Gebäudereiniger: Von der Krise hart getroffen

Corona hat sowohl das öffentliche Leben als auch viele Industriezweige nahezu zum Stillstand gebracht. Was bedeutet das konkret für das Gebäudereiniger-Handwerk? Bundes­innungsmeister Thomas Dietrich stand rationell reinigen Mitte April Rede und Antwort.

Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich
Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. - © BIV

Herr Dietrich, wie ist die aktuelle Lage bei den Gebäudereinigern gut drei Monate nach Ausbruch von Corona in Deutschland?
Die Corona-Krise hat unsere Betriebe von Beginn an hart und unmittelbar getroffen. Das gilt bis heute. Denn wo nicht gearbeitet wird, wird auch nicht gereinigt – das ist eine einfache wie treffsichere Faustformel für unser industrienahes Dienstleistungshandwerk: Messen und Großveranstaltungen gibt es nicht und wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Der Flugverkehr ist ebenso wie Handel, Industrieproduktion und Tourismuswirtschaft nahezu zum Stillstand gekommen. Allen Betrieben, die in diesen vielfältigen Bereichen Aufträge haben, ist seit März das Geschäft weggebrochen. Die Reinigungsarbeiten bei der Öffentlichen Hand, insbesondere in Schulen und Kindergärten, laufen in der Regel noch weiter. Auch die Reinigung in Seniorenheimen und Kliniken findet statt, allerdings macht dieses Geschäft nur fünf bis sieben Prozent unseres Branchenumsatzes aus. Dorthin lassen sich Kapazitäten also nur bedingt umschichten.

Lässt sich die Situation in Zahlen ­ausdrücken?
Der Umsatzrückgang bewegt sich je nach Unternehmensschwerpunkt zwischen 20 und 40 Prozent. Auch die Kurzarbeiterquote dürfte sich in diesem Bereich bewegen. Das sind dramatische Zahlen! Vor allem, wenn wir bedenken, dass breitflächige Lockerungen nicht zu erwarten sind. Fest steht: Je länger sich die Corona-Krise hinzieht, desto schwerwiegender werden die wirtschaftlichen Folgen sein.

Was sind die größten Herausforderungen, mit denen sich Dienstleister, die nach wie vor ihrem Reinigungsauftrag nachgehen können, derzeit konfrontiert sehen?
Zwei Fragen stehen im Vordergrund. Erstens: Wie kann ich meinen Beschäftigten eine Perspektive bieten? Eine bewährte Option ist Kurzarbeit. Eine andere Möglichkeit ist, für die Überbrückungszeit pragmatische Lösungen zu finden – zum Beispiel Urlaubstage vorzuziehen, Überstunden abzubauen oder Teilzeitregelungen zu finden. Wieder andere Unternehmen nutzen ihre Kontakte in den Regionen und vermitteln Beschäftigte in Bereiche, in denen derzeit dringender Bedarf besteht – sei es in der Landwirtschaft oder in Krankenhäusern.
Die zweite große Herausforderung ist, mit den Kunden in den Dialog zu treten. ­Gegebenenfalls lassen sich Reinigungsaufträge vorziehen oder Zusatzaufträge für Desinfektionen oder Grundreinigungen vereinbaren. Die Corona-Krise verlangt von allen Beteiligten Solidarität. Hier müssen bestenfalls beide Seiten aufeinander zugehen.

Corona wirft auch eine Reihe rechtlicher Fragen auf. Immer wieder hört man etwa, dass Auftraggeber bei Schließung ihrer Objekte die vereinbarte Reinigung beziehungswiese deren Bezahlung verweigern möchten, indem sie sich auf vermeintlich „höhere Gewalt“ berufen. Wie ist darauf zu reagieren?
Ob Industrieunternehmen, kirchliche Einrichtungen oder Öffentliche Hand – es verwundert schon, wer seinen Zahlungen nicht nachkommt oder Verträge nicht einhält. Es ist empörend, dass die Bundespolitik auf der einen Seite milliardenschwere Rettungspakete für die Wirtschaft schnürt, sich auf der anderen Seite aber Städte, Kommunen oder Landkreise geweigert haben oder nach wie vor weigern, ihren Vertragspflichten nachzukommen. Damit nehmen diese billigend in Kauf, dass noch mehr Unternehmen an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden.
Dabei ist die Rechtslage sonnenklar: Die Stornierung von Aufträgen beziehungsweise Zahlungseinstellung oder gar eine frist­lose Kündigung von Aufträgen lassen sich nicht mit „höherer Gewalt“ und „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ begründen. Denn auch wenn Schulen, Kitas, Büros, Geschäfte oder andere Einrichtungen vorübergehend leer stehen oder weniger frequentiert sind, steht einer Reinigung und damit der Erfüllung der Verträge rechtlich nichts entgegen. Höhere Gewalt liegt juristisch nur vor, wenn Behörden eine konkrete Einrichtung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes schließen. Formaljuristisch sind viele Probleme in der Corona­-Krise aber leider nicht zu lösen, deshalb gilt: Miteinander reden und Kompromisse finden, sind oftmals die besseren Lösungen.
Und was den BIV betrifft: In der Krise sind wir für unsere Unternehmen , die wir vor allem bei den vielen arbeitsrechtlichen Fragen unterstützen, wichtiger denn je. Jetzt zahlt es sich in der Praxis ganz besonders aus, Innungsmitglied zu sein.

