Holztreppe: Verschmutzt oder irreparabel beschädigt?

Im vorliegenden Schadensfall tropfte hochalkalischer Kaminreiniger auf vier geölte Holztreppenstufen. Laut Treppenbauer konnten die Verfleckungen nicht entfernt werden, alle Treppenstufen sollten ausgetauscht werden. Ein Sachverständiger wurde hinzugezogen, um die dadurch entstandene Schadenshöhe zu überprüfen.

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    Tropfen auf geölter Holztreppe
    © Sascha Hintze
    Die Flecken auf den Treppenstufen sind durch einen hochalkalischen Kaminreiniger entstanden, der aus Versehen aus einer Sprühflasche getropft ist. Die Tropfengröße betrug durchschnittlich circa sechs Millimeter.
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    Entfernung der Flecken mittels Grundreinigung
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    Die Flecken konnten mittels Grundreinigung entfernt werden.
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    © Sascha Hintze
    Bearbeitete Treppen­stufe nach Auftrag der ­Pflegeprotektion, helle Stellen aufgrund der fehlenden Pigmentierung zu erkennen.
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    Die Treppenstufen sehen wieder gleich aus
    © Sascha Hintze
    Darstellung der unterschiedlichen Farbnuancen: Eine optische Auffälligkeit nach Anlegen der Musterfläche ist kaum vorhanden beziehungsweise nur schwer wahrnehmbar.

Wenn ein Schaden entsteht, ist derjenige gut dran, der sich rechtzeitig und richtig abgesichert hat, um nicht auf den Kosten, die daraus entstanden sind, sitzen zu bleiben. Manchmal gibt es jedoch Zweifel bezüglich der Höhe des eigentlichen Schadens. Und dann ist derjenige gut beraten, der sich eine zweite Meinung einholt.

Im vorliegenden Schadensfall tropfte durch eine kleine Unachtsamkeit hochalkalischer Kaminreiniger aus einer Sprühflasche auf vier geölte Holztreppenstufen. Die Tropfengröße betrug durchschnittlich circa sechs Millimeter. Der Treppenbauer vertrat die Auffassung, dass die Verfleckungen weder durch Reinigen, noch durch Schleifen zu entfernen sind, und schlug vor, alle Treppenstufen (18 Stück!) auszutauschen, um eine homogene Optik innerhalb des Treppenhauses zu gewährleisten. Hierdurch wurde eine unplausible Schadenshöhe aufgerufen. Die Versicherung bat daher um Überprüfung der vom Treppenbauer getroffenen Aussagen.

Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass es sich bei der Treppe um eine Massivholztreppe aus Esche mit weiß geölten Stufen handelte, die durch natürlichen Lichteinfall über ein Fenster sowie auch über eine seitlich in die Wand angebrachte Beleuchtung unterschiedliche Farbnuancen durch einen unterschiedlich starken Schattenwurf aufwies.

Zum Zeitpunkt des Ortstermins waren die Verschmutzungen/Beschädigungen, die durch den alkalischen Kaminreiniger hervorgerufen worden waren, bei normaler Nutzung (Begehen der Treppe, um von einem Stockwerk ins andere zu gelangen) kaum bis gar nicht wahrnehmbar. Erst bei näherer Betrachtung – im Wissen, wo sich die Flecken befinden – fielen diese auf.

Der Sachverständige entschied sich daher, auf ein System zurückzugreifen, das dem Gebäudereiniger ermöglicht, einen geölten Holzboden durch eine ­Pflegeprotektion zu schützen. Im Vorfeld musste jedoch versucht werden, die Verschmutzungen durch ein geeignetes Grundreinigungsmittel zu entfernen, um die Optik im Anschluss wieder auffrischen zu können.

Holztreppe lässt sich doch reinigen

Das Ergebnis nach dem vollständigen Abtrocknen der Fläche zeigte, dass die Verschmutzungen mit dem geeigneten Grundreinigungsmittel vollständig entfernt werden konnten. Das zur Auffrischung verwendete Pflegeprodukt brachte jedoch aufgrund der fehlenden weißen Farbpigmente kein zufriedenstellendes Resultat. Die Wiederherstellung einer homogenen Optik würde erst durch die Verwendung des ursprünglich eingesetzten pigmentierten Öls (oder eines vergleichbaren) erfolgen.

Bei der Gesamtbetrachtung des Treppenhauses fielen die unterschiedlichen Farbnuancen auf. Zum einen waren diese auf die Natürlichkeit der Holzstruktur und die unterschiedliche Maserung der einzelnen Treppenstufen zurückzuführen. Zum anderen waren sie aber auch durch das Wechselspiel des natürlichen Lichteinfalls in Verbindung mit der Veränderung des Lichteinfalls zur Tages- und Jahreszeit bedingt.

Des Weiteren sorgte die vom Objektbetreiber genutzte Beleuchtung durch die gerichteten Wandstrahler für ein direktes Licht, welches zu einer Schattenbildung im Treppenhaus führt. Die Schattenbildung sorgt optisch für eine klare Abgrenzung der einzelnen Stufen zueinander, so dass sich die Stufen voneinander abheben und die Fläche nicht wie eine glatte Rampe wirkt. Dies verhindert/minimiert Sturzunfälle.

Dies führte letztlich zu dem Ergebnis, dass ein Austausch der Treppenstufen, wie von dem Treppenbauer vorgeschlagen, nicht erforderlich war. Eine Reinigung der verschmutzten Treppenstufen konnte erfolgen, so dass die Kosten für den entstanden Schaden erheblich reduziert wurden.

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Tipp: Aufwändiges Schleifen ist die letzte Option

Holz findet als Werkstoff vielfache Anwendung. Durch das ­Variantenreichtum der Natur kann fast jeder Geschmack bedient werden. Jedoch bedarf es, um die Langlebigkeit zu erhalten, einer entsprechenden Pflege. Die Pflege für Böden wird durch die Übergabe der Pflege­anleitung laut DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten" dem Auftraggeber spätestens nach Fertigstellung übergeben. Dadurch steht der Objektbetreiber künftig in der Pflicht, den Boden so zu pflegen, dass der Bodenbelag zumindest im Hinblick auf die Pflegemaßnahmen seine technische und optische Funktion ausüben kann. Dies sollte bei Auftreten eines Schadens überprüft werden beziehungsweise vor der Aufnahme von Reinigungsarbeiten beim Auftraggeber eingefordert werden. Ist die optische Funktion nicht mehr gegeben (Laufstraßen oder Flecken) so bieten die Chemielieferanten zahlreiche Möglichkeiten, um mit ihren Systemen Reinigung und Pflege sicherzustellen, bevor ein aufwändiges Schleifen notwendig wird.

Der Sachverständige: Sascha Hintze

Sascha Hintze, Sachverständiger
© Sascha Hintze

Sascha Hintze ist Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter ­Sachverständiger.

Sachverständigenbüro für Gebäude­reinigung & ­Entwicklung, Duisburg.

Kontakt: hintze@sach­ver­staendigenbuero-hintze.de