In der Gebäudereinigung kommen immer mehr technisch anspruchsvolle, hochwertige und damit teure Maschinen und Geräte zum Einsatz. Damit steigt auch die Diebstahlgefahr. Eine Kennzeichnung mit künstlicher DNA könnte Langfingern ihr "Handwerk" deutlich erschweren.

Reinigungsunternehmer sind vielfältig von Diebstählen bedroht. Einerseits besteht an den eigenen Betriebsstandorten die Gefahr von Einbrüchen, andererseits können Diebstähle auch an den Arbeitsstätten beziehungsweise in den beauftragten Objekten erfolgen.
Davon können sowohl professionelle, hochwertige Maschinen betroffen sein als auch anderweitige Einsatzgüter. Weder kann der Betriebsinhaber seinen Standort in die sprichwörtliche Festung verwandeln, noch können Mitarbeiter beim Kunden alles ständig im Blick haben. Gleichzeitig müssen Maschinen und Geräte aber auch rasch zugänglich sein und eine Sicherung derselben darf nicht zu aufwendig sein.
Grundsätzlich stellt Reinigungsequipment ein für Diebe lukratives Gut dar, da es zum einen bei einer Vielzahl von Betrieben zum Einsatz gebracht werden kann, sich zum anderen aber auch privat nutzen lässt. Selbst wenn Diebesgut bei einem Verdächtigen sichergestellt wird, ist der Nachweis, dass es sich um Eigentum des Reinigungsunternehmens handelt, mitunter schwierig bis unmöglich. Die Polizei weiß oft nicht, wer überhaupt angefragt werden soll. Wird beispielsweise Diebesgut in Halle sichergestellt, wird kaum ein potenziell Bestohlener in Koblenz kontaktiert. Und dennoch: Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, Betriebseigentum eindeutig zu identifizieren – etwa die Kennzeichnung mit künstlicher DNA.
Was ist künstliche DNA?
Desoxyribonukleinsäure, kurz DNA, enthält die individuelle Erbinformation jedes Menschen. Praktisch überall hinterlassen wir diese Spuren, etwa über Haut- oder Haarzellen. DNA-Nachweise sind gerichtsfest anerkannt und führen zum Täternachweis. Allerdings ist die natürliche DNA körpereigen und entsprechend nur bei Lebewesen vorhanden. Gegenstände können normalerweise keine DNA besitzen.
Mittlerweile gibt es allerdings künstliche DNA, welche so einzigartig und unverwechselbar ist wie natürliche DNA. Diese kDNA lässt sich für das menschliche Auge unsichtbar auf Gegenstände aufsprühen oder aufstreichen und hinterlässt dort Spuren, die nur unter UV-Licht sichtbar sind. Neben der chemischen Codierung enthält eine solche Markierung je nach Anwendung zusätzlich winzig kleine Metall- oder Kunststoffpartikel (Microdust), die einen Mikroskop-lesbaren Eigentumscode enthalten. Die Kennzeichnung verbleibt dauerhaft auf dem markierten Gut.
Eine Untersuchung in England zeigt die Wirksamkeit beziehungsweise die abschreckende Wirkung von kDNA auf Langfinger: In einer Nachbarschaft wurden die Bewohner aktiv von der Polizei über die Schutzfunktion von kDNA informiert, ein Drittel der Bewohner kennzeichnete anschließend ihre Vermögenswerte damit und wies über entsprechende Schilder darauf hin. In den folgenden sechs Monaten sank die Diebstahlquote drastisch, teilweise um 80 %. In Deutschland setzen bereits große Unternehmen – darunter die Deutsche Bahn – diese Technologie etwa zur Markierung von Kupferkabeln ein. Des Weiteren werden zunehmend Geldautomaten damit ausgestattet: Personen, die einen Aufbruchsversuch unternehmen, werden mit der kDNA besprüht und lassen sich so eindeutig identifizieren.
Aktive Zusammenarbeit mit der Polizei
In Bremen, Brandenburg und Sachsen weist die Polizei aktiv auf Möglichkeiten des Diebstahlschutzes mittels künstlicher DNA hin und verfügt auch über entsprechende UV-Lampen zur Identifikation von Diebesgut. Aber auch Behörden in anderen Bundesländern können diese Möglichkeiten nutzen. Setzt dann beispielsweise ein Reinigungsunternehmer individuelle kDNA ein, so wird diese zentral beim Anbieter hinterlegt und steht der Polizei zum Zwecke der Überprüfung zur Verfügung.
Besteht also bei einem vermeintlichen Diebesgut Zweifel, dass derjenige, der darüber verfügt, tatsächlich der rechtliche Eigentümer ist, kann gezielt nach kDNA gesucht und im Idealfall der rechtmäßige Eigentümer identifiziert beziehungsweise informiert werden. Ebenso können Betroffene die Polizei informieren, wenn glaubwürdige Hinweise bestehen, wer Betriebseigentum gestohlen hat und wo sich dieses befindet.
Für die komplexen Anforderungen einer Markierung der gesamten Betriebsmittel wurden in Abstimmung mit der Polizei Brandenburg von einem Anbieter der entsprechenden Technologie zwei spezielle Kits zusammengestellt: zum einen eine Variante für die witterungsbeständige Markierung von Fahrzeugen, Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Gegenständen; zum anderen ein weiterer Kit zur Markierung von Wertsachen etwa im Büro oder in Fahrzeugen. Zusätzlich zu den Markierungen werden Schilder angeboten, die sich deutlich an den Betriebsgütern anbringen lassen und auf das eingesetzte Verfahren hinweisen. Dies soll potenzielle Diebe idealerweise bereits im Vorfeld abschrecken. Preislich bewegen sich entsprechende Sets im mittleren dreistelligen Eurobereich.
Das beschriebene Vorgehen gegen unerlaubtes Entwenden kann auch den eigenen Mitarbeitern erläutert werden. Damit soll mitnichten ein falscher Verdacht gestreut werden; leider ist jedoch ein Diebstahl durch eigenes Personal und/oder in Zusammenarbeit mit Dritten nie gänzlich auszuschließen.
Thomas Schneider | guenter.herkommer@holzmann-medien.de
