Nach annähernd fünf Jahren intensiver Arbeit ist mit der DIN 13063 die erste deutsche Norm zur Krankenhausreinigung erschienen. Sie definiert erstmalig die Qualität und Qualitätssicherung der Krankenhausreinigung als Standard.
Laut der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention – kurz KRINKO – dominiert bei der Prävention nosokomialer Infektionen nach aktuellem Wissensstand "zweifellos die Händehygiene", gefolgt von der fachgerechten Instrumentenaufbereitung, der Antiseptiksowie der h ygienischen Arbeitsweise in der Grund- und Behandlungspflege von Patientinnen und Patienten. Bei den nachfolgenden Faktoren hat dann die desinfizierende Flächenreinigung einen entsprechenden Stellenwert im Multibarrierensystem der Infektionsprävention.
So weit, so gut. Bei Berichten über nosokomiale Infektionenin der Tages- und Publikumspresse wird allerdings häufig die Reinigung beziehungsweise die unzureichende Reinigung in den Vordergrund gestellt, wenn es um die Ursachenvermutung geht. Dies war einer der Beweggründe, durch Aufzeigen der sach- und fachgerechten Krankenhausreinigung den Stand der Technik mit Anforderungen an Leistungsempfänger wie Leistungserbringerin einer Norm zu verankern, um somit unangebrachten Pauschalverurteilungen entgegenzutreten.
Nach fünf Jahren intensiver Arbeit wurde im September das Ergebnis veröffentlicht: die DIN 13063 „Krankenhausreinigung – Anforderung an die Reinigung und desinfizierende Reinigungin Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“. Beteiligt waren daran hochrangige Vertreter von wissenschaftlichen Instituten, Krankenhäusern, Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen der Reinigungsbranche, deren Zulieferern sowie von Verbänden. Darunter auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), der seine langjährige Erfahrung und Expertise aus der Praxis, aus den Arbeitskreisen des Verbandes sowie aus Weiterbildungsangeboten zum Hygienemanagementin die Normung einbrachte.
Eine Art „Best practice“
Auf den Punkt gebracht, beschreibt die neue Norm eine Art "Best Practice" der Krankenhausreinigung selbst, aber auch deren Voraussetzungen auf Auftraggeberseite – beginnend bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen und deren fachgerechten Vorbereitung über die Planung und Durchführung der Reinigung bis hin zur Qualitätsüberwachung und Ergebnisauswertung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der stetigen Kommunikation und eindeutigen Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten – gleichermaßen intern wie auch an den Schnittstellen zwischen Auftraggeber und -nehmer.
Der Aufbau der DIN 13063 orientiert sich inhaltlich an der für Normen üblichen Struktur: In den ersten drei Abschnitten werden Anwendungsbereiche sowie normativ verwendete Verweise und Begriffe dargestellt. Das eigentliche Kernstück der Norm ist aber Abschnitt 4: " Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung von Flächenin Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen."
Nach dem anerkannten Qualitätsmodell von Avedis Donabedian, einem amerikanischen Professor im Bereich Public Health, wird der Qualitätsbegriff im Gesundheitswesen in drei Qualitätsdimensionen unterteilt, diein Abhängigkeit voneinander stehen: die Struktur-, die Prozess-und die Ergebnisqualität. An dieser Einteilung orientiert sich auch die Strukturierung der DIN 13063 und definiert diese für die Reinigung sowie die desinfizierende Reinigung von Flächen.
Eindeutige Zuständigkeiten
Weil die richtigen Voraus- beziehungsweise Umsetzungen für die sach- und fachgerechte Reinigung nur im Zusammenspiel geschaffen werden, richten sich die Anforderungen dabei gleichermaßen an Auftraggeber/Leistungsempfänger und Auftragnehmer/Leistungserbringer. Auf der Seite der Auftraggeber zählen dazu zunächst organisatorische Anforderungen, beispielsweise durch eindeutige, konkrete und zweckmäßige Vorgaben sowie vertragliche Vereinbarungenin Form eines Hygieneplans oder auch die Leistungsbeschreibung. Weiterhin umfassen sie unter anderem die konkrete Definition von Schnittstellen.
