Parkett ohne Pflegeanweisung beschichtet: Erneute Grundreinigung ­nötig

Es gibt inzwischen sehr anwendungssichere Produkte zur Pflege von Parkettböden. Das nützt trotzdem nichts, wenn der ausführende Dienstleister zuvor seine Haus­aufgaben nicht erledigt, sondern einfach drauflos arbeitet.

Deutlich sichtbare starke Verstrichungen in allen Bereichen des Parkett­bodens aufgrund ­unsachgemäßer Vor­bereitung der Arbeiten. - © Sascha Hintze

In den letzten Jahren sind Parkettböden sowohl in gewerblich genutzten Objekten als auch im Privatbereich wieder verstärkt anzutreffen. Aufgrund der Möglichkeit, Oberflächenvergütungen mittels Öl einfacher pflegen zu können, ist diese Art der Oberflächenvergütung auch verstärkt anzutreffen.

Die Chemiehersteller haben daher aus meiner Sicht einen großen Anteil daran, dass durch die Entwicklung von relativ anwendungssicheren Produkten die Pflegearbeiten auch durch das Fachpersonal der Gebäude­reiniger durchgeführt werden können. Dennoch gilt es, dabei stets die Pflegeanweisung der Hersteller zu berücksichtigen, um ein optisch zufriedenstellendes Ergebnis zu erhalten.

Zum Teil sind die Verfahren zeitintensiver als die üblichen Grundreinigungsarbeiten auf Hartboden- oder elastischen Bodenbelägen. Doch zahlt es sich immer wieder aus, gerade wenn das eingesetzte Personal noch nicht über ausreichende Erfahrung verfügt, die Leitfäden der Chemiehersteller stringent zu befolgen.

Darüber hinaus ist es erforderlich, sich mit dem Ergebnis seiner Arbeit kritisch auseinanderzusetzen und die Parkettoberfläche durchaus ein weiteres Mal unter Berücksichtigung eines ausreichenden Materialeinsatzes zu bearbeiten.

Starke optische Mängel

Im vorliegenden Schadensfall war der Objektbetreiber vor allem aufgrund der vorhandenen Verstrichungen mit der Optik des Parkettbodens unzufrieden. Im Vorfeld ist der Boden zwar mit einer grundsätzlich geeigneten Einpflege bearbeitet worden, allerdings mangelte es hierbei an einer ausreichenden Vorbereitung. Folgende Vorbereitungen sollten (grundsätzlich) getroffen werden:

  • Maßnahmen gemäß Pflegeanweisung durchführen. Diese muss zwingend vor der Aufnahme von Reinigungsarbeiten auf Parkettböden vorliegen.
  • Feststellen, welche Oberflächenvergütung ursprünglich vorlag.
  • Ermitteln, welche Produkte zu verwenden sind.
  • Auswahl der vom Hersteller vorgegebenen Materialien.
  • Absprachen mit dem Kunden treffen.

Werden diese Punkte im Vorfeld nicht geklärt beziehungsweise abgearbeitet, dann ist ein Schaden, zumindest aber ein optischer Mangel, fast schon ­vorprogrammiert.

Keine Haftung gegeben

Im vorliegenden Fall war der Parkettboden mit einem 2K-Öl vergütet. Hierdurch war die Oberfläche sehr dicht, sodass das gewählte Pflegeprodukt nicht in die Holzstruktur eindringen konnte, sondern auf dem 2K-Öl liegen blieb. Es erfolgte somit keine Einpflege.

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    Mechanischer Abrieb der Pflege­komponenten, die nicht in die Holzstruktur des Parkettbodens ein­gedrungen sind.
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    Deutlich sichtbare starke Verstrichungen in allen Bereichen des Parkett­bodens aufgrund ­unsachgemäßer Vor­bereitung der Arbeiten.

Eine Haftung zwischen Untergrund und den neu aufgetragenen Pflegekomponenten war nicht gegeben. Dies führte bereits bei geringen mechanischen Belastungen zum Auftreten von Verstrichungen oder zum Teil zur vollständigen Entfernung der auf der Oberfläche liegenden Pflegekomponenten. Eine erneute Grundreinigung des Parkettbodens zur Wiederherstellung der Optik wurde somit unumgänglich.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Parkett nachpflegen: So geht's richtig

Sascha Hintze - © privat

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Wenn Pflegekomponenten auf einen Parkettboden aufgetragen werden sollen, ist im Vorfeld zu prüfen, ob die ursprüngliche Oberflächenvergütung des Parkettbodens eine Nachpflege zulässt. Danach ist das Pflegeprodukt auszuwählen und die Fläche gemäß Herstellervorgabe vorzubereiten.

Ein "Auswischen" und "Drüberschmieren" reicht bei Weitem nicht aus. Damit eine homogene Optik entsteht, die auch in der Nutzung erhalten bleibt, ist Pfützenbildung und Über­pflege in jedem Fall zu vermeiden.