen soll.
Dabei ist ein ausreichend dimensionierter Einsatz mechanischer Mittel einzuplanen. Die Vorbereitung des Bodens muss methodisch konsistent, materialgerecht und am tatsächlichen Altzustand orientiert erfolgen. Erst wenn der Boden nachweislich frei von Altfilmen, gleichmäßig vorbereitet und technisch aufnahmefähig ist, kann ein erneuter Beschichtungsaufbau sachgerecht erfolgen.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipps vom Gutachter: Wie sich Schäden vermeiden lassen
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Mit folgenden Tipps lasen sich die im Beitrag beschriebenen Schäden vermeiden:
Grundreinigung heißt vollständige Entfernung. Bei älteren oder mehrfach gepflegten Sportböden reicht ein bloßes Anlösen alter Filme nicht aus. Vor einem Neuauftrag muss der Altbestand vollständig und kontrolliert entfernt werden.
Trockenzeiten sind Systembestandteil. Zwischen einzelnen Beschichtungsaufträgen und vor der Wiederinbetriebnahme müssen ausreichende Trocken- und Aushärtezeiten eingehalten werden. Wer hier Zeit spart, riskiert einen instabilen Pflegefilm.
Glanz ist kein Qualitätsbeweis. Ein hoher Glanzgrad kann optisch zunächst wertig erscheinen, ist auf Sporthallenflächen aber normativ begrenzt beziehungsweise unzulässig. Zu hohe GU-Werte (Gloss Unit für Glanzeinheit) sind kein Schönheitsfehler, sondern ein technischer Mangel.
Die Pendelprüfung ist entscheidend. Für Sporthallenböden zählt nicht das Gefühl beim Begehen, sondern die normative Bewertung über das Pendelprüfverfahren. Gerade hochbeanspruchte Zonen müssen die Anforderungen sicher erfüllen.
Vor dem Neuauftrag dokumentieren. Nach abgeschlossener Grundreinigung sollte der freigelegte Boden dokumentiert und bewertet werden. Erst dann ist eine belastbare Entscheidung über den weiteren Pflegeaufbau möglich."
