Nach der Glasreinigung in einem Schwimmbad weisen die Glasflächen deutliche Kalkspuren und Wasserflecken auf. Hätten diese hartnäckigen Verschmutzungen gesondert beauftragt werden müssen? Nein, sagt der Gutachter. Die in der täglichen Nutzung eines Objektes anfallenden Verschmutzungen sind im Rahmen einer Unterhaltsreinigung zu entfernen.