Mechanik nicht an ­Gegebenheiten angepasst

Um einen fleckig und schmutzig wirkenden elastischen Bodenbelag im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu säubern, wurde eine harte Bürste eingesetzt - die dafür leider nicht geeignet war.

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    © Sascha Hintze
    Unansehn­licher Gesamt­eindruck: Der elastische Boden­belag wies eine scheckig-wolkige Optik auf.
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    © Sascha Hintze
    Auf der Musterfläche kam ein Reinigungspad zum Einsatz – mit positivem Ergebnis.

Im vorliegenden Schadensfall sollte überprüft werden, ob die anfallenden Verschmutzungen auf einem elastischen Bodenbelag im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu entfernen sind oder ob eine Grundreinigung notwendig ist.

Unstimmigkeiten im Objekt – ein Exkurs

Grundreinigungen, das zeigt die Erfahrung, sind ein Thema, das in den Objekten oft zu Auseinandersetzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führt. Dies lässt sich meist vermeiden, wenn der Dienstleister vor der Auftragsannahme ein klärendes Fachgespräch mit dem Auftraggeber führt. Insbesondere erscheint solch ein Gespräch vermehrt notwendig zu sein, wenn es um die Reinigung von Feinsteinzeugfliesen geht.

Ursache für Auseinandersetzungen zwischen den Parteien ist oft auch die Frequenz von Grundreinigungen: Der Auftraggeber lässt zwar Grundreinigungen – seiner Meinung nach – regelmäßig durchführen, oftmals liegen diese aber nicht in dem vom Belagshersteller empfohlenen Intervall. Und dieses ist nicht nur zeitabhängig, sondern maßgeblich am tatsächlichen Schmutzeintrag und dem Nutzerverhalten festzumachen. Das Ergebnis: Das Intervall für eine notwendige Grundreinigung sollte oft wesentlich kürzer sein, als vom Auftraggeber eigentlich vorgegeben.

Scheckig-wolkige Optik

Im vorliegenden Fall wies der elastische Bodenbelag eine scheckig-wolkige Optik auf mit einem deutlichen Schmutzeintrag auf der Oberfläche. Hierdurch machte die Gesamtfläche bei subjektiver Betrachtung einen sehr unansehnlichen Eindruck auf den Sachverständigen.

Die Überprüfung und Befragungen ergaben, dass ein Reinigungsautomat zum Einsatz gekommen war, um die Verschmutzung im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu entfernen. Grundsätzlich ist die Entscheidung, einen Reinigungsautomaten einzusetzen, dem klassischen Wischen mit Reinigungstextilien vorzuziehen. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Gegebenheiten im Objekt den Einsatz eines Reinigungsautomaten begünstigen, zumindest jedoch nicht behindern.

Jedoch wird hierbei ein wichtiger Grundsatz oftmals vergessen: Die eingesetzte Mechanik ist dem zu bearbeitenden Werkstoff und der Verschmutzung anzupassen, damit die Oberfläche nicht beschädigt beziehungsweise der Lebenszyklus des Werkstoffs nicht negativ beeinflusst wird.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal die Prinzipien des Sinnerschen Kreises in Erinnerung rufen. Ich empfehle, sei es bei bei der erstmaligen Verwendung einer Reinigungschemie, bei neu übernommenen Objekten oder bei Reinigungsproblemen, beim Reinigungsprozess durchaus auch mal die Mechanik zu verändern.

Harte Reinigungsbürste und ­Bodenunebenheiten

Im vorliegenden Fall hat sich der Dienstleister jedoch für eine Reinigungsbürste entschieden, die im Grundsatz schon viel zu hart für den elastischen Bodenbelag, aber auch wegen einer im Objekt gegebenen Verlegeproblematik nicht geeignet war. Der Sachverständige entschied sich daher, eine Musterfläche unter Einsatz eines Reinigungpads anzulegen – mit einem positiven Ergebnis.

Das grundsätzliche Problem in diesem Fall ist, dass der Bodenbelag in vielen Bereichen kleine Unebenheiten aufweist. Augenscheinlich, weil nicht ausgemessen, liegen diese wohl innerhalb der vorgegebenen Toleranzen. Mit der harten Bürste wurden diese Vertiefungen nicht erreicht. Bei einer im Hinblick auf die Absaugung zudem nicht angepassten Fahrweise des Reinigungsautomaten und das hierdurch bedingte Auftrocknen der Schmutzflotte in den Vertiefungen wurde der optische Effekt der Wolkenbildung noch verstärkt.

Fazit: Durch den Einsatz einer falschen Mechanik in der Unterhaltsreinigung konnte die Verschmutzung somit nicht nur gar nicht komplett entfernt werden. Der Zustand wurde durch das Auftrocknen der Reinigungsflotte sogar noch so weit verschlimmert, dass die verbliebene Verschmutzung im Zuge der Unterhaltsreinigung letztendlich gar nicht mehr beseitigt werden konnte.

Im Zuge einer Zwischenreinigung kann diese Verschmutzung jedoch entfernt werden mit dem Ziel, diesen Zustand dann langfristig zur Zufriedenheit des Kunden zu halten.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: Mechanikauswahl nach Pflege­anleitung

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger - © Sascha Hintze

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Bei einer Objektübernahme bietet es sich nach wie vor an, die Pflegeanleitungen – soweit vorhanden – zu nutzen, um die geeignete Auswahl der Mechanik zu treffen. Dies gilt gleicher­maßen für die Auswahl von Reinigungsbürsten, Reinigungspads oder Reinigungstextilien.

Von Vorteil ist es hierbei natürlich, vor oder spätestens mit Auftragsbeginn die getroffene Auswahl zu überprüfen und eventuell anzupassen."