Wenn eine Beschichtung nicht haftet, liegt das in den seltensten Fällen an der Beschichtung selbst, sondern meist an der mangelhaften Ausführung der Arbeit. Eine kleine Hilfe für künftige Projekte.

Leider kommt es in der letzten Zeit immer wieder dazu, dass Schäden durch nichthaftende Beschichtungen auftreten. In meiner Praxis lag dies jedoch nie an den Beschichtungen selbst, sondern an der mangelhaften oder nicht durchgeführten Vorbereitung des Untergrundes. Der Klassiker in dem Bereich: „Im Objekt XY wurde ein neuer elastischer Boden verlegt, dort soll eine Grundreinigung mit Beschichtung durchgeführt werden ...“ Meist kommt nur noch die Nachfrage nach der Anzahl der Aufträge.
Die Erfahrung zeigt: Je sauberer der Boden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass etwas schief geht. Denn es ist ein Trugschluss, dass es dann mit einem Auswischen der Flächen getan ist. Wirtschaftlich und ökologisch ist es bestimmt richtig, die losen Verschmutzungen zu entfernen und dann eine Beschichtung aufzutragen.
Aber was passiert, wenn der Boden mit einer Trennschicht versehen ist? Oder im Vorfeld von der dort jahrelang tätigen Reinigungskraft mit Wachsen versehen wurde? Oder tatsächlich eine Oberfläche noch zu feucht war, als dass eine Beschichtung hätte eine Haftverbindung eingehen können? Eventuell sorgen aber auch Verunreinigungen auf der Oberfläche dafür, dass die Haftfestigkeit zwischen Oberfläche/Werkstoff und der Beschichtung nicht mehr gegeben ist.
Einfacher Test im Vorfeld
Dies kann mit einfachen Mitteln bereits im Vorfeld getestet werden und spart viel Ärger, Zeit und Geld. Hierzu kann die Haftfestigkeit von dünnen Schichten mittels der sogenannten Gitterschnittprüfung durchgeführt werden. Die Gitterschnittprüfer bestehen aus Mehrschneidemessern in runder Form mit sechs Kanten oder in einfacher Form mit einer Schneidkante. Einfach gesprochen heißt es, dass die Gitterschnittprüfung zur Bestimmung der Haftung von einer oder mehreren Beschichtungen auf einer Oberfläche dient.
Bei dieser Methode wird die Haftfestigkeit ermittelt, indem bis auf den Untergrund durchgehende Schnitte im rechten Winkel zueinander ausgeführt werden, so dass ein Gitter entsteht. Der Test kann als Ja/Nein-Test oder gemäß Bewertungstabelle durchgeführt werden. Bei Mehrschichtsystemen kann die Haftfestigkeit der einzelnen Schichten zueinander ermittelt werden.
Beispielhafte Anwendung auf Linoleum
Im vorliegenden Beispiel soll geprüft werden, ob die aufgetragene Beschichtung auf einem Linoleum hält. Dabei wurden drei Schichten auf dem Linoleum aufgetragen. Mit dem Gitterschnittprüfer werden nunmehr zwei Schnitte durchgeführt, so dass ein rechtwinkeliges Kreuz als Schnittmuster entsteht. In dem Bereich wird nunmehr ein Klebestreifen aufgebracht, um die Haftfestigkeit überprüfen und bewerten zu können. Wie auf dem letzten Bild deutlich zu erkennen ist, war keine Haftung vorhanden, so dass die Beschichtung entfernt wurde.
Im Internet finden Sie auf diversen Seiten entsprechende Beispielbilder, wie mithilfe des Gitterschnitts nach DIN EN ISO 2409 die Haftfestigkeit von Beschichtungen abgeschätzt werden.
Da es sich hierbei um eine zerstörende Prüfung handelt, ist im Vorfeld mit Bedacht ein Bereich für diesen Hafttest auszuwählen – bei neuen Bodenbelägen besser auf einem verbliebenen Verschnitt. Alternativ kann dieser Test als reiner Ja/Nein-Test mit einem Klebebandstreifen erfolgen, wodurch auf die zerstörende Maßnahme der Oberfläche durch einen Schnitt verzichtet werden kann.
Deshalb mein Tipp: Vor jeder Beschichtung sollte die Haftfestigkeit überprüft werden. Bestenfalls vor Angebotsabgabe, so dass im Vorfeld böse Überraschungen vermieden werden können.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de