Rund 100 Teilnehmer diskutierten bei der Konferenz "State of Security" über wichtige Herausforderungen in Folge der Zeitenwende. Friedrich P. Kötter appellierte dabei an die Politik, den Stellenwert der Sicherheitsdienstleister beim Schutz Kritischer Infrastrukturen anzuerkennen.

Physische Angriffe auf die Kritische Infrastruktur, rasant steigende Cyberangriffe auf Behörden und Unternehmen, instabile Lieferketten: In Folge der Zeitenwende durch den russischen Angriff auf die Ukraine und weitere geopolitische Krisenherde sowie weltweite Lieferkettenprobleme steht Deutschland vor enormen Herausforderungen. Welche Konsequenzen sich für Staat, Wirtschaft und Sicherheitsbranche ergeben, stand im Fokus der Sicherheitskonferenz "State of Security", die unlängst im Allianz Forum am Brandenburger Tor in Berlin stattgefunden hat.
Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der Kötter Security Gruppe, mahnte in dieser Runde: "Im Rahmen des Wirtschaftsschutzes erfährt der Standortfaktor Sicherheit in der öffentlichen Debatte mittlerweile seinen längst erforderlichen Stellenwert. Trotz dieser Debatte und der stetig steigenden Gefahren etwa durch Sabotage und Spionage vernachlässigen viele Unternehmen und öffentliche Institutionen die notwendigen Investitionen in ganzheitliche Sicherheitslösungen."
In diesem Kontext appellierte der Familienunternehmer zudem an die Politik, ihr Sicherheitsverständnis ebenfalls noch ganzheitlicher auszurichten. Als aktuelles Beispiel nannte er die geplante Rahmengesetzgebung zum KRITIS-Schutz und das dazu vorliegende Eckpunktepapier der Bundesregierung. "Während die privaten Sicherheitsdienstleister in der bereits in Kraft getretenen EU-Richtlinie ausdrückliche Erwähnung finden und den EU-Mitgliedsstaaten dort zudem die Anwendung von Qualitätsnormen nachdrücklich empfohlen wird, bleibt diese Anerkennung beim geplanten Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bis dato noch aus. Jedenfalls ist im vorliegenden Eckpunktepapier der Bundesregierung die Ausrichtung in Sachen KRITIS-Schutz allein auf Behörden und Betreiber vorgesehen." Damit aber greife die geplante Gesetzgebung angesichts der bedeutenden Rolle der Sicherheitsdienstleister beispielsweise beim Schutz von Kraftwerken, Kliniken oder Logistikzentren zu kurz. Kötter weiter: "Das KRITIS-Rahmengesetz sollte daher diesen Stellenwert entsprechend widerspiegeln und die Sicherheitswirtschaft gleichrangig berücksichtigen."
EN 17483 bietet Orientierung
Wichtige Orientierung beim Thema Qualität bietet im Sinne der CER-Richtlinie speziell die europäische Normenreihe EN 17483 "Private Sicherheitsdienstleistungen – Schutz kritischer Infrastrukturen", deren Standards mit Unterstützung des europäischen Dachverbandes des Sicherheitsgewerbes CoESS entwickelt wurden. Sie ist mit den grundlegenden Anforderungen im Teil 1 bereits veröffentlicht, gleiches betrifft die Teile 2 und 3 mit sektorspezifischen Anforderungen für die Bereiche "Flughafen- und Luftsicherheitsdienstleistungen" beziehungsweise "Sicherheitsdienstleistungen für Seeschifffahrt und Seehäfen". Der Teil 4 für den Energiesektor befindet sich in der Erstellung. /GH