Corona: Handlungsempfehlungen für die Reinigung

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Handlungsempfehlungen für Reinigung und Hygiene veröffentlicht.

Nach dem temporären Leerstand von Gebäuden oder Gebäudeteilen empfiehlt der BIV eine gründliche Reinigung unmittelbar vor der Wiederöffnung. - © www.stock.adobe.com/Maridav

Hintergrund ist die zunehmende Öffnung von Einrichtungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens .

Das Maßnahmenpaket enthält Empfehlungen zur Vorbereitung von zum Beispiel gewerblichen Gebäuden vor der Wiedereröffnung und die Festlegung von Reinigungsintervallen während der Pandemie .

„Adressaten sind neben den Mitgliedsunternehmen auch Kunden, die mit den Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten beitragen und den psychologischen Bedürfnissen ihrer Beschäftigten, Besucher und Kunden in dieser Zeit großer Verunsicherung genügen wollen“, erklärt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart.

Dringende Empfehlung des BIV: die Häufigkeit der Reinigung auf nutzungstäglich zu erhöhen und gegebenenfalls auch mit Tageskräften eine kontinuierliche Reinhaltung von Hotspots zu gewährleisten. Eine häufigere Reinigung komme insbesondere für Bereiche in Frage, an denen sich viele Personen aufhalten – zum Beispiel Eingangszonen, Sanitärräume, Großraumbüros oder Kantinenbereiche und für Kontaktflächen, die von vielen Personen benutzt werden.

Zu den Handlungsempfehlungen gehören unter anderem:

  • Sofern noch nicht geschehen, sollte nach dem temporären Leerstand von Gebäuden oder Gebäudeteilen deren gründliche Reinigung unmittelbar vor Wiederöffnung vorgesehen werden.
  • Im Rahmen der vorbereitenden Reinigung sind Füllzustände von Spendern für Seife, Handtücher und sofern vorhanden Handdesinfektionsmittel zu überprüfen .
  • Wird eine Desinfektion als notwendig erachtet, so sollte sie generell als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren generell empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Tenside oder Alkohole. Daher können im nicht-medizinisch/pflegerischen Bereich zur Durchführung von Reinigungsmaßnahmen fettlösende Reinigungsmittel eingesetzt werden.
Die Handlungsempfehlungen sind als pdf auf www.die-gebaeudedienstleister.de abrufbar. Zum direkten Download geht es hier .

In der vergangenen Woche hatte der Bundesinnungsverband bereits Hygieneregeln im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wiedereröffnung der Schulen präsentiert. / HH