Vergaberecht: Damit Sie Bescheid wissen Neue europäische Schwellenwerte

Nachträglich darf ich allen Lesern noch ein gutes neues Jahr 2020 wünschen. Zum 1. Januar 2020 werden die sogenannten Schwellenwerte turnusgemäß angepasst. Die Schwellenwerte sind maßgeblich dafür, ob europäisches Vergaberecht angewandt werden kann oder nicht. Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte an die sogenannten Sonderziehungsrechte angepasst. Die Anpassung erfolgt in Abhängigkeit von den Kursveränderungen der [...]

ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON RR