Arbeitskräfte werden händeringend gesucht in der Reinigungsbranche. Dabei kann es sich lohnen, auch potenzielle Mitarbeiter in den Blick zu nehmen, die beim klassischen Recruiting schon mal außer Acht gelassen werden: Menschen mit Behinderung.

Wer an Behinderte denkt, hat häufig das Bild eines körperlich schwer eingeschränkten Menschen vor Augen, dabei sind unter dem Begriff sehr vielfältige Einschränkungen zusammengefasst. Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe beziehungsweise Teilnahme eines Menschen. Sicherlich wird kein Mensch mit einer Lernbehinderung Hochschullehrer oder jemand mit eingeschränkter Mobilität Wildpark-Ranger, andersherum bestehen dagegen durchaus Möglichkeiten.
Eine Vielzahl von Aufgaben können Behinderte wahrnehmen, auch in der Reinigungsbranche. Zehn Millionen Deutsche haben eine Behinderung, davon sind mehr als 7,5 Millionen schwerbehindert. Damit sind mehr als zehn Prozent der Bevölkerung betroffen. Sicherlich kann diese Zahl nicht auf die Arbeitskräfte übertragen werden, sind doch überdurchschnittlich viele Ältere betroffen, anderseits sind Behinderte unverändert in höherem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen als die Gesamtbevölkerung.
Der Gesetzgeber behandelt das Thema aus zwei Perspektiven: Einerseits werden behinderte Mitarbeiter besonders geschützt, andererseits Arbeitgeber zur Beschäftigung Behinderter angehalten und bei Nicht-Erreichung von Quoten zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Seit Jahresbeginn sind die Ausgleichszahlungen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes auf bis zu 720 Euro monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz gestiegen.
Schutz behinderter Mitarbeiter
Behinderte Mitarbeiter stehen unter besonderem Schutz. Eine Kündigung ist nur nach Zustimmung des Integrationsamtes zulässig, wenn die Beschäftigung über sechs Monate andauert. Bei Behinderten ist eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten möglich, welche bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann, Unterstützung und Kostenerstattung sind möglich. Keine Zustimmung ist bei einer einvernehmlichen Trennung oder einem Sozialplan erforderlich. Weiterhin haben Schwerbehinderte einen Anspruch auf zusätzliche fünf Tage bezahlten Urlaub.
Ausgleichszahlungen
Unternehmen ab 20 Mitarbeitern müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten gemäß § 154 Sozialgesetzbuch (SGB) besetzen. Konkret müssen bei 40 bis 59 Beschäftigten zwei, bei weniger als 40 Beschäftigten ein Arbeitsplatz mit Mitarbeitern mit einem Behinderungsgrad von wenigstens 50 besetzt werden. Bei Beschäftigten mit einer geringeren Behinderung kann auf Antrag die Ausgleichsabgabe reduziert werden. 2024 sind Unternehmen mit mehr als 19 Mitarbeitern abgabepflichtig. Die Abgabe beträgt aktuell:
Markus Breithaupt: "Viele Probleme kann man in der Praxis gut lösen"
Markus Breithaupt, COO DACH-Region, Vebego Group, Wuppertal: "Die Vebego möchte Mitarbeitenden eine sinnvolle Beschäftigung bieten, um einen positiven Impact in der Gesellschaft zu erzielen. Dazu gehört für uns auch die Beschäftigung von Menschen mit Distanz zum Arbeitsmarkt. In Deutschland beschäftigen wir derzeit rund 300 Personen mit Schwerbehinderung – in allen Bereichen und in gemischten Teams mit Personen ohne Behinderung. Auch Menschen mit schwereren geistigen oder körperlichen Handicaps können gut in der Gebäudereinigung arbeiten, wenn man den Arbeitsort und die Tätigkeit passend auswählt. Unsere Erfahrungen damit sind äußerst positiv: Mit und bei Kunden betreuen wir etwa Mitarbeitende, die im Rahmen von Pilotprojekten mit Werkstätten für behinderte Menschen als Reinigungskräfte angestellt sind. Sie erledigen eigenständig ihre Aufgaben und unser Betreuungsaufwand ist nicht höher als für andere Teams.
