Minijobs: Handwerk kritisiert Gesetzentwurf

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen Entwurf zur Neuregelung der Minijobs vorgelegt. Dieser stößt im Handwerk auf heftige Kritik – unter anderem was das Thema Zeiterfassung betrifft.

Digitale Zeiterfassung
In jedem Reinigungsobjekt ein fest installiertes Terminal zur Zeiterfassung? In den Augen des BIV ist dies eine unrealistische Vorstellung. - © Ralf Geithe - stock.adobe.com

Laut dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die seit 2013 starre 450-Euro-Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf zunächst 520 Euro im Monat erhöht werden beziehungsweise zukünftig eine Dynamisierung parallel zur Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgen. Dies sieht das Handwerk insgesamt zunächst positiv. In der Kritik sind hingegen diverse Aspekte der geplanten Umsetzung.

Unter anderem möchte Hubertus Heil Betriebe dazu verpflichten, ab 1. Oktober 2022 die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich elektronisch zu dokumentieren. Dabei sollen sowohl der Beginn als auch das Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils unmittelbar und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Bisher sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit der Beschäftigten innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen, was auch in Papierform möglich ist .

Für das personalintensive Gebäudereiniger-Handwerk mit seinen etwa 700.000 Beschäftigten in täglich über 100.000 zu betreuenden externen Objekten bezeichnet der Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) die Pläne Heils zur Digitalisierung der Arbeitszeitaufzeichnungen als "fernab der betrieblichen Realität und faktisch nicht umsetzbar". In einer entsprechenden Stellungnahme des BIV heißt es weiter: „Für die Branche der Gebäudereiniger sowie für alle dezentral arbeitenden Branchen stellen sich juristisch und technisch nicht lösbare Probleme. Dennoch soll die fehlende Erfüllung sofort zur Ordnungswidrigkeit führen.“

Um die Vorgaben Heils zu erfüllen, stünden zwei grundsätzliche Vorgehensweisen zur Verfügung:

  • Einsatz von fest installierten Terminals am jeweiligen Arbeitsort
  • Einsatz mobiler Endgeräte (beispielsweise Mobiltelefone)

Was den Einsatz von Terminals betrifft, müssten dem BIV zufolge in über 100.000 täglich zu reinigenden Objekten – unter der Voraussetzung der Zustimmung des Kunden – entsprechend 100.000 Geräte mit einem Internetzugang installiert werden. Unklar sei zudem, wie die Umsetzung der digitalen Erfassung bei nicht täglich durchzuführenden oder besonderen Reinigungsarbeiten wie zum Beispiel im Falle der Glasreinigung, Sonderreinigungen, Bauschlussreinigung, Reinigung von Privathaushalten, Automatenzweigstellen, Verkehrsmittel oder auch bei der Reinigung von Freiflächen zu erbringen seien.

Zum denkbaren Einsatz mobiler Endgeräte merkt der BIV unter anderem an: „Es müssten mindestens 700.000 Geräte beschafft und mit der entsprechenden Software programmiert werden, da das private Mobiltelefon der Beschäftigten aus Gründen des Datenschutzes nicht genutzt werden darf und viele Beschäftigte das ohnehin ablehnen würden.“

Hinzu komme noch ein weiteres Problem: Bei Minijobbern, die nah an der Verdienstgrenze von 520 Euro arbeiten, könne schon eine geringe Überschreitung von wenigen Minuten dazu führen, dass das Beschäftigungsverhältnis – entgegen dem Willen der Beschäftigten – sozialversicherungspflichtig werde. / GH