Um Unternehmen auch im Gebäudereiniger-Handwerk zu unterstützen, bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine Checkliste zum Start ins neue Ausbildungsjahr an. Darin geht es auch um das Thema Arbeitsschutz.
Mit dem Übergang von der Schule in ein Ausbildungsverhältnis beginnt für viele junge Menschen in Deutschland ein neuer Lebensabschnitt – auch im Gebäudereiniger-Handwerk. Damit der Start in den Beruf ein Erfolg wird, sind Information und Aufklärung über Arbeitsschutz wichtig.
Der Kurzcheck "So starten Ihre Auszubildenden erfolgreich!" enthält neben allgemeinen Ratschlägen wie "Informieren Sie schriftlich und mündlich über betriebliche Regeln" oder "Benennen Sie für die Zeit der Ausbildung eine Mentorin oder einen Mentor" auch konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz. Dazu gehören: "Führen Sie eine Erstunterweisung, unter anderem zu Erste Hilfe und den Rettungswegen, durch", "Bieten Sie die arbeitsmedizinische Erstuntersuchung an" und "Übergeben Sie die persönliche Schutzausrüstung und unterweisen Sie die Auszubildenden".
"Gerade beim letzten Punkt ist es wichtig, den Jugendlichen von Anfang an mitzugeben, auf welche Details es bei der Schutzausrüstung ankommt: Ob Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Auffanggurt, Schutzbrille, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe – sie alle sind nicht nur sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit 'wir vom Bau', sie sind Lebensretter und es kommt darauf an, sie richtig zu verwenden", sagt Frank Werner, stellvertretender Hauptabteilungsleiter Prävention der BG BAU.
Arbeitsschutz in der Ausbildung und beim Start ins Berufsleben fest in den Alltag zu verankern, sei der BG BAU ein zentrales Anliegen. Auch im neuen Ausbildungsjahr werden bundesweit Lärmschutz-Tage und UV-Aktionstage zum Sonnenschutz in überbetrieblichen Ausbildungszentren durchgeführt.
Generell gilt in Deutschland: Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu brauchen Auszubildende wie auch Beschäftigte weder einen Versicherungsvertrag abzuschließen noch müssen sie namentlich bei der Versicherung angegeben werden. Und Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen. Einzige Besonderheit bei den Azubis ist der Jugendschutz, dessen zusätzliche Regeln zu beachten sind.
Außer der neuen Checkliste bietet die BG BAU auch weiteren Service, der Auszubildenden den Start ins Berufsleben erleichtern kann. Dazu gehört etwa die Bausteine-App, in der sich auf dem Smartphone leicht verständlich konkrete Arbeitsschutzregeln abrufen lassen. Auch die Social-Media-Kanäle der BG BAU bei Facebook, YouTube oder Instagram vermitteln Arbeitsschutzthemen. /HH