Ein Handballverein sollte das benutzte Handballharz selbst vom Boden entfernen. Das ging schief und es entstanden braune Verfärbungen – eine mögliche Verseifung des Linoleums. Die alte PU-Beschichtung wies aber noch genügend Resistenz auf.

Im aktuellen Schadensfall monierte der Objektbetreiber einer Sporthalle, dass auf dem blauen Linoleumboden durch Reinigungsarbeiten gelbe Flecken entstanden sind. Wie als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, entstehen häufig gelblich anmutende Flecken auf Linoleum durch Verseifung, hervorgerufen durch den Einsatz von Reinigungsmitteln, die eine zu hohe Alkalität aufweisen.
Auffällig bei diesem Fall war, dass die gelben Flecken kurz nach Durchführung einer Grundreinigung mit anschließender Beschichtung auftraten. Unter Berücksichtigung dieser Parameter hätte der Verursacher eigentlich schnell ausfindig gemacht werden können.
Beim Ortstermin stellte sich heraus, dass in der Sporthalle ebenfalls ein Handballverein trainiert und auch seine Ligaspiele durchführt. Die Handballer nutzen dabei Handballharz (erhöht die Griffigkeit des Balles), dessen auf dem Boden befindliche Überreste jedoch vom Verein selbst zu entfernen sind.
Somit stellte sich die Frage, ob nicht statt des Reinigungsdienstleisters viel eher der Handballverein als Verursacher der bemängelten Bodenoptik infrage kam. Hinzu kam, dass die gelben Verfleckungen vermehrt in den Bereichen auftraten, die ein Außenstehender als die Bereiche bezeichnen würde, in denen sich ein Handballspiel schwerpunktmäßig abspielt und somit an diesen Stellen auch vermehrt mit Harzanhaftungen zu rechnen ist.
Beim Ortstermin wurde der Schaden auf zwei Ursachen hin untersucht. Zum einen wurde angenommen, dass es eventuell aufgrund eines falsch (zu hohe Alkalität) gewählten Reinigungsmittels seitens des Vereins zu den Verfleckungen kam. Zum anderen wurde in Betracht gezogen, dass der Verein die vorhandenen Harzflecken eventuell nicht vollumfänglich entfernte. Da die zweite Ursache, nämlich das Vorhandensein von Harzresten in Verbindung mit nutzerüblichen Verschmutzungen, leichter zu überprüfen war, wurde diesbezüglich vom Sachverständigen eine Musterfläche angelegt.
Bei der Auswahl des Reinigungsmittels spielte in die Karten, dass der Linoleumboden vor längerer Zeit (es standen etwa zehn Jahre im Raum) mit einem Polyurethan-Lack als Oberflächenschutz versehen worden war. Allerdings war davon auszugehen, dass nur noch geringe Reste des PU-Lacks vorhanden waren, da seitens des Objektbetreibers über Jahre hinweg regelmäßig klassische Nassgrundreinigungen in Auftrag gegeben und auch durchgeführt worden waren. Beim Ortstermin konnte kein Haftungsproblem festgestellt werden.
Musterfläche erfolgreich
Der Sachverständige entschied sich daher, Grundreinigungsmittel zu verwenden, die grundsätzlich für den Einsatz auf Linoleum geeignet und gleichermaßen auch in der Lage sind, Ballharz zu entfernen. Unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgegebenen Konzentration und Einwirkzeit konnten die gelblichen Verfleckungen vollständig entfernt werden. Allerdings galt es zu berücksichtigen, dass hierdurch auch die vom Dienstleister gewählte Beschichtung entfernt wurde.
Daher wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Harzflecken wie zuvor beschrieben vollständig zu entfernen. Es ist davon auszugehen, dass auch in den Bereichen, die augenscheinlich keine farbliche Oberflächenveränderung aufweisen, Harzanhaftungen vorliegen. Dies führt auch dazu, dass sich der Gleitreibungskoeffizient verändert. Dies hat zur Folge, dass der Boden zu stumpf wird und somit ein höheres Verletzungsrisiko birgt.
Somit wurde zur Gesamtschadenbeseitigung empfohlen, die komplette Halle vollständig vom Ballharz und der Beschichtung zu befreien, um dann im Rahmen eines Recoating die Polyurethanschicht zu erneuern. Beim Recoating ist davon auszugehen, dass noch eine ausreichende Schichtstärke der ursprünglichen Polyurethanbeschichtung vorhanden ist, die durch Grundreinigung von sämtlichen haftenden und nichthaftenden Verschmutzungen befreit wird. Gleichermaßen wird die Oberfläche durch einen leichten Anschliff aufgeraut, sodass eine vollständige Haftung möglich wird.
Das Recoating von Polyurethanbeschichtungen sollte je nach Nutzerverhalten und Nutzerfrequenz in Gewerbeeinheiten und Schulen nach rund zwei Jahren in Betracht gezogen werden, bei Sporthallen nach circa fünf Jahren. Natürlich immer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beanspruchung der Oberfläche, wodurch sich der Zyklus für das Recoating verkürzen oder entsprechend auch verlängern kann.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: "Viele Köche verderben den Brei"
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Grundsätzlich ist die Lösung, Reinigungsarbeiten von mehreren Personen oder Institutionen durchführen zu lassen, eher unglücklich. Das alte Sprichwort 'Viele Köche verderben den Brei' kann hier wunderbar angewendet werden. Die Intention des Objektbetreibers, hierdurch Kosten zu sparen, ist verständlich und auch nachzuvollziehen, birgt jedoch erhebliche Probleme – gerade dann, wenn es zu einem Mangel kommt.
Es ist ratsam, die Reinigungsmittel bereits im Vorfeld abzustimmen, um Wechselwirkungen zu vermeiden. Sind mehrere Personen involviert, sollte der Dienstleister vor der Durchführung von Reinigungsarbeiten immer eine kurze Prüfung der Oberflächen und Werkstoffe vornehmen, um eventuelle Schäden oder Veränderungen melden zu können."