Geradein diesem Zusammenhang soll durch die Norm das bislang häufige Fehlen eindeutiger Zuständigkeiten behoben werden. Angefangen vom Freiräumen von Flächen über das Reinigen der direkten Patientenumgebung bis hin zur Aufbereitung von Händedesinfektionsmittelspendern enthält der entsprechende Abschnitt eine ganze Liste von Tätigkeiten, bei denenin der Vergangenheit aufgrund nicht eindeutiger Festlegung Missverständnisse auftraten – oder für die sich im schlimmsten Fall niemand zuständig fühlte.
Die "baulich–funktionellen Anforderungen" zielen neben der Reinigungseignung von Oberflächen auf die Zurverfügungstellung der erforderlichen Räumlichkeiten für den Leistungserbringer ab. Dies umfasst nicht nur die Raumgröße und seine Beschaffenheit, sondern etwa auch die Zugänglichkeit mit genügend großen Türöffnungen sowie ausreichend dimensionierte Abläufe und Wasserhähne. Schließlich werden unter dem Aspekt der Betreiberpflichten Hinweise zur Ausschreibung von Reinigungsleistungen gegeben – inklusive eines separaten Anhangs mit Ausführungen zur öffentlichen Vergabe.
Anforderungen an den Reinigungsdienstleister
Was die Anforderungen an den Reinigungsdienstleister – also den Leistungserbringer/Auftragnehmer – betrifft, zielen diesein puncto Strukturqualität zunächst auf die Fachkunde sowie die Leistungsfähigkeit als Eignungskriterien ab. Der Dienstleister muss gewährleisten, dass Verantwortlichkeiten und Befugnisse eindeutig festgelegt und die Anforderungen an die Fachkenntnisse erfüllt sind. Bezüglich der Aufsichts- und Steuerungsebene kann der Nachweisüber die erforderlichen Handlungskompetenzen entsprechend dem BIV-Rahmenlehrplan zur Qualifizierung von Objektleiternin der Gebäudereinigungsleistung erfolgen, also durch die einschlägigen Fortbildungskurse der Verbände und Innungen des Gebäudereiniger-Handwerks.
Ebenfallsin der Norm verankert wurde die Beauftragung einer Fachkraft für Hygienesicherung, unter anderem mit Aufgaben wie Planung und Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen zur Hygienesicherung, Mitwirkung bei der Erstellung von hygienerelevanten Plänen, Durchführung von Hygieneschulungen der Reinigungskräfte sowie der Zusammenarbeit mit den Hygieneverantwortlichen seitens des Auftraggebers/Leistungsempfängers. Die Qualifikation basiert ebenfalls auf den einschlägigen Schulungsangeboten von Verbänden und Innungen.
Die Norm als Sonderdruck
Der Bundesinnungsverband hat mit dem Beuth-Verlag einen Sonderdruck der DIN 13063 zur Krankenhausreinigung im Design des Verbandes vereinbart. Dieser kann zum Sonderpreis von 125 Euro (zzgl. 7 % MwSt. und Versandkosten) von Unternehmen, aber auch von Auftraggebern aus dem Gesundheitswesen und anderen interessierten Dritten, über den Webshop auf der BIV-Internetseite (www.die-gebaeudedienstleister.de) im Mitglieder- beziehungsweise Auftraggeberbereich bestellt werden.
Alle Anforderungen an das Personal des Auftragnehmers/Leistungserbringers werden im normativen, also verbindlichen, Anhang D " Fachkunde des Personals" beschrieben. Dieser enthält sowohl Anforderungen an das Personal der Ausführungsebene, unter anderem hinsichtlich Einarbeitung und Hygieneschulung der Reinigungskräfte, als auch an die Fachkraft zur Hygienesicherung . Deren Fachkunde umfasst beispielsweise Grundkenntnissein Hygiene/Mikrobiologie sowie Kenntnisse zum Hygienemanagement. Die Fachkenntnisse müssenin regelmäßigen Schulungen mindestens einmal jährlich auf aktuellem Stand gehalten werden.
Weiterhin obliegen dem Dienstleister zur Erfüllung der normativen Forderungen die Planung und Koordination der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen mit Darstellung und Kommunikation hygienerelevanter Prozesse, Verfahren und Abläufein verständlicher und praxisnaher Form.
