Lino-Grundreinigung: Pflegeanleitung und Leistungsverzeichnis nicht beachtet

Bei der Grundreinigung eines Linoleumbodens ist einiges schiefgegangen: Es wurde zu nass gereinigt, Reinigungslösung drang in den Estrich ein, zudem wurde falsche Chemie eingesetzt. Es drohte ein Totalschaden.

Der Linoleumboden wies erhebliche Beschädigungen auf: Es zeigten sich Risse und Krater mit entsprechender Schüsselung. - © Sascha Hintze

Im aktuellen Schadensfall bemängelte der Objektbetreiber nach der Durchführung von Reinigungsarbeiten, die im Laufe des Ortstermins als "Intensivreinigung" bezeichnet wurden, erhebliche Beschädigungen des Linoleumbodenbelags in den Fluren des Objektes. Der Bodenbelag wies auf der Oberfläche Risse und Krater mit entsprechender Schüsselung auf. Ein Erscheinungsbild, dass man eigentlich von Bildern kennt, wenn nach einem Starkregen in Trockengebieten die Sonne für ein schnelles Abtrocknen der Oberfläche sorgt.

Dem Sachverständigen wurde beim Ortstermin mitgeteilt, dass die elastischen Bodenbeläge gemäß der vertraglichen Vereinbarung im zweistufigen Nasswischverfahren zu reinigen sind und durch eine Wischpflege gepflegt werden sollen. Dabei sollen die Pflegekomponenten durch regelmäßiges Polieren verdichtet werden, um eine homogene und strapazierfähige Oberfläche zu erzeugen.

Die Wischpflege, wenn diese fachgerecht aufgetragen wird, verhindert hierbei, dass die Oberfläche spröde und rissig wird. Des Weiteren verhindert die aus den verdichteten Pflegekomponenten entstandene Opferschicht eine übermäßige Verschmutzung. Der Nachteil bei dem hier ausgeschriebenen Verfahren ist für den Dienstleister ein regelmäßig höherer Aufwand zur Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte, jedoch ist es ein durchaus akzeptables Verfahren, um eine klassische Nassgrundreinigung zu vermeiden. Dies ist der Grund, warum hier der Betreuung durch die klassische Objektleitung ein besonderer Stellenwert beigemessen werden sollte, um sicherzustellen, dass es nicht zu einem Schaden kommt.

Falsches Produkt eingesetzt

Dem Sachverständigen gegenüber wurde beim Orts­termin mitgeteilt, dass die "Intensivreinigung" mittels eines Produktes durchgeführt wurde, das gemäß Herstellerangaben zur Entfernung von fett- und ölhaltigen Ablagerungen auf Motoren, Werkstattböden, in Räuchereien et cetera geeignet ist. Des Weiteren wird vermerkt, dass, wenn das Produkt zur Grundreinigung eingesetzt wird, die Schmutzflotte nach einer Minute unter Verwendung von Wasser aufgenommen werden soll.

Spätestens bei der Angabe, dass das Produkt zur Entfernung von ölhaltigen Ablagerungen geeignet ist, hätte der Dienstleister hellhörig werden müssen. Es muss als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können, dass der Grundstoff des Linoleums oxidativ polymerisiertes Leinöl, auch Linoxin genannt, ist. Der Einsatz eines Fettlösers wird somit die Oberfläche immer schädigen. Je geringer die aufgetragenen Schutzkomponenten (keine oder geringe Opferschicht) sind und je länger die Einwirkzeit ist, desto größer wird der Schaden am Werkstoff sein. Die Versprödung der Oberfläche, die durch zu wenig Pflegekomponenten bereits vor der Durchführung der Arbeiten vorhanden gewesen sein wird, wurde durch die Intensivreinigung noch verstärkt.

Bodenbelag von unten durchnässt

Der Schaden wurde des Weiteren dadurch begünstigt, dass der Randbereich nicht ausreichend geschützt wurde. Es konnte zumindest im Randbereich Reinigungsflotte unter die Oberfläche gelangen, was dazu führte, dass die Rückseite des Linoleums, bestehend aus einem Jutegewebe, durchnässt wurde. Jute besteht aus natürlichen Fasern, die bei Feuchtigkeit aufquellen und sich ausdehnen. Wenn Jute trocknet, ziehen sich die Fasern zusammen, was zur Schrumpfung führt, die Spannung an der Oberfläche des Linoleums entsprechend vergrößert und somit die Bruchbildung begünstigt – dies spiegelte sich auch im beschriebenen Schadensbild wider.

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    © Sascha Hintze
    Ursache für den Schaden war die Verwendung eines Produktes, das zur Entfernung von ölhaltigen Ablagerungen gedacht ist.
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    © Sascha Hintze
    Der Linoleumboden wies erhebliche Beschädigungen auf: Es zeigten sich Risse und Krater mit entsprechender Schüsselung.

Aufwendige Sanierung dennoch möglich

Der Schaden führt dazu, dass keine hygienische Reinigung mehr möglich ist. Dennoch kann man, was unter wirtschaftlichen und nutzerbedingten Aspekten auch sinnvoll ist, den Linoleumboden wieder sanieren. Hierbei ist zwar mit erheblichen Kosten zu rechnen durch Schleifen der Oberfläche, Spachteln der Risse, fachgerechte Vorbehandlung, Kolorierung und anschließende Oberflächenvergütung mit einem PU-Lack (Tipp: immer im System bleiben, sprich, alle Sanierungskomponenten von einem Hersteller, um Wechselwirkungen zu vermeiden). Dennoch belaufen sich die Kosten auf eine rund 30 Prozent geringere Summe als bei einer kompletten Neuverlegung. Dabei wurde die Ausfallzeit nicht berücksichtigt.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: "Durchführung und ­Materialien kontrollieren"

Sascha Hintze - © privat

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Grundsätzlich kann ich immer wieder nur den Tipp geben, dass vor Aufnahme von Reinigungsarbeiten, sei es zur Objekt­übernahme oder zur Durchführung von Sonderreinigungen, immer eine Dokumentation durchgeführt werden sollte. Diese sollte dann auch immer die Reinigungsmaßnahmen in Kurzform umfassen und mit der Fertigstellung eines Projektes abschließen.

Wenn Ausschreibungen beinhalten, dass regelmäßige Pflegearbeiten durchzuführen sind oder dass ein Glanzgrad zu halten ist oder welcher Zustand auch immer, dann muss die Objektleitung durch regelmäßige Kontrollen prüfen, ob diese Maßnahmen auch im Objekt durchgeführt werden und bei Bedarf entsprechend gegensteuern. Das heißt auch, dass der Einsatz der Reinigungsmittel zu prüfen ist, bei gleichzeitiger Überprüfung der eingesetzten Reinigungsmaterialien."