Arbeitsschuhe im Gebäudereiniger-Handwerk: Die Entscheidung, ob beziehungsweise welcher Fußschutz erforderlich ist, trifft der Unternehmer über die Gefährdungsanalyse. Kommt er zu dem Schluss, dass die Mitarbeiter bei ihrer jeweiligen Tätigkeit einer Gefahr ausgesetzt sind, muss er die entsprechenden Schuhe zur Verfügung stellen.

Die Füße tragen uns den ganzen Tag. Ihnen ist auch im Arbeitsschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Allein im Jahr 2021 machten Unfälle nach Stolpern, Rutschen, Stürzen laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 23,6 Prozent der Arbeitsunfälle aus. Knöchel- und Fußverletzungen sind zumeist die Folge und damit verbunden tage- bis monatelange Arbeitsausfälle.
Schuhvarianten im Berufsalltag
Unterschieden werden prinzipiell drei Varianten von Arbeitsschuhen: Berufsschuhe, Schutzschuhe und Sicherheitsschuhe.
- Berufsschuhe (Kurzbezeichnung O) sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil, zum Beispiel einer antistatischen Sohle, ausgestattet sind. Sie haben jedoch keine Zehenkappen und sind nie zehenfrei. Die einfachste Variante (OB) kann es auch mit Fersenriemen geben.
- Schutzschuhe (Kurzbezeichnung P) sind Schuhe, die sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Sie sind mit einer Zehenkappe ausgestattet, deren Schutzwirkung für mittlere Belastungen mit einer Prüfenergie von 100 Joule (J) beziehungsweise einer Druckkraft von 10 Kilonewton (kN) geprüft wurde. Schutzschuhe werden im Gebäudereiniger-Handwerk eher nicht verwendet.
- Sicherheitsschuhe (Kurzbezeichnung S) sind Schuhe, die sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Alle Klassen sind mit Zehenkappe für hohe Belastungen ausgestattet. Deren Schutzwirkung wurde mit einer Prüfenergie von 200 Joule beziehungsweise einer Druckkraft von 15 Kilonewton geprüft. Die Grundvariante der Sicherheitsschuhe (SB) kann es auch mit Fersenriemen geben.
Schuhformen, die als Fußschutz möglich sind, sind laut "Baustein E 600 Fußschutz" der Berufsgenossenschaft BG BAU Halbschuhe, Stiefel niedrig, Stiefel halbhoch, Stiefel hoch und Stiefel oberschenkelhoch. Schuhe mit offenem Zehenbereich, Sandalen oder gar Schuhe mit hohen Absätzen sind somit immer ausgeschlossen.
Neue Grundanforderung: Rutschhemmung
Für Berufsschuhe und Sicherheitsschuhe gelten die Normen DIN EN ISO 20347 beziehungsweise DIN EN ISO 20345. Mittlerweile sind Aktualisierungen der Normen in Kraft getreten. Klassifizierungen haben sich teilweise verändert. Eine wesentliche, zusätzliche Grundanforderung ist aufgenommen worden, nämlich die Rutschhemmung. Zuvor gab es drei Stufen der Rutschhemmung, die geprüft worden sind und separat gekennzeichnet wurden. Jetzt müssen alle Arbeitsschuhe die Basisprüfung Rutschhemmung (Tensidlösung auf Keramikfliesen) bestehen. Dadurch ist die Kennzeichnung entfallen. Sollte ein Hersteller dennoch die Rutschhemmung kennzeichnen, ist dies eine freiwillige, zusätzliche Prüfung zur höchsten Rutschsicherheit (zusätzlich noch Testung Glycerin auf Stahlplatten). Zugleich ist bei Sicherheitsschuhen die Verpflichtung zur Prüfung der Resistenz gegen Öle, Benzine entfallen. Dieser Test ist jetzt freiwillig geworden und wird deshalb zusätzlich separat gekennzeichnet.
Dass Arbeitsschuhe der Europäischen Norm entsprechen, erkennt der Benutzer an der Kennzeichnung CE (Conformité Europèenne – das ist Französisch und bedeutet übersetzt Europäische Konformität).
Welche Schuhe müssen es sein?
