Löhne in der Gebäudereinigung dauerhaft über gesetzlichem Mindestlohn

Am 1. Juli ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro gestiegen. Der allgemeinverbindliche Einstiegslohn in der Gebäudereinigung fällt nach wie vor höher aus. Das soll auch bei weiteren Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns so bleiben: Das Bekenntnis zum Abstand ist im jüngst vereinbarten Tarifvertrag für die Branche festgeschrieben.

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 lagen die Einstiegslöhne der Gebäudereinigung immer deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Das soll dauerhaft so bleiben. - © stock.adobe.com - Friends Stock

Aktuell liegt der allgemeinverbindliche Einstiegslohn in der Gebäudereinigung bei 11,55 Euro. Das sind rund zehn Prozent mehr als der gesetzliche Mindestlohn.

Wenn die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigt, wird auch der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung angehoben – auf 13 Euro. Der Branchenmindestlohn fällt dann um rund acht Prozent höher aus als der gesetzliche Mindestlohn.

In einer zweiten Stufe wird der Einstiegslohn in der Gebäudereinigung ab 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro steigen. Darauf hatten sich die Tarifvertragsparteien – der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Gewerkschaft IG BAU – in vorgezogenen Tarifverhandlungen Anfang Juni geeinigt.

"Unsere Tariflöhne bleiben dauerhaft und konsequent über dem gesetzlichen Mindestlohn“, sagte Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. "Der Markenkern unserer Tarifpolitik, für den es in unseren Unternehmen eine übergroße Mehrheit gibt, bleibt damit klar erkennbar."

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 lagen die Einstiegslöhne der Gebäudereinigung immer deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Das tarifpolitische Bekenntnis zum Abstand gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn haben Gewerkschaft und Arbeitgeberseite im jüngst vereinbarten Tarifvertrag festgeschrieben. Dort heißt es: "Sollte der gesetzliche Mindestlohn über den jeweils aktuellen tariflichen Mindestlohn steigen, verpflichten sich die Tarifparteien zeitnah zur Aufnahme von Tarifverhandlungen."

"Der Lohnabstand war und ist aus allen Blickwinkeln zum Wohle unseres Handwerks", sagte Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. "Das gilt mit Blick auf unser Image, auf die Wertschätzung unserer Beschäftigten, gerade in den aktuellen Zeiten der Inflation, und mit Blick auf die immer schwieriger werdende Personalfindung und langfristige Personalbindung für unsere Betriebe." /HH