Wenn der Glanzgrad auf den Fliesen stört

Nach Sanierungsmaßnahmen im Badezimmer entdeckte der Mieter Glanznester auf den matten Bodenfliesen. Ein Sachverständiger fand die Ursache dafür heraus und gibt Tipps, auf was bei der Entfernung zu achten ist.

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    Glanznester auf matten Bodenfliesen
    © Sascha Hintze
    Je nach Lichteinfall waren im Randbereich der matten Bodenfliesen Glanznester zu erkennen waren.
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    Entfernung des Glanzfilms
    © Sascha Hintze
    Der Glanzfilm wurde vollständig entfernt, die Abdichtung zur Türzarge hin blieb vollständig erhalten.

Vor dem Einzug eines neuen Mieters in die Wohnung, die sich in einem Mehrfamilienhaus aus den sechziger Jahren befindet, wurden unter anderem auch aufwändige Sanierungsmaßnahmen im Badezimmer durchgeführt. Nach der Fertigstellung kam es zwischen dem neuen Mieter und der Hausverwaltung mehrfach zu Streitigkeiten bezüglich der Qualität in der Ausführung der Arbeiten.

Dies führte unter anderem dazu, dass weite Teile des Bades neu verfliest werden mussten. Nachdem scheinbar alles zur Zufriedenheit des neuen Mieters hergerichtet worden war, kam es erneut zur Streitigkeit, als der Mieter feststellte, dass je nach Lichteinfall im Eingangsbereich des Bades auf den matten Bodenfliesen im Randbereich Glanznester zu erkennen waren.

Alle an den Sanierungsmaßnahmen beteiligten Firmen verneinten einen Schaden, für den sie verantwortlich sein könnten, und waren auch nicht bereit, sich aus Kulanzgründen um das Schadensbild zu kümmern. Daher wurde der Sachverständige von der Hausverwaltung damit beauftragt, zu überprüfen und zu bewerten, woher diese Glanznester kamen und ob diese entfernt werden können.

Richtige Entfernung der Glanznester

Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass es sich bei den Glanznestern um Dichtungsmaterial handelte, welches verwendet worden war, um den Bereich zwischen Bodenfliesen und Türzarge abzudichten. Bei den durchgeführten Dichtungsmaßnahmen wurde ein hauchdünner Film des Dichtungsmittels noch über die Feinsteinzeugfliesen im Randbereich gewischt.

Verschiedene Versuche mit Haushaltsmitteln und diversen anderen nicht näher benannten Hilfsmitteln seitens des Mieters führten nicht zum gewünschten Reinigungserfolg. Der Mieter behauptete deshalb, dass die Fliesen durch die Abdichtarbeiten dauerhaft verunreinigt worden seien und er dies so nicht hinnehmen wolle. Er verlangte daher einen erneuten Austausch.

Das verwendete Dichtungsmaterial hinterließ auf den Feinsteinzeugfliesen den auf den Fotos dargestellten Glanzeffekt. Daher wurden die betroffenen Fliesen­bereiche mittels eines schnell wirkenden Silikonentferners gereinigt. Die Dichtungsfuge blieb aufgrund der kurzen Einwirkzeit in ihrer gewünschten Funktion erhalten. In solchen Fällen ist eine sehr kurze Einwirkzeit des Silikonentferners entscheidend. Denn es gilt zu verhindern, dass die gewünschte Abdichtung zur Türzarge hin beschädigt wird.

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Tipp: Doku und kurze Reinigungsprobe erstellen

Im vorliegenden Schadensfall war im Vorfeld kein Gebäu­dereiniger mit Reinigungsmaßnahmen beauftragt worden. Dennoch gehört es zum Tagesgeschäft, sich mit solchen "Schäden" zu beschäftigen. Die Reklamation, im Randbereich sei noch Schmutz, da wurde nicht richtig gereinigt, liegt praktisch auf der Hand.

Ich kann nur immer wieder betonen, wie wichtig es ist, auch bei kleineren Objekten und Aufträgen eine kurze Dokumentation zu erstellen. Nach Möglichkeit sollten diese Dokumentationen auch Probereinigungen beinhalten, so dass ein "böses Erwachen" vermieden werden kann.

Im vorliegenden Fall hätte eine kurze Reinigungsprobe die Glanznester im Randbereich zutage gebracht und in einer kurzen Dokumentation (Foto mit zwei, drei Stichpunkten) hätte man dies festhalten können. Damit hätte der Auftraggeber eine Entscheidung treffen können, ob die Arbeiten ausgeführt werden sollen oder nicht.

Der Sachverständige: Sascha Hintze

Sascha Hintze, Sachverständiger
© Sascha Hintze

Sascha Hintze ist Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter ­Sachverständiger.

Sachverständigenbüro für Gebäude­reinigung & ­Entwicklung, Duisburg.

Kontakt: hintze@sach­ver­staendigenbuero-hintze.de