Duschbereich: Gesundheitsrisiko durch mangelhafte Reinigung

Im vorliegenden Schadensfall sollte die Unterhaltsreinigung im Duschbereich ­einer Sporthalle dokumentiert und bewertet werden. Diese war nicht nur mangelhaft, es bestanden auch Gesundheitsrisiken für die Nutzer.

Der Duschbereich befand sich in einem schlechten optischen Zustand, zudem kam es auch zur Schimmel­bildung. - © Sascha Hintze

Kundenbeschwerden treten zumeist in sensiblen Bereichen auf. Hierzu zählen vor allem der Sanitär- und Duschbereich. Im vorliegenden Fall verhielt es sich genauso, denn der Sachverständige sollte die Unterhaltsreinigung im Duschbereich einer Sporthalle dokumentieren und bewerten. Es fiel dabei sofort auf, dass augenscheinlich die anfallenden mineralischen Verschmutzungen nicht ausreichend entfernt worden sind und so für eine schlechte Optik sorgten.

Zumeist reicht es in solch einem Fall schon aus, die Reinigungschemie entsprechend anzupassen. Hierfür sollte aber auch das Leistungsverzeichnis entsprechend den Objektgegebenheiten angepasst sein. Denn hier ist auch der Objektbetreiber in der Verantwortung beziehungsweise muss der Dienstleister den Objektbetreiber aufgrund seiner fachlichen Expertise darauf hinweisen, wenn der Reinigungsintervall nicht ausreicht, um die anfallenden Verschmutzungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu entfernen.

Umso erschreckender war es deshalb in diesem Fall, dass nicht nur die anfallenden mineralischen Verschmutzungen nicht ausreichend entfernt worden waren, sondern dass die Unterhaltsreinigung in einer Art durchgeführt wurde, dass es zum Wachstum von Schimmelpilz auf den Fliesen gekommen ist.

Faktoren für die Schimmelpilzbildung

Schimmelpilzsporen befinden sich immer in der Außenluft und dringen somit über Fenster und/oder Lüftungssysteme auch in alle Räumlichkeiten ein. Im Kreislauf des Ökosystems zersetzen Schimmelpilze vor allem abgestorbene Organismen. Damit Schimmel sich bilden kann, sind mehrere Faktoren notwendig, vor allem aber organische Materialien. In Verbindung mit Feuchtigkeit kann dann der Schimmelpilz wachsen. Im Allgemeinen geht man von folgenden Grundvoraussetzungen für die Bildung von Schimmelpilzen aus:

  • Es wird überschüssige Feuchtigkeit benötigt oder eine relative Luftfeuchte von über 60 %,
  • organischer Nährboden,
  • je nach Pilzart ein Temperaturgefüge von 0–50 °C,
  • Sauerstoff, wobei bereits ein Sauerstoffgehalt von wenigen Prozent ausreichend ist,
  • ein pH-Wert, der zwischen 4,5 und 6,5 liegt.

Kommt es zur Schimmelpilzbildung, dann muss von einem entsprechenden Gesundheitsrisiko durch den Schimmelpilz und seine Sporen ausgegangen werden. Durch die darin enthaltenen Mykotoxine kann es zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen kommen. Mögliche Krankheitsbilder sind insbesondere Atemwegserkrankungen, Asthma, Allergien, Haut- und Schleimhautschäden, unter Umständen auch Lungen­infektionen, Mykosen, Organschäden bis hin zur Beeinträchtigungen des Immun- und zentralen Nervensystems oder gar Krebs.

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    Nach Anlegen einer Musterfläche (Fliese in der Mitte) stand fest: Eine Grundreinigung war unumgänglich.
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    Der Duschbereich befand sich in einem schlechten optischen Zustand, zudem kam es auch zur Schimmel­bildung.

Grundreinigung unumgänglich

Entsprechend gab es in diesem Fall dringenden Handlungsbedarf, wieder ein hygienisches Reinigungsergebnis herbeizuführen, damit erstens die Gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann und zweitens ein gutes optisches Erscheinungsbild wiederhergestellt wird.

Aufgrund der offensichtlichen schlechten Reinigungsleistung war davon auszugehen, dass die Schimmelpilzbildung nicht durch einen Baumangel hervorgerufen wurde. Es galt also, den Werkstoff fachgerecht zu reinigen. Deshalb legte der Sachverständige unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzbestimmungen eine Musterfläche an.

Dabei ging er wie bei einer klassischen Grundreinigung von Feinsteinzeugfliesen vor. Im ersten Arbeitsschritt wurde ein Allzweckreiniger in Verbindung mit einem Melaminpad eingesetzt, um die organischen Verschmutzungen zu entfernen. Nach Aufnahme der Schmutzflotte und kurzem Spülvorgang wurde im zweiten Arbeitsschritt der Vorgang wiederholt, allerdings mit einem Sanitärgrundreiniger. Hierdurch wurden die mineralischen Verschmutzungen entfernt.

Auf Basis des auf der Musterfläche erzielten Reinigungsergebnisses war klar: Eine Grundreinigung des Duschbereichs ist unumgänglich geworden, um eine uneingeschränkte Nutzung des Duschbereichs wiederherzustellen.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: "Sauer und alkalisch im Wechsel reinigen"

Sascha Hintze - © Sascha Hintze

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Wenn das Leistungsverzeichnis, das immer in der Verantwortung des Objektbetreibers steht, mit dem Reinigungsrhythmus den Objektgegebenheiten angepasst ist, dann ist die Fachkompetenz des Dienstleisters gefragt, Reinigungstechnik und -chemie für die anfallenden Arbeiten auszuwählen und gegebenenfalls anzupassen.

Grundsätzlich ist ein Sanitärbereich im Wechsel sauer und alkalisch zu reinigen, um alle anfallenden Verschmutzungen zu entfernen. Darüber hinaus ist das zweistufige Nasswischen zu präferieren, wenn kein Reinigungsautomat zum Einsatz kommen kann."