Sanitärreinigung: Aufsprühen allein reicht nicht aus

Bei der Reinigung eines Sanitärbereiches war der ausführende Dienstleister offenbar der Meinung, dass das alleinige Aufbringen des Sanitärreinigers bereits ausreichend ist, um ein gutes Reinigungsergebnis zu erzielen. Damit lag er natürlich falsch.

  • Bild 1 von 2
    © Sascha Hintze
    Der angetroffene Zustand: Nach unsachgemäß durchgeführter Unterhaltsreinigung wiesen die Fliesen und Fugen einen ­deutlichen Kalk­aufbau auf.
  • Bild 2 von 2
    © Sascha Hintze
    Musterfläche nach einer klassischen Grundreinigung für Feinsteinzeugfliesen: Der Kalkaufbau wurde beseitigt, die Fugen wiesen einen üblichen Nutzungszustand auf.

Im vorliegenden Schadensfall wurde der Sachverständige hinzugerufen, um eine Erklärung dafür zu finden, warum die Silikonfugen im Duschbereich einer Gemeinschaftsunterkunft nach Ansicht des Objektbetreibers bereits nach zwei Jahren ausgetauscht werden müssten. Dem mit den Reinigungsarbeiten beauftragten Dienstleister legte man den scheinbaren Schaden zur Last, sodass ein Sachverständigengutachten eingefordert wurde. Die Reinigung der Duschen wird vom Dienstleister lediglich einmal pro Woche durchgeführt, da man den Nutzern der Gemeinschaftsunterkunft auferlegt hat, in der restlichen Zeit die Reinigung selbst vorzunehmen.

Das vom Sachverständigen vorgefundene Reinigungsergebnis: Deutlich zu erkennen war der Kalkaufbau im Bereich der Ränder und der Fugen, wo häufig mit stehendem oder langsam abtrocknendem Duschwasser zu rechnen ist.

Bei der Befragung des Dienstleisters hat sich ergeben, wie die Reinigung einmal pro Woche von diesem durchgeführtwird. Eswird ein saurer Sanitärreiniger eines namhaften Herstellers auf Boden und Flächen aus der Konzentratflasche aufgespritzt und anschließend durch Abbrausen verteilt. Nach einer kurzen Einwirkzeit werden die Flächen erneut abgespült und die Flottewird mittels Wasserschieber dem Ablauf zugeführt. Hiermit ist die Reinigung nach Auffassung des Dienstleisters abgeschlossen.

Die Frage, warum keine Mechanik zum Einsatz kommt, begründete der Dienstleister damit, dass aufgrund der R-Klasse der im Bodenbereich verlegten Fliesen ein geeignetes Reinigungstextil nicht zum Einsatz kommen könne. Dieses werde binnen kürzester Zeit zerrieben und hinterlasse entsprechend Fasern auf der Oberfläche.

Der Sachverständige legte daraufhin eine Musterfläche auf einer Fliese an, die dem Ablauf einer klassischen Grund­reinigung von Feinsteinzeugfliesen entsprach. Dabei wurde ein alkalischer Reiniger in der vom Hersteller vorgegebenen maximalen ­Konzentration auf die Oberfläche aufgebracht und die ­Oberfläche unter Verwendung einer geeigneten Mechanik, in diesem Fall eine handelsübliche W urzelbürste, bearbeitet.

Im zweiten Durchgang wurde der vom Dienstleister verwendete saure Reiniger ebenfalls in der maximalen Konzentration gemäß Herstellerangabe wiederum unter der Verwendung einer W urzelbürste auf die Oberfläche aufgebracht. Anschließend wurde die Schmutzflotte aufgrund der kleinen Fläche mittels Mikrofasertüchern aufgenommen.

Nachdem der Kalkaufbau entfernt werden konnte, präsentierte sich die Fliese wieder im ursprünglichen Farbton.Die Silikonfugen wiesen nach der Reinigung einen üblichen Nutzungszustand auf, wobei festzustellen war, dass deren Austausch nach einer fachgerechten Reinigung nicht erforderlich seinwird. Somit erwies sich der vermeintliche Schaden lediglich als das Ergebnis einer unsachgemäßen Reinigung, das korrigiert werden kann.

Die Empfehlung des Sachverständigen lautete deshalb zum einen, im kompletten Duschbereich der Gemeinschaftsunterkunft eine Grundreinigung durchzuführen. Zum anderen regte der Sachverständige an, das Leistungsverzeichnis dahingehend zu ändern, dass die wöchentliche Unterhaltsreinigung des Sanitärbereiches aufgrund der starken Frequentierung und Nutzung durch eine wöchentliche Zwischenreinigung mit geeigneter Mechanik zu ersetzen ist.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: Sinner‘schen Kreis stets beachten

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger - © Sascha Hintze

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger:  "Aufsprühen, wegwischen, fertig – das funktioniert leider nicht. Nicht nur in Fachbüchern, Seminaren und Vorträgenwird immer wieder der Sinner‘sche Kreis thematisiert. Auch in vielen Fachartikeln von rationell reinigenwird darauf verwiesen, so dass ich diesen hier nicht noch einmal erläutern möchte.

Im vorliegenden Fall wurde der wichtige Faktor der geeigneten Mechanik vom Dienstleister außer Acht gelassen. Dieser hatte durchaus nicht ganz Unrecht, als er darauf verwies, dass nach einem klassischen Wischvorgang die Fasern der von ihm gewählten Reinigungstextilien auf der Oberfläche verblieben. Dem Problem hätte er jedoch entgegenwirken können, indem er einen entsprechenden Fachberater zu Rate gezogen hätte, um unterschiedliche Mopparten zu testen.

Darüber hinaus hilft es doch das eine oder andere Mal, sich darauf zu besinnen, wie die „Alten“ vor vielen Jahren wohl solch einen Bereich gereinigt hätten. Ich bin mir sicher, dass der eine oder andere den guten alten klassischen Schrubber zumindest einmal ausprobiert hätte."