Zur materiellen Ausstattung
Hinsichtlich der materiellen Ausstattung wurdenin der Norm Anforderungen an Reinigungswagen, Scheuersaugmaschinen und Reinigungstextilien sowie deren Aufbereitung definiert. Hier stehen etwa die Materialbeständigkeit und Reinigungsfähigkeit des Reinigungswagens sowie die Aufbereitung von Reinigungstextilien im Vordergrund. Auf Basis des Stands der Technik geht die Norm aber auch auf die prinzipielle Verwendung von Scheuersaugmaschinenin sensiblen Bereichen ein und schreibt für diese entsprechende Umgebungen beispielsweise grundsätzlich eine Risikoanalyse vor deren Einsatz vor.
In den Abschnitten zur Prozessqualität wird schließlich aufgezeigt, wie die Reinigungsleistungen erbracht werden sollen: Es finden sich Ausführungen über die Verfahren zur Reinigung und desinfizierenden Reinigung, aber auch Hinweise, wie die Produktauswahl zu erfolgen hat und welche Reinigungsproduktein Einrichtungen des Gesundheitswesens nicht zu verwenden sind.
Fokus auf Hände und Haut
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Rahmen der Anforderungen an die Hygiene auf den Arbeitsabläufen bei häufigen Hand- und Hautkontaktflächen. Auch die KRINKO weistin ihren Empfehlungen darauf hin, dass bei der Risikobewertung vor allem die Flächen zu berücksichtigen sind, die mit Haut (insbesondere den Händen) und Schleimhaut von Patienten und Personal direktin Berührung kommen oder durch Sekrete und Exkrete beziehungsweise aerogen verunreinigt werden. Aufgrund der hohen Relevanz dieser Flächen für die Unterbrechung von Infektionsketten und zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Mikroorganismen wurde deren Umfang und Reinigungshäufigkeit explizitin den normativen Teil der DIN aufgenommen.
Zu den Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt zählen die Griff- und Spritzbereiche von Bedienelementen für Licht, Heizung, Türöffnung, Händedesinfektionsmittelspender, Nachttische, Galgen, Rahmen und Bedienelemente von Betten, Fenstergriffe, Armaturen im Sanitärbereich und vieles mehr. Grundsätzlich sind die benannten Flächenin Bereichen mit möglichem oder besonderem Infektionsrisiko nutzungstäglich zu reinigen oder desinfizierend zu reinigen. Diese Tätigkeitensowie der weitere Umfang der Unterhaltsreinigung sind wie üblichin einer Leistungsbeschreibung festzulegen. Dazu enthält die Norm einen 45-seitigen informativen Anhang A mit Angaben zu den Mindesthäufigkeiten aller Reinigungstätigkeiten.
Nicht zuletzt finden sichin der Norm Anforderungen an die Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Diese reichen von der Prüfung, ob eine desinfizierende Reinigung notwendig ist, über Hinweise zur Auswahl der Mittel bis bin zur Herstellung von Anwendungslösungen sowie deren Verwendungszeitraum. Vervollständigt werden die Ausführungen zur Prozessqualität mit Ausführungen zu weiteren Reinigungs- und Einpflegemaßnahmen wie Grund-, Sonder- oder auch Glasreinigung.
Prüf- und Messmethoden
Dritter Pfeiler neben der Struktur- und Prozessqualität ist schließlich der Abschnitt zur Ergebnisqualität, zu dem neben der Überwachung und Dokumentation der Qualität der Reinigung auch gängige und geeignete Prüf- und Messmethoden zur Überprüfung der Krankenhausreinigung sowie zur Handhabung und Aufbereitung der Reinigungstextilien zählen. Konkret finden sichin der Norm Ausführungen zu visuellen und biochemischen Prüfmethoden zur Prozessüberwachung ebenso wie zu mikrobiologischen Prüfmethoden, die bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Desinfektions- und Aufbereitungsverfahren beziehungsweise -prozessen Anwendung finden, und nicht zuletzt auch physikalische Prüfmethoden zur Überprüfung einer ausreichenden Trocknung von Reinigungstextilien. Die einschlägigen Prüfmethoden samt Prüfparametern sind im informativen Anhang F beschrieben.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Autoren der Norm verfolgen mit der DIN 13063 das Ziel, die Prozesse und Strukturenin der Krankenhausreinigung so auszurichten, dass Qualitätsmängel so gut wie möglich vermieden werden und die Reinigung bestmöglich wirksam wird. Der wichtige Stellenwert einer fachgerechten und professionellen Gebäudereinigung als Rückendeckung der medizinischen Versorgung wird durch die Norm eindrucksvoll unterstrichen.
Christine Sudhop | guenter.herkommer@holzmann-medien.de