In der öffentlichen Wahrnehmung ist die Gebäudereinigung häufig mit dem gesetzlichen Mindestlohn verknüpft. Dabei liegen die tariflichen Mindestlöhne in der Branche teils deutlich darüber. Eine neue Studie soll eine faktenbasierte Grundlage für den Diskurs rund um die Lohnentwicklung im Gebäudereiniger-Handwerk liefern.

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Studie: Lohnentwicklung im Gebäudereinigerhandwerk(PDF, 6,08 MB)
Die Covid-19-Pandemie hat der Gebäudereinigung eine erhöhte Aufmerksamkeit beschert. Angesichts der Bilder aus den Intensivstationen der Krankenhäuser oder der aufwendigen Reinigung des Rednerpultes von Bundeskanzlerin Merkel in einer Plenarsitzung des Bundestages zur Hauptsendezeit überrascht es kaum, dass die Wertschätzung für die Branche in der breiten Öffentlichkeit spürbar steigt. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage jedenfalls halten 96 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Gebäudereiniger-Handwerk in der Coronakrise für wichtig oder sehr wichtig .
Und dennoch: Wenn in der medialen Berichterstattung einmal mehr das Thema gesetzlicher Mindestlohn auf der Agenda steht, werden – insbesondere in den Wirtschaftsmedien – regelmäßig Aufnahmen von Reinigungskräften gezeigt, die in Büros, Schulen oder Toiletten ihren Tätigkeiten nachgehen. Diese Darstellung ärgert Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen Unternehmensgruppe; trage sie doch maßgeblich dazu bei, dass die Gebäudereinigungsbranche im kollektiven Gedächtnis eng mit dem gesetzlichen Mindestlohn verknüpft ist. Und nur Branchenkenner wüssten, dass die tariflichen Mindestlöhne in diesem Handwerkszweig bereits bei der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns 2015 auf oder über dessen Niveau lagen .
Fakten statt gefühlter Wahrheiten
Vor diesem Hintergrund sei es an der Zeit, "dass sich das Bild unserer Reinigungskräfte in der Öffentlichkeit wandelt“, betont Piepenbrock und ergänzt: "Das betrifft die Wertschätzung für die Arbeit, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, aber auch das Bild unserer Branche insgesamt.“ Mit diesem Appell dürfte der Geschäftsführer des inhabergeführten Familienunternehmens nicht allein dastehen, sondern sowohl vielen seiner Marktbegleiter als auch dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) insgesamt aus der Seele sprechen. Um die Diskussion letztlich auf ein Niveau zu heben, auf dem es um Fakten und nicht um gefühlte Wahrheiten oder tradierte Bilder geht, hat Piepenbrock den Branchenexperten Prof. Dr. Markus Thomzik mit einer Studie zur Lohnentwicklung im Gebäudereiniger-Handwerk beauftragt. Thomzik war von 2002 bis 2009 Geschäftsführer des Instituts für angewandte Innovationsforschung (IAI) e.V. an der Ruhr-Universität Bochum. Seit März 2009 wirkt er hier als Forschungsprofessor, seit September 2005 ist er zudem Professor für Betriebswirtschaftslehre, Innovations- und Facility Management an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen.
Die nachfolgenden Analysen erfolgten auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes sowie auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich mit Handwerkszählungen. Zudem wurde Sekundärdatenmaterial von vorliegenden Branchenanalysen gesichtet und durch Expertengespräche ergänzt.
Die Ergebnisse der Studie
Die Studie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass im Segment der Gebäudereinigung eine expansive Lohnentwicklung zu beobachten sei. Während der Reallohn für abhängig Beschäftigte in Deutschland über alle Branchen zwischen 2013 und 2019 um nur 9,2 Prozent zulegte, stieg der Reallohn für Gebäudereiniger um mindestens 11,1 Prozent. Im Tarifgebiet Ost stiegen die Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk in diesem Zeitraum sogar um mindestens 24,5 Prozent. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist die Angleichung der Löhne zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern. Die Gebäudereinigung zähle zu den ersten Branchen, die eine solche Angleichung vornehmen.
Als Benchmark zur Einordnung der Löhne in der Branche zieht Thomzik den gesetzlichen Mindestlohn heran. Demnach liege die Entlohnung sämtlicher Lohngruppen nach Lohntarifvertrag der Gebäudereinigungsbranche Ende 2020 mindestens 15,51 Prozent über Mindestlohnniveau. Bereits bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns erhielten Gebäudereiniger im Tarifgebiet West einen um 12,35 Prozent höheren Lohn, als im Mindestlohngesetz vorgesehen.
