Fassadenreinigung: Farbabtrag durch falsches ­Verfahren

Im aktuellen Schadensfall hat sich der Dienstleister bei der Reinigungsmethode vergriffen: Für die Fassadenreinigung wäre angesichts des offensichtlich schlechten Zustands der Sichtbetonmauer nicht ein Hochdruckreiniger, sondern die klassische chemische Nassgrundreinigung das Mittel der Wahl gewesen.

Deutlich zu erkennen: In Teilbereichen wurde neben der Verschmutzung auch der Farbanstrich entfernt. - © Sascha Hintze

Hochdruckreiniger erfreuen sich nicht nur im Konsumbereich großer Beliebtheit, sondern finden auch in der Gebäudereinigung vielfältige Einsatzmöglichkeiten, um Verschmutzungen zu entfernen. Die Wirkungs­weise eines Hochdruckreinigers ist ­grundsätzlich relativ einfach zu erklären. Durch verschiedene mechani­sche Bewegungen innerhalb der Pumpen des Hochdruckreinigers wird Wasser angesaugt, komprimiert und je nach Art der gewählten Düse unter Druck ­wieder ausgestoßen. Ab einem Druck von circa 15 bar spricht man von einem Hochdruckreiniger. Je nach Einsatzart werden Drücke von bis zu 3.000 bar eingesetzt.

Bei der Auswahl der Geräte in Verbindung mit dem gewählten Druck ist zu berücksichtigen, welche Aufgaben erfüllt werden sollen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Druck, desto höher auch die Aufprallenergie auf die Oberfläche und somit der Abtrag. Es ist daher sicherzustellen, dass eine Beschädigung der zu reinigenden Oberflächen vermieden wird, es sei denn, es soll bewusst ein Abtrag an der Oberfläche stattfinden. Oftmals wird dabei zudem vergessen, dass die Flächenleistung vor allen Dingen von der Literleistung pro Stunde und nicht vom gewählten Druck abhängig ist.

Die Farbe gleich mit entfernt

Im aktuellen Schadensfall wurde eine Mauer aus Sichtbeton, die vor unbekannter Zeit mit Farbe belegt worden war, mittels eines Hochdruckreinigers gereinigt. Leider wurde dabei nicht nur die Verschmutzung von der Oberfläche entfernt, sondern in Teilbereichen auch die noch vorhandene Farbe, sodass die Arbeiten von Auftraggeberseite eingestellt wurden.

Dabei ist auf den Bildern zu erkennen, dass der Farb­anstrich durch den Verwitterungsprozess insbesondere im oberen Mauerbereich ohnehin nicht mehr vollflächig vorhanden war. Beim Vor-Ort-Termin war zudem festzustellen, dass sich auch die verbliebenen Farbpartikel zum Teil bereits von der Betonoberfläche lösten beziehungsweise nur noch über ein geringes Haftungsvermögen verfügten. Das hätte der mit den Reinigungsarbeiten beauftragte Dienstleister erkennen müssen.

Keine ausreichende Prüfung

Leider wurde vor Aufnahme der Hochdruckreinigung keine ausreichende Dokumentation durchgeführt. Der Dienstleister hatte die Oberfläche aber offenbar nicht in ausreichendem Maße geprüft. Andernfalls hätte er die bereits vorhandenen Schäden beziehungsweise den schlechten Zustand des Farb­anstrichs erkennen, dokumentieren und darüber den Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten informieren können. Der durch die Reinigung ­entstandene Schaden war somit vorprogrammiert und führte letztendlich zum Streit zwischen Auftraggeber und Dienstleister.

Im vorliegenden Fall wäre angesichts des allgemein schlechten Zustands des Farbauftrags auf der Mauer für die Entfernung der Verschmutzungen von der Oberfläche ein anderes Reinigungsverfahren geeigneter gewesen: Um einen weiteren Abtrag der Farbe zu vermeiden, hätte sich die klassische chemische Nassgrundreinigung mit einem entsprechend geeigneten chemischen Fassadenreiniger als Reinigungsverfahren angeboten.

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    Der Dienstleister hätte aber den schlechten Zustand des Farbanstrichs erkennen und ein anderes Reinigungsverfahren wählen müssen.
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    Deutlich zu erkennen: In Teilbereichen wurde neben der Verschmutzung auch der Farbanstrich entfernt.

Daher lautete die Empfehlung des Sachverständigen, dass die noch vorhandenen Verschmutzungen mit einem geeigneten Verfahren zu entfernen sind. Anschließend müssen die Farbpartikel gemäß Vorgaben des Malerhandwerks so vorbereitet werden, dass ein anschließend durchzuführender Neuanstrich möglich wird.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: Nicht mit Kanonen auf ­Spatzen schieẞen

Sascha Hintze - © Sascha Hintze

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Hochdruckreiniger können vielfältig eingesetzt werden. Je nach der zu bearbeitenden Fläche und den dabei zu entfernenden Verschmutzungen und unter Berücksichtigung der persönlichen Schutzausrüstung sind sie ein probates Mittel, um nachhaltig große Flächen mit geringem zeitlichem Aufwand zu reinigen.

Allerdings gilt hier nicht der alte Spruch: Viel hilft viel. Man könnte auch sagen: Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Die Auswahl des richtigen Hochdruckreinigers beinhaltet auch die Auswahl der korrekten Düse, denn diese entscheidet letztendlich über die Aufprall­energie des Wassers auf die Oberfläche.

Liegen Beschädigungen vor, sind diese im Vorfeld unbedingt zu dokumentieren. Ist die Verschmutzung jedoch so stark, dass Schäden im Vorfeld nicht erkannt werden, sondern erst im Zuge der Reinigung festgestellt werden, sollten die Arbeiten umgehend eingestellt werden, um die Schäden zu dokumentieren."