Im vorliegenden Schadensfall wiesen nach einer Übungsstunde in einem Yogastudio Teilbereiche des Parkettbodens scheinbar nicht mehr zu entfernende schwarze Verfleckungen auf.

Alle Möglichkeiten zur Beseitigung der Flecken vom Eichenparkett schienen für den Objektbetreiber ausgeschöpft zu sein. Der mit der Begutachtung beauftragte Bodenleger wollte den Boden komplett austauschen – Kostenpunkt: mehrere Tausend Euro. Da es dadurch auch zu entsprechenden Ausfallzeiten verbunden mit erheblichen Einnahmeverlusten gekommen wäre, entschied sich die Versicherung dazu, ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Für den Sachverständigen stellte sich das Schadensbild folgendermaßen dar: Auf einer Fläche, die der Größe einer Yogamatte entsprach, waren in zwei Bereichen deutliche Verfärbungen auf dem Boden zu erkennen, vermutlich dort, wo die Knie und Hände zur Auflage kamen.
Der Studiobetreiber schilderte, dass die Person, die dort die Übungen durchgeführt hat, aller Wahrscheinlichkeit nach eine feuchte oder gar zum Teil nasse Yogamatte verwendet hatte, da diese vorher in einem Außenbereich zum Einsatz gekommen war. Die naheliegendste Vermutung, dass es sich um klassische Wasserflecken handelte, konnte nicht bestätigt werden. Daher war davon auszugehen, dass es zu einer chemischen Reaktion zwischen der Eiche und den durch die Feuchtigkeit aus der Yogamatte herausgelösten chemischen Substanzen gekommen sein musste.
Die Eiche hat einen hohen Anteil an Gerbstoffen, die unter anderem dafür sorgen, dass frisches Eichenholz einen pH-Wert von circa 3,9 besitzt. Eine gewünschte Farbveränderung erreicht man durch ein chemisches Einkomponentenbeizen, was eine Säure-Basen-Reaktion bedeutet.
Im vorliegenden Fall war der Effekt jedoch ungewollt und es galt, diesen entsprechend zu revidieren. Übliche Reinigungsmaßnahmen, neben denen, die durch den Objektbetreiber bereits vorgenommen worden waren, führen in solch einem Fall nicht zum Erfolg, da es sich nicht um eine klassische Verschmutzung an der Oberfläche handelt.
Wasserstoffperoxid auf Musterfläche angewendet
Um die Verfleckungen zu entfernen, wurde unter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen eine Musterfläche mittels hochprozentigem Wasserstoffperoxid angelegt. Nach einer Einwirkzeit von circa 20 min war eine deutliche Reduktion der Verfleckungen zu beobachten. Als vorbereitende Maßnahme wurden daher für die weitere Bearbeitung der geölten Parkettfläche alle Flecken entsprechend der Musterfläche behandelt.
Es war bereits auf der Musterfläche zu erkennen, dass durch die Reduktionsmaßnahme der durch die Säure-Basen-Reaktion entstandenen Verfleckungen auch Pflegekomponenten und Schmutzpartikel aus dem geölten Eichenparkettboden entfernt wurden, die je nach Lichteinfall oder Beleuchtung auffällig geworden wären. Das heißt, es wurde eine Intensivreinigung gemäß Pflegeanweisung notwendig mit anschließendem Auftrag einer neuen Schutzschicht in Form von Nachölen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die durch den Bodenleger getroffene Aussage, der Parkettboden müsse komplett ausgetauscht werden, verbunden mit immensen Kosten für die Versicherung, grundsätzlich falsch war. Die anschließende Grundreinigung und der Auftrag des Parkettöls wurde durch ein Fachunternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks durchgeführt.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: Ungewollte Reaktion vermeiden
Sascha Hintze, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Alle Holzsorten mit einem hohen Gerbsäuregehalt neigen zu Verfärbungen durch das Vorhandensein von Basen. Daher ist auch bei Reinigungsarbeiten im Umfeld stets darauf zu achten, dass es dabei nicht zu einer ungewollten Reaktion mit dem benachbarten Holz kommt. Der Schutz der umliegenden Flächen ist in diesen Fällen deswegen noch wichtiger und bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen."