Hinsichtlich der Steigerung der Löhne entferne sich das Gebäudereiniger-Handwerk folglich zunehmend vom gesetzlichen Mindestlohn. Während dieser seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2020 eine kumulierte Steigerung von 9,7 Prozent vollzogen hat, liegt die Steigerungsrate für Gebäudereinigerlöhne im gleichen Zeitraum für die Lohngruppe 1 bei kumulierten 12,46 Prozent im Tarifgebiet West beziehungsweise sogar 24,48 Prozent im Tarifgebiet Ost. Mit diesen Lohnsteigerungen entferne sich das Reinigungsgewerbe außerdem zunehmend von anderen Branchen wie der Fleischindustrie oder Wäschereidienstleistungen, die sich nach wie vor am Niveau des Mindestlohns orientieren.
Enorme Bedeutung für den Arbeitsmarkt
Mit insgesamt 670.000 Beschäftigten ist die Gebäudereinigung bekanntlich der größte Handwerksbereich in Deutschland und spielt damit eine gewichtige Rolle für den deutschen Arbeitsmarkt. Zwar gehört die Branche in weiten Teilen zu den Wirtschaftsbereichen, die für weniger qualifizierte und weniger qualifizierbare Arbeitskräfte einen Arbeitsmarkt bieten; auf der anderen Seite sei sie aber auch für gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker attraktiv: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren hier zum 30.6.2019 insgesamt knapp 27.000 Personen mit einem akademischen Berufsabschluss wie Bachelor, Diplom/Magister/Master/Staatsexamen oder Promotion beschäftigt. Eine weitere Gruppe von 43 Prozent aller Beschäftigten hatte eine anerkannte Berufsausbildung oder einen Meister-/Techniker- oder gleichwertigen Fachschulabschluss. Die Beschäftigungsdynamik der letzten Dekaden zeige aber auch die hohe berufliche Integrationsfunktion der Gebäudereinigungsunternehmen für Menschen mit einem geringeren (Berufs-)Ausbildungsstatus. Während auf dem gesamtdeutschen Arbeitsmarkt etwa jeder Zehnte Beschäftigte keinen Berufs- oder Studienabschluss hat, ist es nach den zur Verfügung stehenden Daten der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Reinigungsberufe jeder Zweite bis Dritte. Da von einem relativ hohen Anteil der Beschäftigen in den Zahlenwerken der Bundesagentur für Arbeit keine Informationen zu einem etwaigen Berufsabschluss vorlägen, müsse hier von einer Spanne im Minimum von knapp 30 Prozent und im Maximum von 55 Prozent der Beschäftigten ausgegangen werden, die keinen anerkannten Berufsabschluss vorweisen können.
Im Gegensatz dazu liegen aus den Handwerkszählungen des Statistischen Bundesamtes gesicherte Zahlen zu den Beschäftigungsverhältnissen im Gebäudereinigungshandwerk mit Blick auf die Anteile der Sozialversicherungspflichtigen und Minijobber vor: Der Anteil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der Gebäudereinigungsbranche des Handwerks ist im letzten Jahrzehnt insgesamt von etwa der Hälfte auf gut ein Drittel gesunken, wohingegen die Anzahl der Gesamtbeschäftigten im gleichen Zeitraum kontinuierlich gestiegen sei. Mit jährlichen Steigerungsraten von einem bis zwei Prozent hat sich in den letzten Jahren der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von 60 Prozent im Jahr 2014 auf 64 Prozent in 2017 gesteigert. Entsprechend hat sich der Anteil der geringfügig Beschäftigten entgegengesetzt von einem Anteil von 40 Prozent auf 36 Prozent reduziert.
Ein Plädoyer für Daytime Cleaning
Betrachtet man des Weiteren den Umfang der Beschäftigungsverhältnisse, so zeige sich deutlich, dass die Branche auch ein großes Betätigungsfeld für Personen bietet, die nur einer (kleinen) Teilzeitbeschäftigung nachgehen können und/oder wollen. Ein stetig wachsender Anteil von rund 77 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten arbeite in der Branche oft objektbezogen in Teilzeit. Im Jahr 2010 lag dieser Anteil noch bei 56 Prozent. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dieser Teilzeitbeschäftigten hat sich dabei kontinuierlich von rund 20 Stunden im Jahr 2010 auf rund 17 Wochenstunden in 2017 reduziert. Im Jahr 2017 waren damit in Summe rund 85 Prozent der Beschäftigten entweder in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte angestellt und nur 15 Prozent gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Der hohe Anteil sei unter anderem mit den Tätigkeitszeiten der Branche zu erklären, denn Reinigungsleistungen können oftmals nicht zu herkömmlichen Arbeitszeiten erbracht werden. In Deutschland erfolgt ein Großteil der Reinigungsdienstleistungen am Abend, in der Nacht oder am (frühen) Morgen. Nur ein kleiner Anteil des Reinigungsservices werde tagsüber von den gewerblichen Kunden der Reinigungsunternehmen abgefragt.
