Der Fördermittelkatalog 2024 der BG BAU ist da. Er enthält alle Arbeitsmittel und Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten, die von der Berufsgenossenschaft bezuschusst werden. Drei Arbeitsschutzprämien wurden neu aufgenommen.

"Sichere Arbeitsmittel für die Belegschaft sind eine Investition in die Zukunft, und wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen dabei. Von der BG BAU gibt es nämlich für viele Maßnahmen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz finanzielle Zuschüsse", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Gefördert werden zum Beispiel die Ausstattung von Maschinen mit spezieller Sicherheitstechnik, ergonomisch optimierte Arbeitsmittel wie Telekopstiele für die Bodenreinigung sowie das branchenspezifische Arbeitsschutzmanagementsystem AMS BAU nach erfolgreicher Wiederbegutachtung.
Drei neue Arbeitsschutzprämien sind 2024 hinzugekommen, und zwar für kamerabasierte Personenerkennungssysteme, für Sicherheitsgurte mit Emergency Locking Retractor-System sowie für Stufenanlegeleitern, die als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen genutzt werden.
Leitern sind für fast die Hälfte der Absturzunfälle verantwortlich. Eine Ursache: Anlegeleitern sind nicht ausreichend gesichert und können wegrutschen. Das lässt sich verhindern, wenn Leitern mit an den Einsatzort angepassten Leiterkopf- und Leiterfußsicherungen verwendet werden. Deshalb fördert die BG BAU Stufenanlegeleitern, die über solche Sicherungen verfügen, als Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in einer Höhe oder Tiefe von bis zu zwei Metern. Förderfähige Leitern müssen der DIN EN 131 beziehungsweise DIN EN 14122 entsprechen. Die Stufen müssen über eine Rutschhemmung mindestens R 12 verfügen und eine Mindesttiefe von 80 Millimetern haben. Die BG BAU bezuschusst Stufenanlegeleitern mit maximal acht Stufen. Bei geringerer Leiterlänge dürfen sie auf eine Gesamtlänge von acht Stufen erweitert werden.
Das Prämienverfahren der BG BAU unterscheidet eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung. Eine beitragsabhängige Prämienförderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU eine Förderung unabhängig von ihrem Mitgliedsbeitrag erhalten, und zwar für Maßnahmen zur Prävention von Absturzunfällen und für das sogenannte Schutzpaket für das Bauen im Bestand.
Weitere Informationen zum Prämienverfahren sowie die Antragsformulare für die Förderung gibt es auf www.bgbau.de/praemien. /HH