Mangelhafte Sanitärraumreinigung trotz Leistungsverzeichnisses Sich selbst überlassen

Im vorliegenden Fall bemängelte der Objektbetreiber die Durchführung der Unterhaltsreinigung in den Sanitärräumen. Wie sich herausstellte, sind Arbeiten trotz eines vorliegenden Leistungsverzeichnisses nicht ausgeführt worden, weil dieses den Reinigungskräften nicht bekannt war.

ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON RR