Angesichts dieser Ist-Situation und um das Berufsbild des Gebäudereinigers noch attraktiver zu gestalten, ist es nach Überzeugung von Arnulf Piepenbrock unter anderem wichtig, " dass wir gemeinsam mit unseren Auftraggebern dafür sorgen, eine tagesbegleitende Reinigungsausführung umzusetzen. Auch für eine Arbeitszeiterhöhung unserer Reinigungskräfte sind wir auf die Kooperation aller Beteiligten angewiesen.“
Langfristig höhere Wertschätzung wünschenswert
Mit Blick in die Zukunft sei nun jeder Einzelne gefordert, dass diese Wertschätzung gegenüber Reinigungskräften auch langfristig erhalten bleibe. Unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage gebe es Arnulf Piepenbrock zufolge aktuell nur bedingt Spielraum für weitere Lohnsteigerungen. Die Arbeitnehmerseite sieht dies offensichtlich anders: Im Rahmen der Tarifrunde 2020 fordert die IG BAU jedenfalls ein Plus von 1,20 Euro pro Stunde für die zwei Mindestlöhne der Branche.
Damit stiege die unterste Lohngruppe 1 auf 12 Euro und der Mindestlohn der Glasreinigung (Lohngruppe 6) auf 15,30 Euro. Die weiteren Löhne der Lohngruppen sollen um 6,5 Prozent steigen, und die Vergütungen für Auszubildende um 100 Euro pro Monat über alle Ausbildungsjahre. Zudem fordert die IG BAU den Einstieg in ein Weihnachtsgeld für die Branche in Höhe von 80 Stundenlöhnen. In Summe würde dies laut BIV einem Lohnanstieg von 15,5 Prozent gleichkommen .
"Eine solche Forderung blendet die dramatischen Verwerfungen durch die Coronakrise vollkommen aus“, erklärt auch BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart und verweist dabei auf die jüngste Konjunkturumfrage des Branchenverbandes (Juni 2020): Demnach haben 84 Prozent der Unternehmen aufgrund von Corona Umsatzeinbußen, 45 Prozent haben Beschäftigte in Kurzarbeit und 16 Prozent mussten seit Mai weitere Beschäftigte entlassen. 62 Prozent der Unternehmen berichten zudem, dass die Kunden Corona-bedingt weniger Aufträge beziehungsweise Aufträge mit geringerem Leistungsumfang vergeben.
Auftakt der der diesjährigen Tarifverhandlungen war am 16. Juni. Nach nur drei Stunden wurde die erste Runde ergebnislos vertagt – und zwar auf den 3. September.
Statement von Oliver Kühnel, Geschäftsführer Marling Gebäudedienste
Mit Blick auf die angelsächsischen Länder wie die USA wird für mich eines klar: Sichtbarkeit bringt Anerkennung. Es ist doch so: Überall dort, wo zum Beispiel eine "gläserne Produktion“ eingerichtet wurde und man den Handwerker beim Herstellen seines Produkts beobachten kann, sagt man: Wow – wusste gar nicht, wieviel Fachwissen da drinsteckt!
Was für ein Produkt gilt, muss auch für die Dienstleistung gelten. Nichts ist für Menschen besser, als bei der Arbeit gesehen und dadurch auch wertgeschätzt zu werden. Mit der Umsetzung des Daytime Cleaning wäre ein solcher wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Daher setze ich mich in meinem Unternehmen dafür ein, dass wir dort, wo der Kunde einverstanden ist, die Tagreinigung etablieren.
Unabhängig davon finde ich, dass der Begriff „Wertschätzung“ zurzeit sehr inflationär gebraucht und gerade seitens der Politik immer mit Geld in Verbindung gebracht wird. Diese Ansicht ist meines Erachtens zu eindimensional und schlicht. Ab welchem Betrag wird denn ein Mensch entsprechend „wertschätzend“ entlohnt? Darüber hat doch jeder eine andere Vorstellung.
Natürlich muss jede Arbeit gut bezahlt werden und das tut die Branche der Gebäudereiniger meines Erachtens auch. Außerdem sind wir mit unseren anderen tariflichen Vereinbarungen wie dem zusätzlichen Urlaubsgeld oder nächstes Jahr mit den 30 Tagen Jahresurlaub ab dem ersten Beschäftigungsjahr nicht schlecht aufgestellt. Was jedoch die IG BAU aktuell fordert, ist utopisch und angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation in der Gesamtheit niemandem vermittelbar.
