Nach Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung, wobei auch die Wände neu verputzt wurden, sollten die Böden grundgereinigt werden. Der beauftragte Hausmeisterservice setzte einen Allzweckreiniger ein, womit sich die mineralische Verschmutzung natürlich nicht beseitigen ließ.

Der Auftraggeber vertraute die Grundreinigung der Böden nach den Renovierungsmaßnahmen einem Hausmeisterservice an und war anschließend mit dem Reinigungsergebnis überhaupt nicht zufrieden – verständlicherweise: In der gesamten Wohnung fanden sich nämlich erhebliche Restverschmutzungen, die laut Hausmeisterservice nicht mehr zu entfernen waren.
Der zukünftige Mieter könne sich ja einen anderen Bodenbelag über die verschmutzten Flächen legen, lautete dessen lapidare Empfehlung. Eine Aussage, die aus Sicht des Sachverständigen inakzeptabel war, genauso wie es unverständlich war, warum der Objektbetreiber den Auftrag nicht an ein ortsansässiges Reinigungsfachunternehmen vergeben hatte.
Allzweckreiniger ungeeignet
Beim Vor-Ort-Termin stellte sich folgendes Bild dar: Im Rahmen der Renovierungsarbeiten wurden auch die Wände neu verputzt und aufgrund mangelnder Abdeckung wurden die Bodenflächen entsprechend verschmutzt. Der vom Hausmeisterservice bei den Reinigungsarbeiten eingesetzte Allzweckreiniger war nicht ansatzweise in der Lage, die mineralischen Verschmutzungen zu entfernen. Kenntnisse über die Verschmutzungsart (mineralisch) hätten den Arbeitsaufwand um ein Vielfaches reduzieren können, wenn Grundkenntnisse in der Gebäudereinigung vorhanden gewesen wären.
Mineralische Verschmutzungen
Da sich im Objekt mehrere Wohnungen in diesem Zustand befanden, sollte auf einer Musterfläche eine fach- und sachgerechte Reinigung exemplarisch durchgeführt werden. Der Einfachheit halber entschied sich der Sachverständige dafür, die Musterfläche auf einem Küchenboden durchzuführen. Wenn mineralische Verschmutzungen von Fliesen entfernt werden sollen, ist ein säurehaltiges Reinigungsmittel einzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fugen (ebenfalls mineralisch) nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese müssen daher grundsätzlich vorgewässert werden, um eine Schädigung zu vermeiden.
Zunächst entfernte der Sachverständige den durch die mangelhaft durchgeführte Reinigung nunmehr haftenden Feinstaub soweit möglich durch Nasswischen. Hierdurch wurden im ersten Arbeitsgang sowohl die Fugen vorgewässert als auch der lose mineralische Feinstaub beseitigt.
Saurer Intensivreiniger
Im Anschluss wurde auf der Fläche ein saurer Intensivreiniger für Feinsteinzeugfliesen in der vom Hersteller vorgegebenen Konzentration mit einer Einwirkzeit von zehn Minuten eingesetzt. Abschließend wurde die Schmutzflotte mittels einer Vielzahl von Mikrofasermopps aufgenommen – mit einem sehr zufriedenstellenden Reinigungsergebnis.
Empfohlen hätte sich für diese Arbeiten zwar eine Einscheibenmaschine in Verbindung mit einem Wassersauger. Auf Wunsch des Objektbetreibers sollte aber nach Möglichkeit auf einen Maschineneinsatz verzichtet werden, denn der Objektbetreiber wollte den Hausmeisterservice noch einmal mit der Reinigung betrauen, befürchtete jedoch, dass dieser über keine adäquaten Reinigungsmaschinen verfügte.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: Basics beachten
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Bevor Reinigungsaufgaben durchgeführt werden, sind die vorhandenen Verschmutzungen zu prüfen und das Reinigungsmittel auf dieselbigen unter Berücksichtigung der Oberfläche auszuwählen.
Dabei sollten ausreichende Kenntnisse darüber vorhanden sein, dass mineralische Verschmutzungen mittels säurehaltigen und organische Verschmutzungen mittels alkalischen Reinigungsmitteln zu entfernen sind."