Spannung im Urlaubsrecht Wann verfällt der Resturlaub?

Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers verfällt üblicherweise am Ende des ­Kalenderjahres zum 31. Dezember. Kann der Urlaub aus betrieblichen oder ­persönlichen ­Gründen nicht genommen werden, so verfällt er zum 31. Märzdes ­Folgejahres. Allerdings nicht zwangsläufig!

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