Die Trennung erfolgte in gegenseitigem Einvernehmen. Wenn sich in einer Personalie eine solche Formulierung findet, fand die Trennung in der Regel ohne Kündigung statt. Vielmehr wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
Die Trennung erfolgte in gegenseitigem Einvernehmen. Wenn sich in einer Personalie eine solche Formulierung findet, fand die Trennung in der Regel ohne Kündigung statt. Vielmehr wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen.