Nassgrundreinigung in einer Sporthalle: Grundlagen nicht beachtet

Im vorliegenden Schadensfall ist der Dienstleister mit der Durchführung einer Grund­reinigung in einer Sporthalle und anschließender Beschichtung beauftragt worden. Leider entsprach das Ergebnis nicht den Vorstellungen des Objektbetreibers, sodass ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde.

Uneinheitliches Erscheinungsbild des Sporthallenbodens mit deutlichen Glanzgradunterschieden und starker Lichtspiegelung. - © Sascha Hintze

Reinigen, pflegen, schützen sind die Kernaussagen, die unser Handwerk so einzigartig machen, aber der Kunde möchte am Ende noch ein optisch homogenes und subjektiv betrachtet sauberes Erscheinungsbild der in seinem Objekt verbauten Werkstoffe haben.

Die DIN 18032 regelt unter anderem die sportfunktionellen Eigenschaften einer Sporthalle, wozu auch der Boden gehört. Nicht nur der Gleitreibungskoeffizient wird hier genannt, sondern auch die Lichtreflexionen, die dafür sorgen sollen, dass die Sporthallen uneingeschränkt genutzt werden können. Die ausgewählte Beschichtung soll nach der klassischen Nassgrundreinigung eine homogene matte Oberfläche mit einem Gleitreibungskoeffizienten von µ 0,4–0,6 bieten. Allerdings setzt eine homogene Beschichtung immer voraus, dass eine mängelfreie Grundreinigung durchgeführt wurde.

Hierbei wird nicht unterschieden, ob eine klassische Nassgrundreinigung oder eine Trockengrundreinigung durchgeführt wird. Eine klassische Nassgrund­reinigung sollte immer dann durchgeführt werden, wenn große Teile der vormals vorhandenen Beschichtung durch die Nutzung nicht mehr vorhanden sind und es zu Schmutzeintrag in die Oberflächenstruktur des darunter liegenden Bodens gekommen ist. Bei einer nahezu vollständig intakten Beschichtung, die sich allerdings an ihrer Verschleißgrenze befindet, sollte die Trockengrundreinigung, auch aus Gründen der Nachhaltigkeit, den Vorzug erhalten.

Nassgrundreinigung: Was zu beachten ist

Im vorliegenden Fall sollte eine klassische Nassgrund­reinigung durchgeführt werden. Dabei sind mindestens folgende Parameter zu beachten:

  • Prüfen der vorhandenen Oberfläche und Aufnahme von Schäden.
  • Abstimmen der Reinigungschemie (Bestimmen der Reinigungsmittelkonzentration) und Reinigungsmechanik auf Grundlage der vorhandenen Altbeschichtung und des Bodenbelags/Werkstoffs zur Vermeidung von Schäden.
  • Schutz der umliegenden Flächen und im Sporthallenbereich der Bodenhülsen/Bodentanks vor eindringender Reinigungsflotte.
  • Abschnittsweise Durchführung der Grundreinigungsarbeiten (die Größe in Abhängigkeit von der Witterung); dabei unbedingt vermeiden, dass die Grundreinigerflotte antrocknet. Zu beachten ist, dass währenddessen eine erhebliche Rutschgefahr besteht.
  • Nach der Grundreinigung auf Glanznester beziehungsweise auf Rückstände von noch nicht vollständig entfernten Pflegefilmresten oder sonstigen Verschmutzungen prüfen.
  • Boden unbedingt spülen (nicht neutralisieren), um Rückstände zu entfernen, die eventuell eine vollständige Haftung der Beschichtung verhindern.
  • Boden abtrocknen lassen, bevor mit der gleichmäßigen Beschichtung begonnen wird.
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    Keine vollflächige Benetzung mit dem Beschichtungsmittel, wodurch die gewünschte Schutzeigenschaft nicht gegeben war.
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    Deutlicher Benetzungsfehler durch aufgetrocknete Grundreinigerflotte und auf der Oberfläche verbliebene Reinigungsmittelrückstände.
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    Uneinheitliches Erscheinungsbild des Sporthallenbodens mit deutlichen Glanzgradunterschieden und starker Lichtspiegelung.

Alte Beschichtung und Reinigungs­mittelreste auf der Oberfläche

Leider wurden im vorliegenden Fall diese Basisparameter nicht berücksichtigt, sodass die Optik nach Fertigstellung vom Objektbetreiber bemängelt wurde. Der Sporthallenboden zeigte deutliche Glanzgradunterschiede, was darauf zurückzuführen war, dass ­Reste der alten Beschichtung nicht vollständig entfernt worden waren. Des Weiteren wurde die Fläche nach der Grundreinigung nicht ausreichend gespült. Die auf der Oberfläche noch vorhandenen Reinigungsmittelreste sorgten dafür, dass keine vollflächige Benetzung mit dem Beschichtungsmittel möglich war, wodurch die Optik und auch der Nutzungsgrad zusätzlich beeinträchtigt waren.

Das Urteil des Sachverständigen lautete: Eine erneute Grundreinigung zur Wiederherstellung der Optik und der vollständigen Nutzung war unumgänglich.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: Die drei Hauptursachen für Fehler und Schäden

Sascha Hintze - © Sascha Hintze

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Bei der Durchführung von Grundreinigungsarbeiten sollte der Dienstleister neben der Pflegeanleitung des Herstellers in Verbindung mit den Vorgaben des Objektbetreibers auch die anschließende Nutzung berücksichtigen.

Hierbei ist zu prüfen und mit dem Objektbetreiber abzustimmen, welche Produkte als Pflegekomponenten aufgetragen werden. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass eine homogene Optik entsteht, die auch während der Nutzung erhalten bleibt, ohne die Nutzer dabei einzuschränken.

Die Erfahrung zeigt, dass für die meisten Fehler und Schäden drei Faktoren verantwortlich sind:

  • Vernachlässigung der eingesetzten mechanischen Komponenten. Werden Pads nicht häufig genug gewechselt, kommt es zu einem Aquaplaningeffekt. Beim Einsatz von Grundreinigungsbürsten sind diese ausreichend oft von alten Pflegefilmresten zu befreien, damit die Abrasivität erhalten bleibt.
  • Der Spülvorgang wird vernachlässigt und nicht in ausreichendem Maße durchgeführt, sodass Reinigungsmittelreste die anschließende vollflächige Benetzung mit dem Pflegefilm verhindern.
  • Wird die Trocknungszeit der Bodenbeläge nicht eingehalten, kann es zum Effekt des Abpuderns kommen, bei dem sich durch aufsteigenden Wasserdampf Teile der Beschichtung lösen können, wodurch erhebliche Rutschgefahr entstehen kann."