Schulreinigung Finanzieller Schaden durch nicht erfolgte Reinigung

Im vorliegenden Fall einer mangelhaften Schulreinigung gibt es zwei Geschädigte. Zum einen den Kunden, der sich über unzureichende Reinigungsqualität beschwerte. Zum anderen aber auch den ausführenden Dienstleister, der seine Reinigungskräfte für eine Arbeit bezahlte, die offensichtlich nicht ausgeführt worden ist.

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