Im Zuge einer Fassadenreinigung wurden die Fensterrahmen nicht geschützt. In der Folge waren aufwendige Renovierungsmaßnahmen nötig, um den entstandenen Schaden zu beheben.
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Bei der Grundreinigung eines Linoleumbodens ist einiges schiefgegangen: Es wurde zu nass gereinigt, Reinigungslösung drang in den Estrich ein, zudem wurde falsche Chemie eingesetzt. Es drohte ein Totalschaden.
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Ein Handballverein sollte das benutzte Handballharz selbst vom Boden entfernen. Das ging schief und es entstanden braune Verfärbungen – eine mögliche Verseifung des Linoleums. Die alte PU-Beschichtung wies aber noch genügend Resistenz auf.
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Aktueller Schadensfall: Ein Nero Assoluto sollte nicht beschichtet, sondern imprägniert werden. Dies verändert die Oberfläche des Nero Assoluto nicht, er wird aber leichter zu reinigen und verfügt über einen eigenen Schmutzschutz. Eine Beschichtung kann mechanische Beanspruchung nicht an den Untergrund abgeben und es kommt zu Kratzern und Brüchen.
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Im aktuellen Schadensfall wurde ein PU-Lack in einer Sporthalle aufgetragen – mit erheblichen Mängeln. Denn im Bereich, wo temporär Werbeaufkleber aufgebracht werden, löste sich bei deren Entfernung auch der PU-Lack ab.
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In einem Besprechungsraum mit Relaxzone und Küchenzeile wurde ohne Erfolg mit Sanitärreiniger gereinigt. Eine Musterfläche mit geeignetem Reinigungsmittel zeigte auf, wie zukünftig zu reinigen ist.
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Aufgrund mangelhafter Reinigung wurde ein Boden zu glatt, das belegte eine Rutschmessung nach neuer DIN EN 16165. Eine Musterfläche und die erneute Messung des Gleitreibungskoeffizienten mit einem wesentlich verbesserten Ergebnis zeigte auf, dass die Reinigung zukünftig angepasst werden muss.
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Fassadensanierung: Trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen wurde dabei die Glasfläche eines Wintergartens erheblich beschädigt: Mörtel, Sand und Putz gerieten zwischen Abdeckung und Glas, sodass es über einen längeren Zeitraum zu Reibungsprozessen kam.
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Im aktuellen Schadensfall hat sich der Dienstleister bei der Reinigungsmethode vergriffen: Für die Fassadenreinigung wäre angesichts des schlechten Zustands der Sichtbetonmauer nicht ein Hochdruckreiniger, sondern die chemische Nassgrundreinigung das Mittel der Wahl gewesen.
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Im vorliegenden Schadensfall ist der Dienstleister mit der Durchführung einer Grundreinigung in einer Sporthalle und anschließender Beschichtung beauftragt worden. Leider entsprach das Ergebnis nicht den Vorstellungen des Objektbetreibers.
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