Ein Nebenraum wurde grundgereinigt und beschichtet. Dabei ist jemand durch die Beschichtung gelaufen und hat im angrenzenden Flur Tapser hinterlassen. Im Anschluss konnte niemand die Schuhabdrücke entfernen.

Den Objektbetreiber störten schon seit Längerem Schuhabdrücke in einem Flurbereich, die sich scheinbar nicht entfernen ließen.
Im Rahmen von Qualitätsmanagement-Maßnahmen wurden dem Sachverständigen die Flächen gezeigt, verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob sich diese Verschmutzungen eventuell sogar im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltsreinigung des Hartbodenbelags entfernen lassen beziehungsweise hätten im Rahmen dieser entfernt werden müssen.
Deutliche Veränderungen der Farbstruktur
Auf den ersten Blick fiel eine deutliche Veränderung der Farbstruktur des Bodenbelags auf. Ähnlich wie bei einer Oberflächenvergütung war eine deutliche Anfeuerung der Farbstruktur zu erkennen, die sich auch mit einem üblichen Unterhaltsreiniger im zweistufigen Nasswischverfahren nicht entfernen ließ.
Die betroffene Fläche lag zwischen einem Konferenzbereich, der über einen textilen Bodenbelag verfügte, und einem weiteren Flurbereich, in dem ein elastischer Bodenbelag verlegt war. Bei Betrachtung dieser räumlichen Gegebenheiten und der Bodenbeläge konnte die Ursache für den Schaden schnell eingegrenzt werden.
Scheinbarer Schaden lieẞ sich schnell beheben
Auf einer Musterfläche konnte der Sachverständige den scheinbaren Schaden schnell beheben. Denn der angrenzende elastische Bodenbelag war zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt gemäß Pflegeanleitung im Rahmen einer Grundreinigung gereinigt und anschließend beschichtet worden. Hierbei wurden die angrenzenden Flächen aber nicht entsprechend geschützt.
Dies führte dazu, dass offensichtlich eine der Personen, die mit den Beschichtungsarbeiten beauftragt war, nach dem Auftrag der Beschichtung Reste davon über die Schuhsohlen in den angrenzenden Flurbereich trug.
Polymerreste mit Express-Grundreiniger entfernt
Die Polymerreste konnte der Sachverständige mit einem Express-Grundreiniger entfernen. Da dabei gleichermaßen auch alte Schmutzaufbauten und Wischpflegekomponenten entfernt wurden, empfahl der Sachverständige, nach Durchführung der Arbeiten die Oberfläche durch den Auftrag einer hochwertigen Wischpflege mit anschließendem Auspolieren wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: Nebenflächen schützen
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Bei der Ausführung von Reinigungsarbeiten, egal welcher Art, gilt es unbedingt, angrenzende Flächen vor Verschmutzung beziehungsweise vor Beschädigung zu schützen. Es ist darauf zu achten, dass Mobiliar und Inventar nicht durch die Reinigungsflotte beschädigt beziehungsweise durch die Schmutzflotte in Mitleidenschaft gezogen werden. Angrenzende Flächen und Verkehrswege sollten zudem vor Verunreinigungen durch Schuhe, Bekleidung, Maschinen oder sonstige Materialien geschützt werden. Die oft zitierte Sauberlaufzone muss hierbei zwingend eingerichtet werden."