Ich sehe die Sache auf jeden Fall so: Wenn die Menschen nicht nur abends vom Balkon klatschen, sondern die Raumpfleginnen und Raumpfleger auch tagsüber ins Büro lassen und ein nettes Wort für sie übrighaben, ist uns allen deutlich mehr geholfen und es wäre auch wesentlich ehrlicher.
Statement von Tanja Cujic-Koch, Geschäftsführerin Cujic Gebäudedienste
Wertschätzung ist ein menschliches Bedürfnis und im Job ein wichtiger Antriebsmotor für Arbeitnehmer, der nicht unterschätzt werden sollte. Bevor wir aber Wertschätzung unserer Mitarbeiter von der breiten Öffentlichkeit erwarten, sollte Wertschätzung zuallererst ein Teil unserer Unternehmenskultur sein. Denn "echte“ Wertschätzung hat das Potential, einen unangenehmen Arbeitsplatz in einen Ort zu verwandeln, zu dem wir jeden Tag gerne gehen.
Dankbarkeit, Respekt und Verständnis für die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter sind kleine Bausteine der Wertschätzung, die wir unseren Mitarbeitern alltäglich entgegenbringen. Ein größerer Baustein ist die attraktivere Gestaltung unseres Berufsbildes. Dieses erreichen wir vor allem durch die Verbesserung der Arbeitszeiten und Umwandlung von Teilzeitjobs in Vollzeitjobs. Dabei spielt das aktuelle Thema Daytime Cleaning eine große Rolle. Wertschätzung kann auch nur derjenige erfahren, der gesehen wird. Somit ist es unsere Aufgabe, unsere Mitarbeiter wieder sichtbar zu machen und ihnen gleichzeitig das Gefühl zu nehmen, ein Störfaktor zu sein.
Die Corona-Pandemie hat die Wahrnehmung von Sauberkeit und Hygiene gestärkt. Unsere Mitarbeiter erfahren dementsprechend mehr Wertschätzung in der Öffentlichkeit als bisher. Das sollten wir als Chance nutzen und in der Öffentlichkeit noch mehr als bisher über die Aspekte berichten, die unsere Branche auch laut der Studie von Prof. Dr. Markus Thomzik auszeichnen – zum Beispiel ein Lohnniveau deutlich über dem Mindestlohn und Chancen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt für gering bis gar nicht qualifizierte Arbeitskräfte.
Leider finden diese Aspekte seitens der IG BAU keine Berücksichtigung. Es ist zwar Fakt, dass eine faire, der Qualifikation der Mitarbeiter entsprechende Bezahlung beim Thema Wertschätzung eine sehr wichtige Rolle spielt; die aktuelle Forderung der Gewerkschaft ist jedoch in der momentanen wirtschaftlichen Situation nicht tragbar.
Statement von Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter Piepenbrock
Neben der Assoziation mit niedrigen Löhnen in der öffentlichen Wahrnehmung störe ich mich an der nicht ausreichend vorhandenen Wertschätzung gegenüber der Leistung von Reinigungskräften. Diese Wertschätzung drückt sich für mich unter anderem in Gleichberechtigung aus. Deshalb haben wir für unsere geringfügig Beschäftigten während der Kurzarbeit eine freiwillige Sonderzahlung geleistet, da diese kein staatliches Kurzarbeitergeld erhalten. Hier ist die Politik gefordert, die Zwei-Klassen-Gesellschaft zu beenden!
Insbesondere während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie relevant Sauberkeit und Hygiene für ein funktionierendes öffentliches Leben sind. Folgerichtig stieg auch in Umfragen die Wertschätzung für das Reinigungspersonal. Es ist an der Zeit, diesen Impuls zu nutzen und dauerhaft eine höhere Wertschätzung für die gesamte Branche der Gebäudereiniger, ihre Mitarbeiter und deren Leistungen zu erreichen.
Bei Piepenbrock verleihen wir unseren Mitarbeitern mit der Kampagne "Wir sind Piepenbrocker!“ eine Stimme und geben ihnen die Möglichkeit, ihre individuelle Geschichte einer breiten Öffentlichkeit zu erzählen. Hier zeigt sich die Vielfalt unserer Reinigungskräfte, ihres Werdegangs und der Chancen, die unsere Branche auch Quereinsteigern bietet. Auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks trägt mit Imagekampagnen dazu bei, das Ansehen der Branche zu verbessern.
Ganz konkret fängt der Wandel aber im Kopf jedes Einzelnen an. Erst wenn die Gebäudereinigung eben nicht mehr mit niedrigen Löhnen, sondern mit dem konsequenten Einsatz für Sauberkeit, Hygiene und damit auch für Gesundheit bei gleichzeitig auskömmlichen Löhnen verknüpft wird, haben wir unser Ziel einer dauerhaft höheren Wertschätzung erreicht.
guenter.herkommer@holzmann-medien.de