Wie betriebliche Corona-Tests in der Praxis funktionieren
Unternehmen sind laut § 5 der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung derzeit dazu verpflichtet, Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten. Was bedeutet das für das personalintensive Gebäudereiniger-Handwerk?
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