Was mehr Aufwand erfordert, ist die Auswahl des Einsatzorts. Man muss genau wissen, was Mitarbeitende leisten können und was nicht. Je nach Behinderung dauert auch die Einarbeitung länger, und es gibt von der Werkstatt Auflagen zum Beispiel bezüglich der Arbeitszeiten oder -tage. Dies wird jedoch häufig durch niedrige Fluktuation ausgeglichen. Unserer Erfahrung nach bringen Mitarbeitende mit Handicap ein großes Maß an Motivation und Loyalität mit – gerade beim Arbeitskräftemangel ist dies von hohem Wert.
Ich finde, man kann viele vermeintliche Probleme in der Praxis gut lösen. Dafür ist eine klare Kommunikation unerlässlich. Das schließt auch den Kunden ein. Unser Ziel ist es, bis 2030 den Anteil an Beschäftigten mit geringeren Chancen am Arbeitsmarkt auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit wir auch als Branche mehr Mitarbeitende mit Behinderung einstellen, ist meiner Meinung nach eine engere Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern und Kunden nötig, damit die soziale Bereicherung besser erkannt wird. Eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe allein wird dafür nicht reichen. Wir haben gemerkt, dass je häufiger wir über gute Beispiele sprechen, desto größer ist die Bereitschaft bei den Kunden, mitzuwirken. So können wir die Chancen für Menschen mit Behinderungen verbessern und einen Beitrag zur Schaffung einer inklusiveren Gesellschaft leisten."
- Behindertenquote von drei bis weniger als fünf Prozent: 140 Euro pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz,
- Behindertenquote von zwei bis weniger als drei Prozent: 245 Euro pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz,
- Beschäftigtenquote von weniger als zwei Prozent: 360 Euro pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz,
- Beschäftigtenquote von null Prozent: 720 Euro pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz.
Bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt eine Anrechnung grundsätzlich nur bei einem Beschäftigungsumfang von 18 und mehr Stunden wöchentlich.
Betroffene Arbeitgeber müssen bis zum 31. März jedes Jahres die Daten an die zuständige Agentur für Arbeit melden. Erfolgt keine oder eine falsche Anzeige, kann eine Bebußung von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Ausbildungsplätze werden wie zwei Plätze gerechnet, allerdings bestehen besondere Anforderungen an Ausbilder. Neben der Ausbildereignung ist eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation erforderlich, welche auch durch eine Kammer oder einen Beratungsdienstleister erbracht werden kann.
Bettina Krutwig: "Ein tolles Team, in dem alle anpacken"
Bettina Krutwig, Geschäftsführerin, Carisma, Stuttgart: "Wir sind eine tolle Truppe! Jeder packt mit an.' Das ist der Slogan, den wir im letzten Jahr mit allen Mitarbeitenden im Rahmen der Entwicklung eines Unternehmensleitbildes herausgearbeitet haben. In unserem Unternehmen arbeiten 175 Menschen, 21 davon mit einer Schwerbehinderung, alle zu den gleichen tariflichen Konditionen. Ich empfinde diese Zusammenarbeit als absolute Bereicherung.
Als schnelle Antwort auf den Arbeitskräftemangel taugt die Einstellung von behinderten Menschen aber sicher nicht. Eine Behinderung ist lebenslang und kann auch nicht "weggefördert" werden. Die Menschen brauchen Unterstützung und kontinuierliche Begleitung. Zur Kompensation etwaiger Leistungsdifferenzen und um ein dauerhaftes Jobcoaching anbieten zu können, erhalten wir aber Fördermittel.
Der Gewinn liegt darin, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, stolze Kolleginnen und Kollegen zu haben, einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt einzunehmen, die integriert sind und absolut loyale, pflichtbewusste Mitarbeitende sind.
Die Gebäudereinigung funktioniert deshalb als so gutes Aufgabenfeld, weil sie einerseits vielfältig ist und andererseits auch sich stetig wiederholende Tätigkeiten anbietet. Je nach Bedarf kann ein Einzelarbeitsplatz oder die Arbeit im Team angeboten werden. So können wir hervorragend auf die Anforderungen der individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse, die bei einem Menschen mit Handicap vorhanden sind, reagieren und haben bisher immer einen geeigneten Arbeitsplatz gefunden.
Die Zusammenarbeit erdet mich und uns und sorgt dafür, dass wir die Menschlichkeit und das soziale Miteinander nie aus den Augen verlieren. Und so entsteht ein tolles Team, das sich als solches versteht und in dem alle miteinander anpacken."
