Der Jahresurlaub des Arbeitnehmers wird in der Gebäudereinigung bis zum 31. März des Folgejahres gewährt. Das muss nicht sein. Im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) steht: Der Urlaub verfällt nach Ablauf des Kalenderjahres.
Der Jahresurlaub des Arbeitnehmers wird in der Gebäudereinigung bis zum 31. März des Folgejahres gewährt. Das muss nicht sein. Im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) steht: Der Urlaub verfällt nach Ablauf des Kalenderjahres.