Aufgrund mangelhafter Reinigung wurde ein Boden zu glatt, das belegte eine Rutschmessung nach neuer DIN EN 16165. Eine Musterfläche und die erneute Messung des Gleitreibungskoeffizienten mit einem wesentlich verbesserten Ergebnis zeigte auf, dass die Reinigung zukünftig angepasst werden muss.

Im vorliegenden Schadensfall wurde bemängelt, dass ein Natursteinboden viel zu glatt sei und deshalb im Zuge von anstehenden Sanierungsmaßnahmen in einem Gebäude entfernt werden müsse. Unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und des Umgangs mit dem Werterhalt bereits verbauter Werkstoffe kam die Frage auf, ob es nicht eine Möglichkeit gebe, den Zustand des Bodens beziehungsweise des Glättegrades fachmännisch zu überprüfen.
Vor Ort wird hierfür der sogenannte Gleitreibungskoeffizient gemäß der neuen DIN EN 16165 gemessen. In der aktuellen Version der DIN wurden einige wesentliche Punkte aufgenommen, welche die Messung deutlich aufwendiger machen, aber dem Nutzer und Objektbetreiber einen erheblichen Mehrwert und somit auch einen wesentlich höheren Sicherheitsaspekt liefern. Dies sind unter anderem:
- Der erschütterungsfreie Transport ist zu gewährleisten.
- Vor jeder Messreihe ist eine Messfahrt zur Reinigung der Gleiter notwendig.
- Die Gleiter (Messschuhe) sind regelmäßig zu tauschen.
- Die ausschließliche Messung mit Ledergleitern ist nicht mehr zulässig.
Aber Vorsicht: Durch Messungen von Gleitreibungskoeffizienten kann grundsätzlich keine Einstufung der Bodenbeläge in Rutschhemmungsklassen der ASR A1.5/1,2 erfolgen. Die Eignung eines Bodenbelags kann nur über die Prüfung mit der schiefen Ebene nach DIN 51130 bewertet werden.
Gleitreibungskoeffizient von µ 0,39
Bei der Messung der Gleitreibung bewegen sich die Reibflächen relativ zueinander. Der Gleitreibungskoeffizient µ ist ein dimensionsloses Maß für die Reibungskraft im Verhältnis zur Anpresskraft zwischen zwei Körpern. Im vorliegenden Fall wurde das Messgerät entsprechend der DIN zur Messung vorbereitet und die Gleiter auf vordefiniertem Schmirgelpapier durch eine sogenannte Reinigungsfahrt von Verschmutzungen befreit. Bei der folgenden Messreihe wurde ein Gleitreibungskoeffizient mit einem Durchschnittswert von µ 0,39 ermittelt. Dieser Wert gilt gemäß Bewertungskonzept der Rutschgefahr zwar bereits als betriebstauglich, jedoch mit dem deutlichen Hinweis, dass eventuell besondere Maßnahmen notwendig sind.
Da der allgemeine Reinigungszustand des Bodens auf den ersten Blick verbesserungswürdig erschien, wurde eine entsprechende Musterfläche angelegt und darauf anschließend eine Referenzmessung vorgenommen. Die wiederholte Messung auf den gereinigten Natursteinfliesen ergab anschließend einen Gleitreibungskoeffizienten von µ 0,61. Dieser bedeutet, dass der Boden als uneingeschränkt betriebstauglich zu bewerten ist. Im Anschluss wurden nur noch Messungen auf einer unmittelbar vorher gereinigten Fläche durchgeführt und es traten in allen Bereichen keine Auffälligkeiten mehr auf.
Reinigung muss angepasst werden
Dennoch muss nach den Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes – besser bereits vorher – die Reinigung den Gegebenheiten angepasst werden. Dabei sind die Reinigungstechnik und die Reinigungsfrequenz der Nutzung und dem Nutzerverhalten anzupassen, um zu verhindern, dass es zu einem Unfall durch Stürzen, Rutschen oder Stolpern kommt.
Sogenannte SRS-Unfälle sind statistisch gesehen die häufigsten Ursachen für Verletzungen in Objekten. Hierbei rutschen die Nutzer insbesondere auf Oberflächen aus, wenn diese mit Schmutz belegt sind, der dann zu einem sogenannten Kugellagereffekt führt, der die Rutschsicherheit starkt beeinträchtigt. Falsches Schuhwerk oder Unachtsamkeit verstärken die Gefahr noch.
Eine ordnungsgemäße Reinigung verhindert allerdings den Kugellagereffekt und stellt die Begehsicherheit in Objekten her. Gleichermaßen steht der Objektbetreiber in der Verantwortung und muss die Begehsicherheit in seinem Objekt gewährleisten. Dies geschieht durch die Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten und der entsprechenden Dokumentation beziehungsweise Auswertung.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: "Subjektives Empfinden nicht ausreichend"
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Sollte sich ein Bodensystem scheinbar als zu glatt darstellen, so ist der Gleitreibungskoeffizient objektiv vor Ort zu ermitteln, um anschließend gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können. Ein subjektives Empfinden reicht hier alleine nicht aus. Grundsätzlich gilt in solchen Fällen: Fachgerechte Reinigungsmaßnahmen helfen, die Rutschsicherheit zu gewährleisten."