Im Zusammenhang mit der Quote kann es sinnvoll sein, Mitarbeiter mit Einschränkungen zu ermutigen, eine mögliche Behinderung feststellen zu lassen, zumal Betroffene durch die höhere Zahl an Urlaubstagen profitieren. Insbesondere ausländische Kräfte wissen oftmals nicht um diese Möglichkeit und/oder fürchten eine Stigmatisierung. Diese Befürchtungen gilt es im persönlichen Gespräch auszuräumen.
Vorgehen in der Gebäudereinigung
Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigung von behinderten Menschen als Chance und nicht als Risiko verstanden werden kann. Es lohnt sich auch für Unternehmen im Gebäudereiniger-Handwerk, nach Behinderten bei der Stellenbesetzung Ausschau zu halten. Viele Einschränkungen liegen ausschließlich in einem speziellen Bereich vor. Wer körperlich leistungsfähig ist, kann – zumindest mit anderen gemeinsam – Reinigungstätigkeiten ausführen, wer geistig leistungsfähig ist, kann in der Verwaltung einen Platz finden.
Giuseppa Cisternino: "Es sind noch viele Vorurteile auszuräumen"
Giuseppa Cisternino, Geschäftsführerin, Gebäudereinigung Naheland, Bad Kreuznach: "Ich beschäftige in meinem Betrieb mehr als 30 Prozent behinderte Menschen im Bereich der Gebäudereinigung – und das seit mehr als zehn Jahren. Es ist befriedigend, einen sinnvollen gesellschaftlichen Beitrag durch das eigene Tun leisten zu können. Behinderte Menschen auszubilden und in die Eigenverantwortlichkeit zu bringen, ist neben den unternehmerischen Zielen ein aus meiner Sicht durchaus attraktiver Nebenzweck.
Je nach Behinderungsgrad sind unterschiedliche Unterweisungskonzepte in der Reinigung notwendig. Das ist natürlich eine Herausforderung. Funktionieren kann es mit körperlichen, seelischen, kognitiven und geistigen Behinderungen. In der Praxis erhalten Inklusionsmitarbeiter bei uns eingehende Unterweisungen. Die Ergebnisse sind dann laufend zu kontrollieren, zu regulieren und zu verbessern. Die größte Herausforderung bei der Beschäftigung von Inklusionsmitarbeitern ist aber Geduld. Ein Unternehmen muss entsprechende Beschäftigte haben, die diese Geduld aufbringen können. Inklusionsmitarbeiter brauchen zudem viel Motivation. Wenn bei den Beschäftigten dann auch noch Empathie und Begeisterung vorhanden sind, gibt es erfahrungsgemäß keine Probleme.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kann aus meiner Sicht Teil einer Antwort auf den Arbeitskräftemangel sein. Voraussetzung ist aber, dass man sich vorurteilsfrei mit der Thematik beschäftigt. Wichtig finde ich im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Behinderten auch, dass Unternehmen es wirklich wollen – sie Inklusion also nicht nur predigen, sondern auch leben. Dabei sind vor allem die Geschäftsführer und/oder Gesellschafter gefragt, um die Idee und Notwendigkeit im Betrieb zu etablieren.
Der Anstieg der Ausgleichsabgabe ist aus meiner Sicht positiv zu beurteilen. Offensichtlich war es bislang günstiger, die Abgabe zu bezahlen als Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Hier sind noch viele Vorurteile auszuräumen. Immer wieder fällt mir auch auf, dass viele Menschen den Unterschied zwischen Werkstattbeschäftigten – sie sind nicht erwerbsfähig und keine Arbeitnehmer im eigentlichen arbeitsrechtlichen Sinn – und Inklusionsmitarbeitern nicht verstanden haben."
Da die Arbeitslosenquote bei Behinderten überdurchschnittlich hoch ist, lassen sich in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit auf diesem Weg Stellen besetzen, für die bisher keine Kandidaten verfügbar waren. Bei Förderangeboten unterstützen auch die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Unterstützungs- und Beratungsangebote für Unternehmen, die behinderte Menschen beschäftigten wollen, gibt es bei zahlreichen weiteren Stellen, zum Beispiel auf www.inklusion-gelingt.de. Die Internetseite wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) betrieben.
Thomas Schneider | heike.holland@holzmann-medien.de


