Auftraggeber und ausführendes Reinigungsunternehmen ersuchten um ein Schiedsgutachten, weil man sich nicht einigen konnte, was unter Reinigungsrhythmus „bei Bedarf“ zu verstehen ist.
Auftraggeber und ausführendes Reinigungsunternehmen ersuchten um ein Schiedsgutachten, weil man sich nicht einigen konnte, was unter Reinigungsrhythmus „bei Bedarf“ zu verstehen ist.