Coronavirus: Neuer Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben gemeinsam einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger erarbeitet.

Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sieht unter anderem vor, dass Reinigungskräfte entsprechende Schutzausrüstung tragen müssen, wenn der Mindestabstand zu anderen Menschen am Einsatzort nicht eingehalten werden kann. - © www.stock.adobe.com/Maridav

Damit wurde das allgemeine Arbeitsschutzkonzept zur Coronavirus-Pandemie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt. Das Dokument definiert Schutzmaßnahmen für Gebäudereiniger und gibt Hinweise zur Organisation von Reinigung. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.

„Im Kampf um die Eindämmung des Coronavirus stehen unsere Unternehmen vor der Herausforderung, die Vorgaben und besonderen hygienischen Anforderungen in die Arbeitsabläufe zu integrieren“, sagt Johannes Bungart, Geschäftsführer des BIV. „Wir möchten sie dabei unterstützen, indem wir darstellen, mit welchen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden kann.“

Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sieht beispielsweise vor , dass Reinigungskräfte durch Schutzausrüstung wie Mund-Nase-Bedeckung oder Maske vor einer möglichen Übertragung geschützt werden müssen, wenn der Mindestabstand (1,5 bis 2 Meter) zu anderen Menschen am Einsatzort nicht eingehalten werden kann. Die Art der Bedeckung/Maske hängt vom Infektionsrisiko und der Art der Tätigkeit ab. Firmenfahrzeuge sind dem neuen Arbeitsschutzstandard zufolge mit Utensilien zur Handhygiene und -desinfektion, Papiertüchern und Müllbeuteln auszustatten. Und bei gemeinsamer Nutzung eines Fahrzeuges müssen alle Personen eine Mund-Nase-Bedeckung - wie im öffentlichen Nahverkehr - tragen.

 „Bundesarbeitsminister Heil hat seine Erwartungen an die gesetzliche Unfallversicherung klar formuliert: Wir müssen dafür sorgen, dass der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in der betrieblichen Praxis ankommt. Diesen Auftrag haben wir gern angenommen und mit dem vorliegenden Papier erfüllt“, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.

Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Reinigungshandwerk sind nach Worten von Ulrike Laux, Mitglied des Bundesvorstandes der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Instrumente geschaffen worden, um die Beschäftigten bei ihrer Arbeit zu schützen. Die IG BAU) unterstützt die Vorgaben zur Bereitstellung geeigneter und ausreichender Schutzausrüstung vor Ort in den Objekten und fordert zugleich, dass ausreichend Raum und Zeit für das Anlegen und die Arbeit mit der Schutzkleidung vorhanden ist.

Der Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger steht auf www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard-fuer-die-gebaeudereinigung/ zum Download bereit. / HH