Hat Corona bereits Auswirkungen auf den Krankenstand bei den Dienstleistern?
Die Krankheitsquoten liegen üblicherweise bei fünf bis acht Prozent. Im Zuge der Corona-Krise haben sich diese aber dramatisch erhöht. So berichten immer mehr Unternehmen über Krankenstände im deutlich zweistelligen Prozentbereich. Wenn Unternehmen unserer systemrelevanten Branche mitten in der Krise eine solch dramatische Steigerung beklagen, droht an dieser Stelle ein unkalkulierbarer Kostenkollaps.
Die Gründe für den massiv steigenden Krankenstand sind dabei ganz verschieden: Beschäftigte haben Angst und nehmen kleinere Krankheitssymptome deutlich ernster als in der Vergangenheit. Ärzte sind überlastet und durften zuletzt ohne persönlichen Kontakt sogar für ganze zwei Wochen eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Wieder andere Beschäftigte lassen sich krankschreiben, weil die Kinderbetreuung nicht anders zu gewährleisten ist.
Keine Frage, in dieser Ausnahmesituation ist all das menschlich nachvollziehbar. Nachvollziehbar muss aber auch sein, dass diese ­Kosten in der aktuellen Krise für unsere ­Betriebe nicht mehr tragbar sind. Unser konkreter Vorschlag wäre daher, die Unternehmen von den hohen Kosten der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu entlasten.

Zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat der BIV die Forderung an die Politik gerichtet, dass Kurzarbeitergeld in Zeiten von Corona auch für geringfügig Beschäftigte gelten müsse. Stoßen Sie damit auf Gehör?
Wir hatten gehofft, dass die Bundesregierung etwas tut, um die Situation bei den Mini­jobbern abzufedern. Bisher ist das nicht der Fall. Es kann nicht sein, dass diese Beschäftigten, die oft auf einen Zusatzverdienst angewiesen sind, nun zu Krisenverlierern werden. Wenn eine Lösung nicht aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit geht, weil Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, dann müssen andere Töpfe gefunden werden. Die Arbeitgeber zahlen für geringfügig Beschäftigte immerhin 28 Prozent an Sozial­abgaben. Wichtig ist, dass schnell etwas passiert, sonst wird es bei den Minijobbern einen Kahlschlag geben.

Sehen Sie heute schon Lehren, die sich aus der Corona-Krise ziehen lassen?
Ich finde es nicht angemessen, mitten in einer Krise zu urteilen. Aber einige Erkenntnisse gibt es sicherlich: Zum einen beweist die Große Koalition wieder einmal, dass sie imstande ist, gute und schnelle Arbeit zu leisten. Das verdient Respekt. Zum anderen werden Deutschland und die anderen Staaten der EU in der nächsten Pandemie sicherlich besser ausgerüstet sein – sei es bei den Schutz­masken, Desinfektionsmitteln oder Beatmungsgeräten. Es kann nicht sein, dass wir mitten in der Krise anfangen müssen, Schutzmaterialien aus China zu importieren. Und mit Blick auf unsere Branche gilt, dass den Bürgerinnen und Bürgern sehr konkret vor Augen geführt wird, wie wichtig und wie systemrelevant das Gebäudereiniger-Handwerk ist . Das ist für unsere Unternehmen und unsere Beschäftigten ein positives Signal. Bleibt zu hoffen, dass zum Beispiel in den Krankenhäusern, die seit Jahren verstärkt an der Reinigung sparen, auch nach der Corona-­Krise ein Umdenken stattfindet. / GH