Der Unternehmer bittet seinen Mitarbeiter zum Personalgespräch. Zum Termin erscheint jedoch niemand, der Mitarbeiter lässt mitteilen, dass er arbeitsunfähig erkrankt ist. Kann man krankgeschriebene Arbeitnehmer zu Personalgesprächen überhaupt einladen und müssen diese aufgrund der Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag erscheinen?