Klein-/Kleinstunternehmen erhalten bis zu 15.000 Euro

Das Kabinett hat ein umfangreiches Rettungspaket für die Wirtschaft beschlossen. Darunter auch Zuschüsse für Kleinstunternehmen.

Corona Krise: Kabinett beschließt Rettungspaket
Kleinunternehmen und Selbstständige, die wegen des Coronavirus ihren Laden schließen müssen und Umsatzeinbußen haben, erhalten staatliche Hilfe. - © studio v-zwoelf/stock.adobe.com

Aktualisiert am 24. März, 13:30 Uhr

Das Handwerk begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene Rettungspaket für die Wirtschaft. "Das in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellose Hilfspaket zeigt die Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit der Bundesregierung, in dieser Extremsituation alles zu tun, um bislang gesunde und stabile Betriebs- und Marktstrukturen über die Krise hinweg zu retten", sagte ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer. Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen seien notwendig, sachgerecht und angemessen. Die dafür notwendige massive Ausweitung der Nettoneuverschuldung sei eine "alternativlose Vorauszahlung auf ein dann wieder gesundes Land", fügte er hinzu.

Kabinett beschließt nie dagewesenen Nachtragshaushalt

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonten in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Notwendigkeit der umfangreichen Maßnahmenpakete. "Wir wollen gut aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam bekommen wir das hin", sagte Scholz. Die Regierung wolle sich gleich zu Anfang mit aller Kraft gegen die Krise stemmen, um dem Gesundheitssystem zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Das Kabinett habe deshalb einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieser soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Damit das möglich ist, muss der Bundestag eine Notfallregelung der Schuldenbremse in Kraft setzen.

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Zuschüsse für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bis zehn Beschäftigte

Das Geld soll auch kleinen Unternehmen zur Verfügung stehen. "Der Schutzschirm für die kleinen Unternehmen und die Selbständigen ist beispiellos in der deutschen Nachkriegsgeschichte", sagte Altmaier. Die Bundesregierung gebe bis zu 50 Milliarden Euro aus, um zu verhindern, dass der kleine Mittelstand wegbreche. So sollen Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten für drei Monate einen einmaligen Betrag von 9.000 Euro erhalten. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen es 15.000 Euro sein. Sie sollen damit in der Lage sein, Mieten, Pachten oder auch Leasingraten zu bezahlen. Wie Altmaier in am nächsten Tag ergänzte, hat er die Hoffnung, dass die ersten Zuschüsse für Kleinstunternehmen "noch in dieser Woche ausbezahlt werden können – zumindest in einigen Bundesländern." Je nach Bundesland könnte dies über die landeseigenen Förderbanken oder die Bezirksregierungen erfolgen. Teilweise bestehen auch schon landeseigene Förderprogramme mit Zuschüssen für Kleinunternehmen.

Zuschüsse nur für Corona-geschüttelte Unternehmen

Voraussetzung dafür sei, dass die Zahlungsschwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückgingen. Sollte ein Vermieter die Miete um mehr als 20 Prozent kürzen, dürften die nicht verbrauchten Zuschüsse auch über zwei weitere Monate verwandt werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Bundesregierung arbeite mit Hochdruck daran, dass die Gelder so schnell wie möglich ausbezahlt würden. "Eine Antragstellung soll in Kürze möglich sein", hieß es weiter. Nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes solle das Geld ab nächster Woche für die Länder zur Verfügung stehen. Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, könnten von zinsgünstigen Krediten profitieren, sagte Altmaier weiter. Sie sollen unter einen Schutzschirm schlüpfen dürfen. Insgesamt plane die Regierung dafür rund 500 Milliarden Euro ein.

Weitere Einkommenshilfen für Arbeitnehmer

Mit Blick auf die Bürger sagte Scholz, es werde alles getan, um deren Einkommen zu sichern. Wer jetzt wegen der Corona-Krise sehr wenig verdiene, solle auch ohne vorhergehende Vermögensprüfung unkompliziert Grundsicherung beantragen können. Außerdem werde das Kurzarbeitergeld erhöht, was viele Milliarden Euro koste. Daneben sollten Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht arbeiten könnten und finanzielle Einbußen hätten, vom Staat finanziell entlastetet werden. Ein entsprechender Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas solle ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden, betonte Scholz. Dabei werde die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen gewährt und sei auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2016 Euro begrenzt, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Die Auszahlung übernehme der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen könne. Allerdings gelte die Regelung nicht für Zeiten, in denen die Einrichtungen wegen der Schulferien ohnehin geschlossen seien.

Überblick der Bundesländer: Wo Soloselbständige und Kleinunternehmen jetzt Unterstützung bekommen

Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen:

Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, abends)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern (Antragstellung bereits möglich)
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Bremen (Antragstellung bereits möglich)
https://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/24/Antrag_BAB_Corona_Soforthilfe_Programm_v3.pdf

Hamburg (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

Hessen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen

Mecklenburg-Vorpommern (Antragsstellung ab 01.04.2020)
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html

Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://wirtschaft.nrw/corona

Rheinland-Pfalz (Antragstellung in KW 14)
https://isb.rlp.de/home.html

Saarland (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf

Sachsen (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sab.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt (Antragstellung in KW 14)
https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/

Schleswig-Holstein (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Thüringen (Antragstellung bereits möglich)
https://aufbaubank.de/417,8723/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Antrag.pdf

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