Nach der Bauendreinigung waren in den Sanitäranlagen einer Forschungseinrichtung ausnahmslos alle Metall- und Edelstahlflächen sowie -einbauten wie Handtuch- oder WC-Bürstenhalter korrodiert und mit einem kompletten Rostfilm überzogen. Sogar die Schließbleche und Scharniere der Türen einschließlich der Schlösser waren betroffen. Wie konnte es dazu kommen?

Auftraggeberund Auftragnehmer stritten um einen offensichtlichen Bearbeitungsfehlerder Reinigungsfirma. Die Schadensbeschreibung des Auftraggebers, inder er das Schadensbild darstellt, endet mit den Worten: "Um genau dies auszuschließen, haben wir ein großes namhaftes Gebäudereinigungsunternehmen mitder Bauendreinigung beauftragt". Der Gebäudedienstleister hatte den Auftrag erhalten, in einem neu erbauten Institutskomplexder Forschungseinrichtung die Bauschlussreinigung durchzuführen –und ohne entspechende Genehmigung einen Subunternehmer mitder Durchführung beauftragt.
Die Ursache: Salzsäurehaltige Dämpfe
Anhandder Ausführungsmängelund des Schadensbildes war für den hinzugezogenen Sachverständigen schnell klar: Hier waren echte Dilettanten am Werk. Der Subunternehmer hatte Salzsäure verwendet, um den vermeintlichen Zementschleier auf den Bodenfliesen im Sanitärbereich zu entfernen.
Beider Arbeitsprobe des Sachverständigen wurde mit Hilfe von Scheuermilchund einem kratzfreien Schwammvlies versucht, die bräunlichen Beaufschlagungen auf den Metall-und Edelstahlflächen zu entfernen. Bei einer Beaufschlagung durch salzsäurehaltige Dämpfe reagiertder Edelstahl mitder Salzsäureund diese Reaktion zerstört den Passivfilm aus Chromund Nickel, der für die Rostfreiheit des Edelstahls sorgt. Genauer gesagt: Das Chrom undder Nickel werden chemisch zerstört, der Edelstahl oxidiert und Oxidhydrat –der Rostfilm – entsteht. Lässt sichder Film – wie in diesem Fall – mechanisch rückstandslos entfernen, ist gesichert, dass die Beschädigung überwiegend oberflächlich, also luftgetragen ist. Durch die mechanische Entfernungder Ablagerungen werden die zerstörten Chrom-Nickel-Partikel entfernt und es entsteht gleichzeitig ein neuer Passivfilm auf dem Edelstahl,der diesen vor Rost schützt.
Wäreder Edelstahl hingegen direkt mitder Säure in Verbindun g gekommen, hätten die Edelstahloberflächen nachder mechanischen Arbeitsprobe weiterhin Verfärbungen – in Rot, Blauund Gelb – aufgewiesen. Diese nicht mehr entfernbaren Verfärbungen wären ein untrügliches Zeichen dafür gewesen, dassder Edelstahl mit Salzsäurekonzentrationen von mehr als 0,5 Prozent in Berührung gekommen ist.
Epoxidharz- statt Zementfugen
Da auf den Bodenfliesen trotzder Behandlung – Absäuern mit Salzsäure – noch jede Menge Reste des Verfugungsmaterials vorhanden waren, lagder Verdacht nahe, dass es sich nicht um Zementfugen-, sondern um Epoxidharzfugenmasse handelte. Um diese Vermutung abzusichern, wurde eine kleinere Mengeder Reste des Verfugungsmaterials mechanisch abgekratzt, zu einem Häufchen geschichtetund mit einem Feuerzeug angezündet. Die Reste brannten mit einer grünen Flamme –der eindeutige Beweis dafür, dass es sich um Epoxidharzfugenmasse handelte.
In zweifacher Hinsicht dilettantisch
Somit muss man festhalten, dass das Subunternehmen in zweifacher Hinsicht dilettantisch gearbeitet hatte. Zum einen wurde völlig unnötig ein für Material, Menschund Umwelt extrem schädliches Reinigungsmittel eingesetztund damit das beschriebene Schadensbild verursacht. Zum anderen war das Vorgehen fachlich sinnlos, da sich Epoxidharz weder mit Säure noch mit Alkali lösen lässt, sondern nur mit Lösungsmittelund Mechanik.
Der eigentliche Verursacher ist aberder beauftragte Dienstleister,der sich seiner Verantwortung – zumindest fachlich – entzogenund offensichtlich aus Kostengründen – das Baureinigungsangebot sprach Bände – einen wenig kompetenten Subunternehmer beauftragt hat.
Uwe Büttner | heike.holland@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: Niemals mit Salzsäure
Uwe Büttner , Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellterund vereidigter Sachverständiger: " Zement oder Epoxidharz? Vor Beginnder Reinigungsarbeiten muss immer geprüft werden, welches Fugenmaterial verbaut ist. Zementfugenreste lassen sich durch Absäuernder Bodenfliesen entfernen. Epoxidharz lässt sich weder mit Säure noch mit Alkali lösen, sondern nur mit Lösungsmittelund Mechanik.
Zementfugen: Für die saure Reinigung niemals salzsäurehaltige Reinigungsmittel verwenden! Salzsäuredämpfe dringen auch über die Lüftung in die Hausklimaanlage einund können enorme Schäden im ganzen Gebäude verursachen. Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Materialien auf ihre Reinigungsmittelbeständigkeit zu prüfen. Bodennahe Metall-und lackierte Anbauteile sollten abgeklebt werden, um chemischeund mechanische Beschädigungen zu vermeiden. Vorder sauren Boden-und Wandreinigung müssen die Fugen immer vorgewässert werden. So wird verhindert, dass die Zementfugen chemisch angegriffen, porösund brüchig werden. Nachder Grundreinigung Böden neutralisieren, um Spätschädender Fugen durch saure Einwirkung zu verhindern.
Epoxidharzfugen: Durchgetrocknete Epoxidharzfugenmassereste lassen sich nur sehr schwerund mit hohem Aufwand beseitigen. Als mechanische Schleifhilfe ist Edelstahlwolle, auch als Padscheibenkranz, oftmals eine Hilfe."