Im Zuge einer Fassadenreinigung wurden die Fensterrahmen nicht geschützt. In der Folge waren aufwendige Renovierungsmaßnahmen nötig, um den entstandenen Schaden zu beheben.

Seit einigen Jahren erfreuen sich sogenannte WDVS (Wärmedämmverbundsysteme) großer Beliebtheit. Hierbei handelt es sich um eine kostengünstige Möglichkeit, einen Vollwärmeschutz auf eine bereits vorhandene Fassade aufzubringen. Es werden Einsparungen der Energiekosten von bis zu 30 Prozent versprochen. Der Vorteil ist, dass durch die Dämmstoffe der Wärmedurchgang von den Innenräumen nach außen erheblich reduziert wird. Das kann jedoch dazu führen, dass bei längerer Überschreitung des sogenannten Taupunktes die Luftfeuchtigkeit auf der Oberfläche kondensiert und optisch beeinträchtigende Verfärbungen durch Mikroorganismen sichtbar werden.
Es ist möglich, diese Biomasse durch Reinigungsarbeiten zu entfernen, sodass sowohl die Optik wiederhergestellt wird, als auch Langzeitschäden auf den Putzoberflächen vermieden werden. Allerdings sind dabei einige Faktoren zu beachten. Neben den üblichen behördlichen Maßnahmen, dem Anmelden der Arbeiten bei der Unteren Wasserbehörde, der Einhaltung des Gesundheitsschutzes (PSA) sowie dem Auffangen und fachgerechten Entsorgen der Schmutzflotte ist auch das entsprechende Umfeld des zu reinigenden Objektes zu schützen.
Bereits bei der Angebotskalkulation sollte berücksichtigt werden, welche Maßnahmen diesbezüglich zu treffen sind und mit welchem zeitlichen Aufwand zu rechnen ist. Eventuell sind Maßnahmen durch zusätzliche Gewerke notwendig. Dies könnte der Schutz von Regenablaufsystemen, Schutzmaßnahmen oder Rückschnitttätigkeiten von Grünflächen und der Schutz empfindlicher Materialien (Natursteinterrassen, farbige Fassadenelemente, Bepflanzungen) sein.
Organische Bindemittel in Farbe
Im vorliegenden Schadensfall wurde ein Dienstleister damit beauftragt, eine WDVS-Fassade zu reinigen, um diese von organischen Verschmutzungen zu befreien. Hierbei wäre unter anderem im Vorfeld zu berücksichtigen gewesen, dass das Objekt über Metall-Fensterrahmen verfügt, die mit einer Farbe belegt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Verfahren die Farbe auf die Oberfläche aufgebracht worden ist.
Wichtig ist, zu verstehen, dass Farben organische Bindemittel enthalten. Hieraus folgt, dass der Einsatz eines Reinigungsmittels zur Entfernung organischer Verschmutzungen auch zwangsläufig dazu führen wird, organische Werkstoffkomponenten zu schädigen, wenn diese nicht ausreichend geschützt werden. In welcher Form der Schutz zu erfolgen hat, sollte bereits im Durchführungskonzept bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden. Dies können Schutzmaßnahmen durch Adhäsionsfolien sein, ein temporärer Oberflächenschutz, aber auch technische Maßnahmen, um zu vermeiden, dass angrenzende Werkstoffe geschädigt werden können.
Im vorliegenden Schadensfall wurde ein alkalisches Reinigungsprodukt eingesetzt. Man hielt es für ausreichend, die farbigen Rahmenkomponenten dadurch zu schützen, indem man die davor liegenden Rollläden herunterlässt. Hierbei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass gerade im Bereich der Rolladenführung keine vollständige Abdichtung gegen eindringende Feuchtigkeit und somit gegen eine Benetzung der Rahmenoberflächen möglich ist. Dies hatte zur Folge, dass die Reinigungsflotte auf die Farbkomponenten der Fensterrahmen einwirken konnte – mit dem zusätzlichen Nachteil, dass eine Glas- und Rahmenreinigung erst in den darauffolgenden Tagen stattfinden sollte, wodurch sich die Einwirkzeit der Reinigungsflotte auf die Farbkomponenten der Rahmen entsprechend erhöhte.
Das Schadensbild
Die Farbkomponenten an der Oberfläche wurden durch das alkalische Reinigungsmittel und die lange Einwirkzeit nachhaltig geschädigt. Beim Ortstermin sollte überprüft werden, ob es sich um einen irreparablen Schaden handelt oder ob dieser mittels üblicher Gebäudereinigungsmaßnahmen behoben werden könnte. Grundlage für das Anlegen der Musterfläche waren das sogenannte Merkblatt A5 der Aluminiumzentrale ("Reinigen von Aluminium im Bauwesen") in Verbindung mit dem Merkblatt 6 der Gütegemeinschaft Reinigung Fassaden und Metallfassadensanierung ("Konservierung und Versiegelung eloxierter oder organisch beschichteter Metalloberflächen im Fassadenbereich").
Dementsprechend wurde zuerst eine Vorreinigung durchgeführt, um danach durch abrasive Grundreinigung zu prüfen, ob die Wiederherstellung einer homogenen Optik der Oberfläche möglich ist. Im Erfolgsfall sollte in einem weiteren Arbeitsschritt ein Konservierungsmittel zum Einsatz kommen. Das Ergebnis: Die Oberfläche konnte von den alkalischen Auswaschungen befreit werden, sodass die Optik wiederhergestellt werden kann ohne Beeinträchtigung des sogenannten Lebenszyklus.
Bei Anlage der Musterfläche wurde bewusst auf das Konservieren verzichtet, dies ist jedoch bei Aufarbeitung der gesamten Rahmenflächen zwingend erforderlich. Mit diesem Verzicht sollte lediglich vermieden werden, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten unter Umständen nicht alle Reste dieses Konservierungsmittels entfernt werden und dieses dann durch ein speckiges, lackähnliches Aussehen auffallen könnte.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Reinigungsumfeld schützen
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Der Schutz umliegender Flächen sollte unabhängig davon, welche Werkstoffe und Oberflächen zu bearbeiten sind, immer berücksichtigt werden. Dadurch können erhebliche Kosten vermieden werden. Der entsprechend zusätzlich anfallende Aufwand muss bereits bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden."
