Bauschlussreinigung: Schlampige Arbeit macht ­Grundreinigung erforderlich

Aktueller Schadensfall: Bei einer Bauschlussreinigung nach Renovierungsarbeiten wurde auf Türzargen ein Edelstahlöl aufgebracht. Das Pflegemittel wurde dabei aufgesprüht, schlecht verteilt und einiges davon landete auch auf dem Boden.

Mangelhaft auspolierte Edelstahlpflege auf den Türzargen mit deutlichen Wischspuren oberhalb des unteren Türbandes. - © Sascha Hintze

Angesichts der mehr schlecht als recht durchgeführten Arbeit an den Edelstahl­türzargen kann man sich die Frage stellen, ob Edelstahl überhaupt eine zusätzliche Pflege benötigt.

Grundsätzlich verfügt jeder Edelstahl über eine Passivschicht in Form einer dünnen Oxidschicht, die vor Rostbefall und Korrosion schützt. Diese Passivschicht entsteht durch die Reaktion von Sauerstoff mit dem Chromanteil des Edelstahls. Durch externe Einflüsse und Verunreinigungen kann die Passivschicht jedoch geschädigt werden.

Besonders kritisch sind hohe Chlorid-Konzentrationen, aber auch sehr niedrige beziehungsweise sehr hohe pH-Werte können die Passivschicht des Edelstahls beschädigen.

Im vorliegenden Fall sind die Edelstahl­türzagen im Zuge der Renovierungsarbeiten jedoch nicht ausgetauscht oder erneuert worden, sodass hier der Einsatz eines Pflegeproduktes durchaus zu befürworten ist, da nicht davon auszugehen ist, dass eine Passivschicht vorhanden ist und diese die Edelstahlfläche somit vor Korrosion schützt.

Nahezu alle Hersteller von Edelstahlpflegemitteln verweisen darauf, dass die Produkte dünn aufgetragen werden sollen beziehungsweise ein Pflegemittelüberschuss abschließend zu entfernen ist. Und wie von mir in dieser Rubrik immer betont: Bei solchen Arbeiten müssen die umliegenden Flächen entsprechend geschützt werden.

Im vorliegenden Schadensfall hat der Dienstleister dies alles leider nicht beherzigt. Das Edelstahlpflegemittel wurde aufgesprüht und nicht homogen auf der Oberfläche verteilt. Gleichermaßen wurden umliegende Flächen nicht geschützt, sodass die Bodenflächen erheblich verschmutzt wurden.

Erneute Grundreinigung ­unumgänglich

Die Bodenfläche, bestehend aus Feinsteinzeugfliesen, die bekanntermaßen über ein geringes Wasseraufnahmevermögen verfügen, sah nicht nur unansehnlich aus, sondern konnte den geforderten Gleitreibungskoeffizienten nicht mehr gewährleisten. Eine erneute Grundreinigung, diesmal durchgeführt von einem Fachunternehmen mit einem Gebäudereinigermeister vor Ort, war unumgänglich. Die Bodenflächen konnten mittels eines Melaminharzpads unter Verwendung eines alkalischen Feinsteinzeuggrundreinigers von den Pflegekomponenten befreit werden.

Aufwendige Reinigung der ­Türzargen

Die Grundreinigung der Edelstahltürzargen gestaltete sich hingegen aufwendiger. Da eine ausreichende Raumdurchlüftung aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden konnte, musste auf den Einsatz von lösemittelhaltigen Produkten verzichtet werden. Darüber hinaus hätte auch die Gefahr bestanden, dass Produktreste dabei auf die frisch gestrichenen Wände gelangen, was wiederum weitere Reinigungsmaßnahmen nach sich gezogen hätte.

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    Mangelhaft auspolierte Edelstahlpflege auf den Türzargen mit deutlichen Wischspuren oberhalb des unteren Türbandes.
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    Die aufgesprühte Edelstahlpflege gelangte zum Teil auf den Boden, was auch zu Rutsch- und Sturzunfällen führen kann.

Mittels Melamin in Verbindung mit einem leichten Neutralreiniger – oftmals reicht sogar schon Wasser ohne weitere reinigungsaktive Substanzen – konnten die alten Verschmutzungen inklusive der Pflegesubstanzen von den Türzargen entfernt werden. Zu berücksichtigen ist hierbei natürlich der zeitliche Auf­wand, der sich sodann auch in der Kalkulation widerspiegeln muss.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: "Homogene Oberfläche notwendig"

Sascha Hintze - © privat

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter ­Sachverständiger: "Auch dieser Schadensfall zeigt: Zur Durchführung von Reinigungsarbeiten sollte auf einen Fachbetrieb zurückgegriffen werden. Die Handlungsanweisungen in der Werbung für Consumer-Produkte suggerieren oft das Gegenteil: 'aufsprühen, wegwischen, fertig!' Das funktioniert nur in den seltensten Fällen. Soll ein Pflegemittel aufgetragen werden, egal auf welchen Werkstoff, so ist durch den Dienstleister zu gewährleisten, dass eine homogene Oberfläche entsteht."