Energieauditpflicht für Nicht-KMU
Spätestens zum 5. Dezember 2015 müssen gemäß §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) alle Unternehmen, die den Status Nicht-KMU besitzen, ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen oder alternativ den Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. eines Umweltmanagementsystems nach EMAS vorweisen.
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