Zum 1. Oktober 2022 hat sich für die Gebäudereinigungsbranche einiges geändert: Ebenso wie der gesetzliche Mindestlohn – er beträgt nun 12 Euro – sind auch die Tariflöhne in der Gebäudereinigung gestiegen. Zudem wurden die Verdienstgrenze bei Minijobs und der Übergangsbereich bei Midijobs erhöht.

Nach wie vor fallen die Löhne der Branche höher aus als der gesetzliche Mindestlohn. In Lohngruppe 1 beträgt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn für das Gebäudereiniger-Handwerk jetzt 13 Euro (in einer zweiten Stufe wird der Einstiegslohn ab 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro steigen), in Lohngruppe 2 sind es seit 1. Oktober 13,46 Euro, in Lohngruppe 4 nun 14,66 Euro und in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) liegt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn bei 16,20 Euro (ab 2024: 16,70 Euro). Darauf hatten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) im Sommer in vorgezogenen Tarifverhandlungen geeinigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) Ende September für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten sie auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte.
Im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wurden auch die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben – von 450 Euro auf 520 Euro monatlich. Zudem ist der Übergangsbereich bei Midijobs auf 1.600 Euro (bislang: 1.300 Euro) erweitert worden. Ab 1. Januar 2023 sollen es dann 2.000 Euro sein. Midijobber vor allem im unteren Einkommensbereich werden dadurch stärker entlastet als bisher, Arbeitgeber hingegen mehr belastet.
Die Mehrbelastung der Betriebe kann im Übergangsbereich bei Midijobs bis acht Prozent und mit Sozialversicherungsbeiträgen sogar mehr als zehn Prozent betragen. Durch die Erhöhung auf 1.600 Euro müssen alle Stundensatzkalkulationen für Beschäftigte neu berechnet werden, deren Arbeitszeit täglich 1,90 Stunden überschreitet und sechs Stunden unterschreitet. Damit hat die Erhöhung des Übergangbereichs steuerrechtliche und kalkulatorische Auswirkungen sowohl bei Bestands- als auch bei Neukunden eines Gebäudedienstleisters. Das Kompetenzteam Gebäudereinigung bietet Seminare zum Thema an. Weitere Informationen dazu sind im Internet auf www.kompetenzteam-gebaeudereinigung.de zu finden. /HH/UB