
Die Fürsorgepflicht fordert Arbeitgeber auf, für das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Sie umfasst auch die Vorgabe, Mitarbeitern den Zugang zu den sogenannten aushangpflichtigen Gesetzen zu gewähren. Wenn diese Gesetze z.B. am „schwarzen Brett“ ausgehängt werden, können Mitarbeiter ihre Rechte und Pflichten nachlesen. Der Arbeitgeber erfüllt damit nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht, sondern vermeidet auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Mit diesem Werk kommen Arbeitgeber ihrer Pflicht gegenüber ihren Mitarbeitern nach. Die Sammlung mit Kordel zum Aushängen bietet einen Überblick über alle wichtigen Vorschriften:
- Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz;
- Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung;
- Elternzeit, Mutterschutz;
- Entgeltfortzahlung, Gleichbehandlung;
- Urlaub, Kündigungsschutz.
Neu in der aktuellen Auflage sind das Mindestlohngesetz sowie die Unfallverhütungsvorschriften. Indem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die geltenden Schutzpflichten informieren, stärken sie nicht zuletzt auch das Vertrauen der Mitarbeiter in ihren Betrieb.