Welche Schuhe müssen Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk tragen? Eine allgemeingültige Antwort darauf gibt es nicht. Denn Fußschutz ist nicht an eine bestimmte Tätigkeit oder an einen Beruf/Gewerk gebunden. Er ist dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer einer Gefährdung ausgesetzt ist. Diese Gefahren können beispielsweise sein: Ausrutschen, Stolpern, Stoßen, Einklemmen, umfallende oder herabfallende Gegenstände, Hineintreten in spitze Gegenstände, Hitze oder Kälte, Chemikalien oder Hochdruckstrahlarbeiten.
Sind solche Gefährdungen gegeben, hat dies der Unternehmer in seiner Gefährdungsanalyse festzuhalten und geeignete Maßnahmen zu treffen. Er muss das richtige Schuhwerk auswählen und zur Verfügung stellen. Auch dabei gilt die Regel TOP. Dies bedeutet, dass vor der Ausgabe von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), zu der auch Fußschutz gehört, technische Maßnahmen (zum Beispiel rutschhemmende Schmutzfangmatten, Warnschild "Rutschgefahr") und/oder organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel Aushang von Betriebsanweisungen, regelmäßige Unterweisungen) priorisiert werden müssen.
Die DGUV-Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" bietet eine Checkliste und Hilfestellung zur Erstellung der Gefährdungsanalyse. Die DGUV-Regel basiert auf gesetzlichen Grundlagen (Arbeitsschutzgesetze) und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und ist somit ein verbindliches Instrument.
Die Gefährdungsanalyse zählt
Kommt der Unternehmer in seiner Gefährdungsanalyse zu dem Schluss, dass Fußschutz erforderlich ist, ist dieser mit Hilfe der Klassifizierung der Schuhe so auszuwählen, dass der Mitarbeiter bei der entsprechenden Tätigkeit bestmöglich geschützt ist. Er muss vor Bereitstellung der PSA angehört werden. Denn es gibt Sonderlösungen beispielsweise für Allergiker und Diabetiker oder bei orthopädischen Problemen.
Ergibt die Gefährdungsanalyse, dass Arbeitsschuhe – im Gebäudereiniger-Handwerk zumeist Berufsschuhe oder Sicherheitsschuhe – notwendig sind, um Gefährdungen zu vermeiden, muss der Arbeitgeber die PSA den Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung stellen. Außerdem ist eine Unterweisung bezüglich Handhabung, Gebrauch, Funktion der Arbeitsschuhe durchzuführen. Laut DGUV-Regel haben sich zwei Paar Arbeitsschuhe zum regelmäßigen Wechsel bewährt.
Auswahl je nach Gefährdung
Entsprechend der Gefährdung sollen Arbeitsschuhe – Berufsschuhe, Schutzschuhe oder Sicherheitsschuhe – bestimmte Eigenschaften erfüllen. Es gibt sie immer in zwei Herstellungsarten: aus Leder oder anderen Materialien (I) beziehungsweise vollständig geformt oder vulkanisiert (II), zum Beispiel Gummistiefel.
Berufsschuhe: Für Berufsschuhe gilt die DIN EN ISO 20347. Berufsschuhe der Schutzklasse OB erfüllen die Grundanforderung. Zusätzliche Schutzfunktionen wie antistatische Sohle oder Wasserdichtheit werden geprüft und klassifiziert. Die Schuhe sind mit dem Kürzel der entsprechenden Klasse gekennzeichnet. Die Schutzeigenschaften der Klassen sind in der Tabelle "Berufsschuhe: Schutzklassen nach DIN EN ISO 20347" aufgeführt.

Falls der Unternehmer bei seiner Gefährdungsanalyse, zum Beispiel für die Unterhaltsreinigung durch Nasswischen, eine höchstwahrscheinliche Ausrutschgefahr ermittelt, muss er entsprechende Maßnahmen ergreifen. Deshalb schreibt die BG BAU in ihren Unfallverhütungsvorschriften "Baustein C 335 Gebäudeinnenreinigung" einen flachen, fersenumschließenden Fußschutz mit rutschhemmender Sohle vor. Für diese Gefährdung wären beispielsweise Berufsschuhe der Klasse O 1 passend. Sie haben eine geschlossene Ferse, antistatische und rutschhemmende Sohle sowie Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Sollen die Berufsschuhe noch für mindestens 80 Minuten wasserdicht sein, ist Schutzklasse O 2 auszuwählen.
Sicherheitsschuhe: Die Eigenschaften sind in der Norm DIN EN ISO 20345 für Sicherheitsschuhe klassifiziert. Varianten der Klasse SB erfüllen die per Definition gestellten Grundbedingungen an Sicherheitsschuhe. Die weiteren Klassifizierungen mit zusätzlich geprüften Schutzkriterien sind in der Tabelle "Sicherheitsschuhe: Schutzklassen nach DIN EN ISO 20345" aufgeführt.

Bei Glasreinigungsarbeiten, Fassadenreinigung, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, Reinigungsarbeiten im Außenbereich sowie bei der Baugrob- und Baufeinreinigung sind Sicherheitsschuhe der Klassen S 2 oder S 3 empfohlen. S-3-Schuhe schützen im Vergleich zu S-2-Schuhen noch durch eine durchtrittsichere Sohle. Auf Baustellen liegen oft Nägel, Schrauben oder andere spitze Gegenstände, deshalb ist diese Sohle sinnvoll. Die neue Klasse S 7 erfüllt alle sicherheitstechnischen Merkmale wie S 3, die Schuhe sind jedoch zusätzlich noch wasserdicht. Für die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger sind in der Unfallverhütungsvorschrift B 238 der BG BAU Gummistiefel S 5 vorgeschrieben.
Was bei der Beschaffung zu beachten ist
Arbeitsschuhe müssen mit CE-Zeichen, Schuhgröße, Handelsname und Hersteller, Sicherheitsklasse, der DIN-Norm und, falls erforderlich, Piktogrammen gekennzeichnet sein. Neben dem Sicherheitsaspekt sollte selbstverständlich die Anatomie der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Bei der Beschaffung empfiehlt es sich, die folgenden Punkte zu überprüfen: Schuhgröße, Fußform, kein Druck auf den Fuß durch die Zehenkappen, Polsterungen zur Vermeidung von Druckstellen, Klimamembran einerseits zur Wasserundurchlässigkeit und andererseits zum Transport des Fußschweißes und – auch nicht zu vergessen – der modische Aspekt. Viele junge und junggebliebene Mitarbeiter möchten chic zur Arbeit gehen und tragen Arbeitsschuhe lieber, wenn sie ihrem Geschmack entsprechen. Sind orthopädische Probleme vorhanden, kann der Unternehmer über Träger der beruflichen Rehabilitation, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft, einen Zuschuss beantragen.
Fuẞschutz: Nützliche Links
DGUV-Regel 112-191, Benutzung von Fuß- und Knieschutz, DGUV: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/961/benutzung-von-fuss-und-knieschutz;
Baustein B 238, Hochdruckreiniger, BG BAU: www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hochdruckreiniger;
Baustein C 335, Gebäudeinnenreinigung, BG BAU: www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/gebaeudeinnenreinigung;
Baustein E 600, Fußschutz, BG BAU: www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/fussschutz;
Pflege der Arbeitsschuhe
Beschäftigte haben laut § 15 Arbeitsschutzgesetz die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung sorgsam zu behandeln und – wie in der Unterweisung vermittelt – zu pflegen. Nasse Lederschuhe sollten beispielsweise nicht zu nahe an einer Heizquelle gelagert werden, weil zu starkes Austrocknen das Leder brüchig werden lässt. Eine Sicht- und Funktionskontrolle ist jeweils vor Arbeitsbeginn durchzuführen. Die Schuhe weisen Mängel auf, wenn zum Beispiel Nähte offen sind oder das Profil abgelaufen ist. Mängel müssen umgehend dem Vorgesetzten gemeldet werden.
Claudia Liersch | heike.holland@holzmann-medien.de
Claudia Liersch
ist Lehrerin an der Gewerblichen Schule Metzingen. Sie unterrichtet seit vielen Jahren Gebäudereiniger-Auszubildende und -Meisterschüler.
